Bossing / Löschen von Emails / Drohung
Hallo Zusammen, ich habe einen Fall zu schildern, der meines Erachtens ein sehr schweres Vergehen ist. Dennoch hätte ich gerne Eure Meinung dazu: Der Vorgesetzte einer Mitarbeiterin aus HR hat während ihrer Abwesenheit aus krankheitsbedingten Gründen in ihrem persönlichen Email-Postfach einen relevanten E-Mail-Verlauf ohne ihr Wissen gelöscht. Sie konnte es aber vorher noch abspeichern. Außerdem hat er ihr bereits mehrmals Krankheitstage aus dem System gelöscht ohne ihr Wissen, so dass sie nun fast 10 Stunden im Minus ist. Zudem hat er von ihr verlangt, dass sie sich entweder bis Ende Jahr eine andere Stelle sucht oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt. Wenn sie mit beidem nicht einverstanden ist, wird er ihr auf andere Weise kündigen und ein schlechtes Zeugnis ausstellen. Handelt es sich hier nicht schon um Bossing? Die Mitarbeiterin ist sich keines Grundes bewusst, warum eine Kündigung gerechtfertigt wäre. Ich muss dazu sagen, dass dies nicht das erste Mal ist. Immer wenn ein Mitarbeiter in HR mit Rückgrat und eigener Meinung, der sich nicht vom Personalchef verbiegen lässt, sein Arbeitsverhältnis beginnt, besteht dieser nicht die Probezeit. Nur bei dieser Mitarbeiterin ist die Probezeit schon rum. Hat der Betriebsrat hier nicht Möglichkeiten zu handeln? Die Sicherung der gelöschten Dateien ist sicherlich ein Beweis. Aber ich bin mir nicht sicher, ob ansonsten genügend Beweise da sind. Wir haben die betroffene Mitarbeiterin für unsere nächste BR-Sitzung eingeladen. Deswegen wäre es auch gut zu wissen, was wir ihr in diesem Fall auch raten könnten. Meiner Ansicht nach sollte sie auf jeden Fall einen Anwalt hinzuziehen. Herzlichen Dank für Eure Eindrücke, Meinungen etc. Gruß Marion
Community-Antworten (14)
15.09.2025 um 18:05 Uhr
Sind die Kompetenzen des HR-Leiters so weit ausgestaltet, dass er Kündigungen aussprechen darf? Steht darüber noch eine Geschäftsleitung - und wenn ja, wie ist das Verhältnis zum Personalleiter?
Die Beispiele bestätigen m.E. das Bossing.
Ich würde tatsächlich mal sämtliche bekannte Punkte in chronologischer Reihenfolge zu Protokoll bringen. Vielleicht gibt es sogar Zeugen, die einen großen Teil der Vorfälle bestätigen können.
Der BR kann auf Basis von §85 BetrVG dann eine Beschwerde entgegennehmen, die sich auf diesem Bossing- bzw. Mobbing-Tagebuch stützt. Im Gegensatz zu §84 müssen hier nicht unbedingt Ross und Reiter genannt werden.
Die GL wäre dann verpflichtet Abhilfe zu schaffen.
Absolut richtig war es, der Mitarbeiterin rechtlichen Beistand anzuraten, denn diesen kann ein BR nicht ersetzen.
Seid Ihr einer großen Gewerkschaft angeschlossen? Oftmals finden sich dort zu bestimmten Themen noch Fachleute oder Beratungsstellen.
15.09.2025 um 18:23 Uhr
Vielen Dank für Deine Antwort. Der HR-Leiter eigentlich eher Teamleiter der Personalabtelung und ist noch einer Personalleiterin, die in Polen sitzt, und dem Geschäftsleiter untergeordnet. Aber scheinbar darf er Kündigungen aussprechen. Wir sind leider keiner Gewerkschaft angeschlossen. Wir werden die BR-Sitzung mal abwarten. Vielleicht hat die betroffene Mitarbeiterin auch genügend Beweise gesammelt. Vielen Dank nochmal.
15.09.2025 um 20:21 Uhr
Der AG kündigt natürlich einem super Mitarbeiter, sorry was soll der Quatsch?!
Die Mitarbeiterin wird wohl nicht performen oder hat unzählige Fehltage, selbstverständlich muss der AG handelt, weshalb Mitarbeiter durchschleifen, ist doch kein Sozialverein!
15.09.2025 um 21:35 Uhr
Zitat Celistro : Der AG kündigt natürlich einem super Mitarbeiter, sorry was soll der Quatsch?
Die Mitarbeiterin wird wohl nicht performen oder hat unzählige Fehltage, selbstverständlich muss der AG handelt, weshalb Mitarbeiter durchschleifen, ist doch kein Sozialverein!
Wieder mal mit gequirlter Scheiß unterwegs, oder was ????????
15.09.2025 um 22:05 Uhr
Zitat BRMary : Außerdem hat er ihr bereits mehrmals Krankheitstage aus dem System gelöscht ohne ihr Wissen, so dass sie nun fast 10 Stunden im Minus ist.
