Erstellt am 26.01.2022 um 19:48 Uhr von Matze
Mir scheint, dass es an Grundlagenschulung fehlt.
§37 BetrVG sagt zwar "Ehrenamt", aber WÄHREND der Arbeitszeit. Das BR-Mitglied entscheidet über die Dauer der Betriebsratstätigkeit. Ist der Arbeitgeber der Meinung, das BR-Mitglied sei zuviel mit BR-Tätigkeiten beschäftigt, muss er das Arbeitsgericht bemühen.
Weiterhin kann ein BR-Mitglied nicht einfach versetzt werden. usw., usw.
Mein Vorschlag: Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen, am Besten Rechtsberatung der Gewerkschaft.
Erstellt am 26.01.2022 um 20:48 Uhr von Dummerhund
Danke Matze das du den Anfang gemacht hast. Hatte den Text schon ein paar mal durch gelesen aber bei dem Durcheinander gar keinen Anfang gefunden.
Der Fragesteller muss sich die Frage stellen, was haben wir richtig gemacht. Was haben wir falsch gemacht Antwort 1 ist Nichts. Antwort 2 ist Alles.
@MultitaskingXY
"Coronabedingt konnten wir in den letzten beiden Jahren keinerlei Seminare besuchen"
Habt ihr überhaupt schon mal ein Grundlagenseminar besucht? Alternativ gibt es immer noch Bücher oder google um sich selbst auch Schlau zu machen.
§ 37 BetrVG hat Matze schon genannt. BR ist in der Arbeitszeit zu machen und nicht zu Hause in der Freizeit. Lasst euch von einem Chef oder Personalabteilung sagen wie ihr was zu machen habt. Das ist einfach Schwachsinn was sie da erzählt haben.
Ein Mitglied des Betriebsrats kann auch während einer Krankschreibung an einer BR Sitzung teil nehmen, vorausgesetzt es steht seiner Gesundung nicht entgegen.
Entgegen Matze´s Meinung sehe ich es schon das auch ein Mitglied des BR versetzt werden kann......aber nur mit dessen Zustimmung. Diese Zustimmung scheint er wohl gegeben zu haben, hat sie aber an Bedingungen geknüpft. (seihe oben Attest und gesundheitliche Beeinträchtigungen bei längerer Versetzung). Die Versetzung so wie sie jetzt statt gefunden hat ist daher meiner Meinung nach nicht rechtens; auch wenn der BR hier eine Anhörung hat verstreichen lassen.
Der Stelli wurde gebeten BR Unterlagen mit nach Hause zu nehmen. Wie die Wortwahl nun jetzt genau war kannst nur du sagen. Hier kann man gegeben falls auch eine Aufforderung zum Verstoß gegen das Datenschutzgesetz sehen. BR Unterlagen können sensible Daten enthalten und haben zu Hause nix zu suchen. Der AG hat dem BR einen verschließbaren Aktenschrank zur Verfügung zu stellen. Weiterhin auch hat jedes BRM Anspruch auf einen eMail Account.
So viel erst mal von mir.
Erstellt am 26.01.2022 um 21:10 Uhr von Catweazle
Die Anhörung hättest du auch alleine bearbeiten können. Wer es genau wissen will sollte Fittung und Co bemühen.
Erstellt am 27.01.2022 um 09:54 Uhr von MultitaskingXY
Guten Morgen zusammen,
erstmal vielen Dank für Eure Antworten. Und ja es fehlen Grundlagenseminare. Seitdem ich zum (neuen) BRV geworden bin, habe ich mich stets bemüht die geeigneten Seminare zu beschaffen. Leider wurden Präsenzseminare, als auch Onlineseminare innerhalb der Coronajahre 2020 und 2021 immer wieder abgesagt. Mein Stellvertreter hatte nur 1 Seminar und ich 2 (mein BRV-Vorgänger hatte (sagen wir mal) immer andere "Prio.") Außerdem spielen die häufigen Krankenstände meines Kollegen eine große Rolle. Wir kommen in vielen Punkten leider nicht weiter. Kurz um in den letzten Jahren sind aus 3 BRM und 3 Ersatzmitgliedern nur 2 übrig. An mir bleibt die ganze Arbeit hängen und ich komme nur schwer voran, da ich in vielen Punkten schlicht überfragt bin.
Ich erhoffe mir hier eine schnellere Hilfe, gleichzeitig recherchiere ich natürlich in den mir zur Verfügung stehenden Lektüren.
