Erstellt am 10.04.2014 um 11:18 Uhr von gironimo
Am Besten, Ihr regelt in einer Betriebsvereinbarung, dass email-Konten nicht einfach so - durch wen auch immer - gesichtet werden können, sondern erstellt klare Regeln - am Besten unter Hinzuziehung des BR.
Zu beachten wären ja (bei allen Interessen des AG auf sein "Werkzeug" E-Mail) ohnehin Bestimmungen der Telekommunikation des Datenschutzes usw.
Erstellt am 10.04.2014 um 11:38 Uhr von StormJourney
Was aber genau sind die Bestimmungen der Telekommunikation des Datenschutzes in diesem Fall?