Der Vorgesetzte erfüllt meiner Auffassung nach gemäß § 267 i.V.m. § 269 Strafgesetzbuch (StGB) den Straftatbestand der Urkundenfälschung
Zitat BRMary : Zudem hat er von ihr verlangt, dass sie sich entweder bis Ende Jahr eine andere Stelle sucht oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt. Wenn sie mit beidem nicht einverstanden ist, wird er ihr auf andere Weise kündigen und ein schlechtes Zeugnis ausstellen.
In diesem Fall erfüllt der Vorgesetzte gemäß § 240 Strafgesetzbuch (StGB) den Straftatbestand der Nötigung
16.09.2025 um 01:50 Uhr
"oder hat unzählige Fehltage, selbstverständlich muss der AG handelt"
Warum handelt diese Person ungesetzlich, wenn es gesetzlich machbar wäre, die MAin zu kündigen?
16.09.2025 um 10:13 Uhr
Jetzt mach mal einen Punkt. Zitat: "Warum handelt diese Person ungesetzlich..." Wenn irgendjemand die (Krankheits-) Daten löscht und damit verfälscht so handelt er ungesetzlich.
Wenn dich jemand von der Sozialhilfeliste streicht, würdest du dich auch beschweren und Anklage erheben.
16.09.2025 um 10:30 Uhr
"Jetzt mach mal einen Punkt."
Bitte meinen Post richtig lesen und verstehen, Danke!
"Wenn irgendjemand die (Krankheits-) Daten löscht und damit verfälscht so handelt er ungesetzlich."
Genau DAS habe ich geschrieben.
16.09.2025 um 11:21 Uhr
Schritt 1) MA macht schriftlich ihren Anspruch auf Korrektur der Zeiten geltend. Forderung: Gelöschte Krankheitstage müssen als wieder als solches verbucht werden, damit ihr Stundenkonto den korrekten Stand aufweist. Dabei kann sie darauf hinweisen, dass der AG die Daten der Zeiterfassung nicht einseitig ändern darf, der AG ist ja per Gesetz verpflichtet eine korrekte Arbeitszeitdokumentation zu haben.
Schritt 2) MA macht eine offizielle Beschwerden nach §85 beim BR, diese hört darauf die MA an und entscheidet in eine ordentliche Sitzung ob die Beschwerde berechtigt sei. Wenn ja, dann nimmt das Verfahren seinen Lauf (Erst zum AG, dann evt. zur Einigungsstelle bzw. zum Arbeitsgericht)
Schritt 3) BR und/oder MA machen eine Meldung beim Hinweisgeberschutzbeauftragten von, nach ihrer Auffassung, strafbewährte Manipulationen der Arbeitszeiterfassung seitens des Vorgesetzten. Diese wird dann unabhängig von der Geltendmachung und das Beschwerdeverfahren die Sachlage beurteilen und ggf. den AG auffordern einzugreifen.
Auch wenn der Betrieb nicht tarifgebunden ist, einzelne MA können (sollten sogar aus meiner Sicht) Mitglied einer Gewerkschaft sein. Bei ein entsprechenden Organisationsgrad in einem Unternehmen, kann eine Gewerkschaft ein Haustarifvertrag anstreben. Außerdem, in der Mitgliedschaft einer Gewerkschaft ist eine Rechtsschutzversicherung für Arbeitskonflikte. Diese würde in diesem Fall sicherlich ein Feststellungsverfahren zur Berichtigung des Stundenkontos begleiten.
16.09.2025 um 12:37 Uhr
Zitat celestro : "Wenn irgendjemand die (Krankheits-) Daten löscht und damit verfälscht so handelt er ungesetzlich."
Nicht nur das. Der Teamleiter handelt VORSÄTZLICH und damit kriminell. Hier sollte, NEIN, hier MUSS der BR klare Kante zeigen und den AG ultimativ auffordern, dem Teamleiter aufzugeben, dieses Vorgehen gegenüber der Mitarbeiterin zu unterlassen, ansonsten verletzt er seine Fürsorgepflichten und dies ist ebenfalls VORSÄTZLICH
16.09.2025 um 18:52 Uhr
Ach ja. Da ist noch was. Lutius Albutius hat das Vorgehen des Teamleiters gegenüber der Mitarbeiterin in seinem Beitrag am 15.09.2025 zutreffend dargestellt.
17.09.2025 um 10:04 Uhr
Mein Gedanke dazu wäre auch zusätzlich eine Gefährdungsanzeige zu machen...
17.09.2025 um 16:06 Uhr
@celistro....was soll denn dieser Quatsch??? Kennst Du die Umstände in unserer Firma? Es ist nicht das erste Mal, dass dieser "Personalleiter" seine wirklich guten Mitarbeiter kündigt, da sie nicht nach seiner Nase tanzen und sich wehren. Hinzu kam jetzt sogar noch, dass er mit sofortiger Wirkung dieser Mitarbeiterin den Firmenaccount gesperrt hat
17.09.2025 um 18:26 Uhr
Zitat BRMary : @celistro....was soll denn dieser Quatsch??? Kennst Du die Umstände in unserer Firma?
Hallo BRMary ! celistro ist unser Großmeister im anrühren gequirlter Scheiße.
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