Guten Abend zusammen,

nach kurzer Recherche im Forum, wende ich mich an Euer Schwarmwissen und hoffe, dass ihr uns mit ein paar Tipps helfen könnt:

Folgende Situation:

Nach vorangegangenem Rücktritt unseres Vorsitzenden sind wir seit einigen Monaten nur noch ein 2-köpfiges BR-Gremium (Ersatzmitglieder sind bereits nachgerückt bzw. ausgeschieden). Da die BR-Wahlen kurz bevor stehen, haben wir es bei einem 2er Gremium belassen (Beschlussfähigkeit war bis dato zunächst gesichert).

Nun muss ich ein wenig ausholen: Ende letzten Jahres wurde dem BRV unter einem 4-6 Augengespräch eröffnet, dass der BRV nach seinem Urlaub in eine andere Abteilung versetzt werden soll. Der BRV wies dieses zunächst mündlich ab, da hier eine Vorerkrankung vorliege und eine längerfristige Versetzung eine gesundheitliche Gefährdung bedeuten würde. Aus diesem Grund sollte der GF ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Nach Beendigung des Urlaubes ist der BRV zunächst der Versetzung gefolgt (Vorlage ärztliches Attest kann aus med. Gründen ein wenig dauern). Die Stellvertretung ist nun seit Anfang diesen Jahres selbst erkrankt. Zwischenzeitlich ist uns nun eine BR-Anhörung wg. der Versetzung zugestellt worden. Da der BRV die Anhörung seiner eigenen Person betreffend nicht selbst entscheiden und unterschreiben kann, obliegt es dem Stellvertreter dies zu tun. Leider war ihm das nun aus gesundheitlichen Gründen nicht so ganz möglich. Die Frist für die Anhörung ist nunmehr verstrichen und die Personalabteilung wertet das als stillschweigende Zustimmung.

Nun zu unserer Situation und der Fragestellung an Euch:

1. BRM ist krank -> ist das Mitglied dennoch verpflichtet seiner BR-Arbeit nachzugehen und BR-Anhörungen zu bearbeiten?
2. Randnotiz und Nebenfrage: der versetzte BRV konnte betriebs- und arbeitsbedingt nicht auf seine Emails zugreifen und ist aus unserer Sicht nicht verpflichtet in seiner Freizeit auf seine Emails zu schauen, richtig? Der Personalabteilung machte es deutlich, dass, wenn man seine BR-Arbeit nicht in seiner regulären Arbeitszeit schaffen würde, dies in seiner Freizeit machen solle, da es ja ohnehin ein Ehrenamt wäre.

Wir wissen natürlich, dass das Gremium eine gewisse Zeitspanne von der Arbeit freizustellen ist, um hier seiner Arbeit nachgehen zu können. Vorher hat der BRV einen Schreibtisch-Arbeitsplatz gehabt und konnte jederzeit seine Emails lesen und dementsprechend reagieren (Vor seinem Urlaub wurde er gebeten seinen Schreibtisch zu räumen und sämtliche BR-Unterlagen mit nach Hause zu nehmen. Ein BR-Büro haben wir somit auch nicht mehr). Der derzeitige Arbeitsplatz hat diese Vorteile aber nicht. Nichtsdestotrotz beschäftigt uns nun die Frage, ob der Stellvertreter die BR-Anhörung trotz Krankheit bearbeiten hätte müssen, oder ob man hier im Nachgang noch was tun könne (Randnotiz: der BRV ist nun wegen seiner Gesundheitsstörung ebenfalls erkrankt und kann in seiner neuen Funktion bis auf weiteres nicht mehr tätig werden).

Bitte seht es uns nach, wenn wir hier nur mit Halbwissen "glänzen" können. Coronabedingt konnten wir in den letzten beiden Jahren keinerlei Seminare besuchen.. Vielleicht hatte hier jemand mal so einen Fall und kann uns weiterhelfen, wie wir jetzt der GF und der Personalabteilung gegenüber auftreten können.