Erstellt am 26.10.2021 um 09:34 Uhr von RudiRadeberger
"er dachte darüber nach und erinnerte sich daran, dass er verheiratet ist."
Das finde ich nach drei Monaten Ehe schon mal bedenklich...:)
Es gibt hier ein ähnlich gelagertes Urteil des Dortmunder Arbeitsgerichtes:
"Sonderurlaub ist anlassbezogen zu nehmen
Dieser Freistellungsanspruch ist anlassbezogen und muss zeitnah zu dem jeweiligen Ereignis genommen werden."
Hier ging es allerdings um einen zeitlichen Abstand von 6 Monaten.
Erstellt am 26.10.2021 um 09:47 Uhr von celestro
Grundsätzlich sehe ich kein Problem darin, den Urlaub nachträglich zu nehmen. ABER ... im Tarifvertrag mal nach Ausschlußfristen gucken. Wenn man nämlich innerhalb von 2 Monaten diesen hätte anmelden müssen, wäre es mMn zu spät.
Erstellt am 26.10.2021 um 12:16 Uhr von ganther
zu unserem TV gab es auch ein Urteil des ArbG München, dass ich leider nicht mehr finde. Demnach hat das Gericht auch klar gesagt, dass der Sonderurlaub in zeitlichen Zusammenhang mit dem Ereignis genommen werden muss und dass es später nicht mehr möglich ist. Ich denke es war ein viertel Jahr das als zu spät angesehen wurde. Ausschlussfrist war dabei nicht von Interesse, da diese erst bei uns nach dem Ausscheiden aus dem AV greift
Erstellt am 26.10.2021 um 15:00 Uhr von Catweazle
Es geht eher um eine Freistellung nach § 616 BGB. Das hat mit Sonderurlaub und Urlaub nichts zu tun.
Während des Urlaubs kann der Arbeitgeber natürlich nicht zusätzlich freistellen. Dumm gelaufen wenn man für diese Zeit Urlaub genommen hat.
Erstellt am 27.10.2021 um 10:07 Uhr von rsddbr
@Catweazle:
Zitat aus dem Eingangspost:
"Wir haben einen Tarifvertrag, in dem eindeutig festgelegt ist, dass Arbeitnehmer Sonderurlaub nehmen können."
Erstellt am 27.10.2021 um 10:21 Uhr von mitleidenschaft
danke für Eure Hilfe.
Ich habe mit der Personalabteilung gesprochen - anscheinend wollte sie nicht nein sagen, sie wollte nur nicht, dass dies Schule macht.
Ich kann das respektieren / verstehen - wir einigten uns darauf, dass ihm gesagt wird, dass es sich um eine einmalige Ausnahme handelt.
Beim Jahresempfang / Kick-Off würde sie dies auf die Tagesordnung setzen und allen Mitarbeiter erklären, dass Sonderurlaub im Voraus beantragt werden muss, genau wie Urlaub.
Das war viel einfacher, als ich dachte, und wie gesagt, ich kann verstehen, dass die Jahresplanung und die Budgets viel schwieriger zu erstellen und abzuschließen wären, wenn mehr Kollegen so verfahren würden.