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Kein Sonderurlaub wenn im TVÖD nur gestrichen

B
BRMitgliedHans
Sep 2025 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe mal eine allgemeine Frage, da ich natürlich weis, dass es für den TVÖD AVR Sachsen, mit der Diakonie als AG, eigentlich eine Mitarbeitervertretung anstelle eines BRs gibt. Es geht um Sonderurlaub, z.B. bei Hochzeit oder Todesfall. Laut BGB ist dieser zu gewähren, im AVR der aktuellen Version hat man den Paragraph 29 einfach mal gestrichen. Es steht quasi gar nichts dazu drin. Weder dass man ihn bekommt, noch dass er verwehrt wird. Greift dadurch nicht das BGB mit Günstigkeitsprinzip so dass man eigentlich was bekommen sollte ? Finde ich ganz schön frech hier den Rotstift anzusetzen.

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Community-Antworten (7)

M
Moreno

11.09.2025 um 15:39 Uhr

Ein Tarif kann den Anspruch auf Sonderurlaub ersetzen, modifizieren oder ausschließen. Der §616 ist kein zwingendes Recht und kann durch Arbeitsverträge, Bvs oder Tarife verändert oder sogar ausgeschlossen werden.

S
seehas

11.09.2025 um 16:53 Uhr

@moreno: aber wenn der TV sich zu dem Thema gar nicht äußert?

C
Catweazle

11.09.2025 um 17:49 Uhr

Erst einmal gilt die Regelung des BGB. Im TV oder in einer BV können Details oder der Ausschluss vereinbart werden. Wenn es keine Regelung dazu gibt gilt das BGB.

G
ganther

11.09.2025 um 18:17 Uhr

@seehas .... dann kann immer noch etwas an den genannten anderen Stellen stehen

C
celestro

11.09.2025 um 18:33 Uhr

"Laut BGB ist dieser zu gewähren, im AVR der aktuellen Version hat man den Paragraph 29 einfach mal gestrichen. Es steht quasi gar nichts dazu drin."

1.) Was stand denn in diesem §? Wenn da nämlich auf das BGB verwiesen wurde, kann man sich den § auch "klemmen".

2.) Wie schon erwähnt wurde ... wenn nichts zum § 616 BGB im TV steht, dann hat der TV ihn nicht abbedungen und dann gilt er (der § 616 BGB).

C
celestro

11.09.2025 um 23:01 Uhr

"Es ist eher frech, abgreifen zu wollen."

Was ist daran frech, Dinge in Anspruch zu nehmen, die einem gesetzlich zustehen? Auf wieviele Urlaubstage verzichtest Du jedes Jahr? Denn alle einem zustehenden zu nehmen wäre ja auch frech, richtig?

"Was kann der AG für beide Fälle?! Richtig ... NIX, soll aber blechen oder was?!"

Gut erkannt ... hat der Gesetzgeber so vorgesehen.

"Normale Arbeitsverträge schliessen diesen behämmerten Paragraphen aus!"

Dann zeig mal bitte eine Statistik, dass das "normal" ist.

F
fantil

12.09.2025 um 10:24 Uhr

@Celestro, @alle,

warum geht ihr immer wieder auf diesen kranken Menschen ein? Selbst dies, was ich hier schreibe, sorgt bei ihm für einen Höhepunkt. Bitte unterstützt seinen Fetisch nicht weiter, sonst werden wir ihn nie los.

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