Randnotiz: nicht der Stellvertreter hat alle Unterlagen daheim, sondern ich. Ich wurde an meinem letzten Arbeitstag (bevor ich in de Urlaub ging) aus meinem Büro heraus komplimentiert und sollte all meine privaten Sachen inkl. BR Unterlagen mitnehmen. In jedem Fall werde ich heute unsere Gewerkschaft kontaktieren, denn wie ihr schon richtig erkannt habt, läuft hier einiges schief.
Ach und nochmal zum Krankheitsfall: dass der Stellvertreter während seiner Krankheit seiner Arbeit nachgehen KANN, weiß ich. Aber ist er auch VERPFLICHTET Emails, also meiner Versetzung (oder andere Anhörungen) zu bearbeiten?
Erstellt am 27.01.2022 um 10:01 Uhr von celestro
Nein, der Stellvertreter ist nicht verpflichtet, während seiner Krankheit BR-"Arbeit" zu machen. Nur sollte er das vielleicht trotzdem, sofern sonst der AG "durchregieren" kann, weil keine BRM sich um die Sachen kümmern. Im Krankheitsfall kann das auch ein Ersatz-BRM übernehmen. Wobei ich da zunächst eher den BRV in der Pflicht sehe.
"der versetzte BRV konnte betriebs- und arbeitsbedingt nicht auf seine Emails"
Wie soll man sich das vorstellen?
Erstellt am 27.01.2022 um 10:16 Uhr von MultitaskingXY
Hallo Celestro,
Wir haben keine Ersatzmitglieder mehr. Mein Stellvertreter ist schon das letzte Ersatzmitglied, was mir zur Verfügung stand. Er konnte letztes Jahr ein Onlineseminar besuchen und das wars dann auch.
Ich befand seit Anfang des Jahres in der Frühschicht (keine Büro Tätigkeit) und konnte zumindest während meiner Arbeitszeit nicht auf meine Emails zugreifen, da mein Laptop daheim war. Natürlich könnte ich die Mails von Daheim checken, allerdings bin ich nach meiner eigentlichen Arbeit stets familiär eingespannt und sah es bis vor wenigen Tagen nicht ein, dass ich auch in meiner Freizeit auf meine Emails achten sollte/muss.
Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass wir keine festen Freistellungszeiten für BR Arbeit vereinbart hatten (ich habe die toDo's unserer BR Arbeit immer irgendwie dazwischen geschoben). Nun fällt mir das auf die Füße, ich weiß. ?
Erstellt am 27.01.2022 um 10:50 Uhr von celestro
Naja ... wenn der Laptop daheim war, lag die "Schuld" ja bei Dir, oder? Hättest ihn ja mitnehmen können (bzw. müssen). Oder eben auf der Arbeit einen anderen Computer benutzen.
"Vielleicht sollte ich noch erwähnen, dass wir keine festen Freistellungszeiten für BR Arbeit vereinbart hatten (ich habe die toDo's unserer BR Arbeit immer irgendwie dazwischen geschoben). Nun fällt mir das auf die Füße, ich weiß."
Solange das Gremium nicht aus 9 Leuten besteht, hat man keinen Anspruch auf feste Freistellungen (im Sinne von einer Person ganz). Ansonsten wären feste Zeiten nur "gut", wenn das arbeitstechnisch Sinn macht. Ansonsten ist das "irgendwo dazwischen schieben" schon völlig korrekt.
Erstellt am 27.01.2022 um 12:01 Uhr von Enigmathika
Ohje, da ist wirklich so einiges schief gelaufen. Nur noch zwei Leute im BR, das seit einigen Monaten, aber weil die BR-Wahlen kurz bevorstehen, keine Wahl eingeleitet. Schon "seit einigen Monaten" und "kurz bevor" widerspricht sich. Spätestens (!) als absehbar war, dass aus gesundheitlichen Gründen die BR-Arbeit nicht gemacht werden kann, hätte man einen Wahlvorstand bestellen müssen. Das könntet Ihr auch jetzt noch tun, solltet Ihr sogar.
Online-Schulungen wurden übrigens während der letzten zwei Jahre etliche angeboten. Ich habe selbst an einigen teilgenommen. Auch da habt Ihr Eure Pflichten ein wenig vernachlässigt.
Die PA-Abteilung irrt natürlich, wenn sie behauptet, dass BR-Arbeit in der Freizeit zu leisten sei. Richtig ist nur, dass Du, wenn Du freiwillig (und nicht aus betrieblichen Gründen) in Deiner Freizeit BR-Arbeit leistest, obwohl Du sie auch während deiner Arbeitszeit leisten könntest, dafür keine Arbeitszeit gutgeschrieben bekommst.
"Vor seinem Urlaub wurde er gebeten seinen Schreibtisch zu räumen und sämtliche BR-Unterlagen mit nach Hause zu nehmen."
