sonderzahlung - sonderurlaub
hallo, ich bräuchte mal ne info zum thema sonderurlaub unser chef hat, was wir wirklich sehr nett finden, einen tag sonderurlaub gewährt aus den rückstellungen des vorjahres. quasi sonderurlaub statt sonderzahlung. wie verhält es sich wenn ein kollege am tag des sonderurlaubes krank war???? sollte er den sonderurlaub trotzdem bekommen (ist ja quasi eine art sonderzahlung oder?)? ich danke euch für eure antworten
Community-Antworten (3)
11.06.2014 um 12:36 Uhr
So ist das nun einmal. Der Fluch der guten Tat .... in diesem Fall in Form des Betriebsrats, der natürlich mitzubestimmen hat. Mitbestimmungsfrei wäre die Angelegenheit nur, wenn alle die gleiche Leistung bekämen.
Das hat Euer Chef wahrscheinlich so gewollt - ist es aber nicht, wenn jemand wegen Abwesenheit eine Leistung nicht bekommt.
Aber ich denke, solche (in der Regel unbedachten) Sonderfälle lassen sich doch mit etwas diplomatischen Geschick bereinigen.
11.06.2014 um 12:55 Uhr
Die Regelungen des § 9 BUrlG beziehen sich nur auf den (gesetzlichen) Erholungsurlaub. Von daher kann ich keinen gesetzlichen Anspruch erkennen.
Meines Erachtens haben alle die, die an dem Sonderurlaubstag (mein Verständnis ist, dass der Arbeitgeber diesen Tag an dem die Arbeitspflicht für alle AN entfällt festgelegt hat) aus anderen Gründen nicht arbeiten können oder müssen schlichtweg "Pech gehabt". Ist vergleichbar damit, wenn ich an einem Samstag krank bin.
Mitbestimmung kann ich hier auch keine erkennen, da zum Einen alle AN das Gleiche gewährt bekommen (am xx.yy.2014 nicht arbeiten müssen) und auch der Entzug von Aufgaben nicht mitbestimmungspflivhtig ist.
11.06.2014 um 13:53 Uhr
Naja - betrachtet man den Tag als Sondervergütung ergibt sich schon die Mitbestimmung aus § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Es werden ja eben nicht alle gleich behandelt. Was die Lage des Tages angeht würde ich hier auf Urlaubsgrundsätze im Sinne des § 87 Abs. 1 Nr. 5 BetrVG erkennen (vergleichbar Betriebsferien).
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