Urlaub in Sonderurlaub umwandeln rückwirkend 3 monate später
einer meiner kollegen hat im juli geheiratet. er hat urlaub genommen. jetzt ende oktober wurde er daran erinnert, den rest seines jahresurlaubs zu nehmen. er hat nicht genug für seinen gesamten weihnachtsurlaub. er dachte darüber nach und erinnerte sich daran, dass er verheiratet ist. ein anderer kollege sagte ihm, er hätte sonderurlaub nehmen sollen. Jetzt will er seinen Urlaub in Sonderurlaub umwandeln. Die Personalabteilung sagt, das sei 3 Monate her. Die Finanzabteilung sagt, das Finanzquartal sei abgeschlossen.
Ich bin geneigt, für ihn zu kämpfen, aber ich kann keine Rechte finden, die er haben könnte.
Ja, es ist 3 Monate her, und ja, das Finanzquartal ist geschlossen, aber das Gesetz besagt, dass der Urlaub um das Ereignis herum genommen werden muss - und das war es.
Wir haben einen Tarifvertrag, in dem eindeutig festgelegt ist, dass Arbeitnehmer Sonderurlaub nehmen können.
wir haben einen tarifvertrag, der eindeutig besagt, dass Mitarbeiter Sonderurlaub haben können. aber nichts darüber, dass man es vergessen hat und es 3 Monate später ändern kann
Community-Antworten (6)
26.10.2021 um 11:34 Uhr
"er dachte darüber nach und erinnerte sich daran, dass er verheiratet ist."
Das finde ich nach drei Monaten Ehe schon mal bedenklich...:)
Es gibt hier ein ähnlich gelagertes Urteil des Dortmunder Arbeitsgerichtes:
"Sonderurlaub ist anlassbezogen zu nehmen
Dieser Freistellungsanspruch ist anlassbezogen und muss zeitnah zu dem jeweiligen Ereignis genommen werden."
Hier ging es allerdings um einen zeitlichen Abstand von 6 Monaten.
26.10.2021 um 11:47 Uhr
Grundsätzlich sehe ich kein Problem darin, den Urlaub nachträglich zu nehmen. ABER ... im Tarifvertrag mal nach Ausschlußfristen gucken. Wenn man nämlich innerhalb von 2 Monaten diesen hätte anmelden müssen, wäre es mMn zu spät.
26.10.2021 um 14:16 Uhr
zu unserem TV gab es auch ein Urteil des ArbG München, dass ich leider nicht mehr finde. Demnach hat das Gericht auch klar gesagt, dass der Sonderurlaub in zeitlichen Zusammenhang mit dem Ereignis genommen werden muss und dass es später nicht mehr möglich ist. Ich denke es war ein viertel Jahr das als zu spät angesehen wurde. Ausschlussfrist war dabei nicht von Interesse, da diese erst bei uns nach dem Ausscheiden aus dem AV greift
26.10.2021 um 17:00 Uhr
Es geht eher um eine Freistellung nach § 616 BGB. Das hat mit Sonderurlaub und Urlaub nichts zu tun. Während des Urlaubs kann der Arbeitgeber natürlich nicht zusätzlich freistellen. Dumm gelaufen wenn man für diese Zeit Urlaub genommen hat.
27.10.2021 um 12:07 Uhr
@Catweazle: Zitat aus dem Eingangspost: "Wir haben einen Tarifvertrag, in dem eindeutig festgelegt ist, dass Arbeitnehmer Sonderurlaub nehmen können."
27.10.2021 um 12:21 Uhr
danke für Eure Hilfe. Ich habe mit der Personalabteilung gesprochen - anscheinend wollte sie nicht nein sagen, sie wollte nur nicht, dass dies Schule macht.
Ich kann das respektieren / verstehen - wir einigten uns darauf, dass ihm gesagt wird, dass es sich um eine einmalige Ausnahme handelt.
Beim Jahresempfang / Kick-Off würde sie dies auf die Tagesordnung setzen und allen Mitarbeiter erklären, dass Sonderurlaub im Voraus beantragt werden muss, genau wie Urlaub.
Das war viel einfacher, als ich dachte, und wie gesagt, ich kann verstehen, dass die Jahresplanung und die Budgets viel schwieriger zu erstellen und abzuschließen wären, wenn mehr Kollegen so verfahren würden.
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