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Ruhezeit im Minijob

M
Malzig78
Sep 2025 bearbeitet

Hallo alle, wir sind ein Betrieb im Bereich Gaststätten, also dürfen Ruhezeiten nach § 5 Arbzg von mind. 11 auf 10 Stunden reduziert werden. Das gilt für alle Beschäftigten, also auch für Minijobber. Soweit so klar. Betriebsrat haben wir keinen.

Wie ist das mit Aushilfen, die nur an 2 Wochenenden im Monat arbeiten – z.B. am 1. und am 3. Wochenende des Monats, dann aber immer zwei Dienste. Beispiel: Wochenende 1 am Samstagvormittag 6-14 Uhr und dann nochmal Sonntagfrüh Mitternacht bis Feierabend. Hier lägen 10 Stunden zwischen den beiden Diensten, also alles ok.

Muss an Wochenende 3 dann zum Ausgleich die Ruhezeit auf 12 stunden verlängert werden? Um im Beispiel zu bleiben beim zweiten Dienst Sonntagfrüh Arbeitsbeginn statt Mitternacht erst um 2 Uhr?

Ich nehme an ja – andererseits lägen ja zwei volle Wochen zwischen den beiden Tagen der Arbeitsleistung und das kommt mir bei Minijob komisch vor. Oder bezieht sich die zweite ‚Ausgleichsruhezeit‘ von 12 Stunden dann auf das Dienstende der zweiten Schicht, also quasi ab Feierabend bis dann zwei Wochen später?

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Community-Antworten (2)

H
hamsterpups

23.09.2025 um 15:30 Uhr

Die Ausgleichsruhezeit von 12 Stunden kann mMn auch in der arbeitsfreien Zeit liegen, also in den 2 Wochen zwischen Wochenende 1 und 3.

P
ParagraphXY

25.09.2025 um 11:13 Uhr

Das ist absolut korrekt - die Ruhezeit darf selbstverständlich auch in der arbeitsfreien Zeit liegen. Bei Standard-Arbeitsverhältnissen ist das ja auch oft gar nicht anders möglich.

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