Dem BR die Möglichkeit zu nehmen, auf seine elektronische Post zuzugreifen und gleichzeitig Anhörungen per E-Mail zu schicken schreit ja geradezu "Behinderung der Betriebsratsarbeit". Das hättet Ihr nicht durchgehenlassen dürfen. Auf jeden Fall muss man Dir/Euch Zugang zu einem Rechner gewährleisten oder eben die Korrespondenz in Papierform durchführen.
Diese verfahrene Situation liesse sich nur mit ganz viel Mühe entwirren, selbst wenn Ihr noch ein vollständiger BR wärt. Ihr MÜSST einen Wahlvorstand bestellen.
Gruß
Enigmathika
Erstellt am 27.01.2022 um 13:28 Uhr von MultitaskingXY
Hallo ihr Lieben,
ach vielen Dank für die informativen Antworten. Das stärkt mir meinen Rücken! Es ist gerade wirklich zum verzweifeln. Aber Kopf in den Sand stecken hat noch niemanden geholfen. Ich werde jetzt alles Nötige tun und nachholen, dass wir hier nicht sang und klanglos untergehen. Gewerkschaft anrufen, einen deutliches Statement an die GF und einen Wahlvorstand bestellen (inkl. aller Vorbereitungen). Es bleibt spannend.
Erstellt am 27.01.2022 um 13:57 Uhr von Dummerhund
Und immer dran denken, als BR ist euer AG nur euer Vertragspartner nicht euer AG. Er und die Perso haben euch nicht vor zu schreiben wie und wann ihr eure BR Arbeit macht.. Wenn ihr meint jetzt liebt BR Arbeit , dann meldet ihr euch ab von euren arbeitsvertaglichen Verpflichtungen und meldet euch anschließend wieder zur Arbeit zurück wenn die BR Angelegenheiten erledigt sind. Schön wäre dies natürlich mit Vorankündigung, aber auch das ist nicht immer möglich. Und wenn Arbeit liegen bleibt, bleibt sie halt liegen. Das ist das Problem des AG und nicht eures. Und wenn Fragen sind, einfach hier nach Fragen. Wie du siehst wollen hier einige helfen.
Erstellt am 27.01.2022 um 16:09 Uhr von Enigmathika
"wie wir jetzt der GF und der Personalabteilung gegenüber auftreten können."
Als Ergänzung zu den Ausführungen von Dummerhund möchte ich Euch noch darauf hinweisen, dass die Personalabteilung nicht Euer primärer Ansprechpartner ist. Die haben Euch als BR nullkommanix zu sagen. Erstaunlicherweise vergessen die Kolleg:innen der Personalabteilung oft, dass sie ebenfalls durch den BR vertreten werden und der BR nicht ihr Gegner ist. (Okay, manche BR vergessen das auch manchmal)
Wenn also die Personalabteilung blockt, lasst Ihr Euch gar nicht auf einen Kampf ein, sondern wendet Euch an den AG. DER ist nämlich in der Pflicht, Euch das benötigte Material, die Zeit und die Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Wenn der AG Euch sagt, dass Ihr Euch an die Personalabteilung wenden sollt, und die sich querstellt, könnt Ihr davon ausgehen, dass eine entsprechnende Anweisung erfolgt ist. Also müsst Ihr erneut den AG ansprechen und ihn auffordern, die PA entsprechend zu instruieren. Ich braucht Euch nicht zwischen AG und PA hin und herschicken zu lassen. Auch das wird gern versucht. AG; "Ich habe der PA Bescheid gesagt" - PA: "wir haben keine Anweisung bekommen." etc. pp.
Da hilft dann manchmal schon ein Beschluss, einen Anwalt für Arbeitsrecht zum Thema Behinderung der Betriebsratsarbeit zu beauftragen, damit der AG einlenkt, zumindest bei einem kleinen Betrieb, der sich nicht ein Heer von Anwälten leistet, um Union-Busting zu betreiben.
Auf jeden Fall wünsche Ich Euch viel Erfolg und viel Glück für den künftigen Betriebsrat!
Erstellt am 27.01.2022 um 16:16 Uhr von MultitaskingXY
Hallo zusammen,
Ich danke euch sehr für Eure Unterstützung und die vielen Tipps! Ich nehme viel mit, bin bereits in Kontakt mit unserem Gewerkschaftssekretär und natürlich mit meinem eigenen Anwalt! Es ist wieder Licht am anderen Ende des Tunnels und ich weiß jetzt genau, was ich zu tun habe und wie ich am Schnellsten an mein/unser Ziel komme. Beste Grüße