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Arbeitsunfall bei betrieblichen Problemen

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myquestions1
Sep 2025 bearbeitet

Hallo zusammen, in unserem Betrieb findet eine IT-Integration in die Hauptniederlassung statt. Das bedeutet, dass der Betrieb für 1 Tag stillsteht und wir nicht arbeiten können. Dieser Termin ist mehrere Wochen vorher angekündigt. Es heißt, wir sollen an diesem Tag Urlaub nehmen oder Überstunden abbauen. Ist das rechtlich, dass mein AG das vorschreiben kann, wenn das "Problem", also der Arbeitsausfall doch betrieblich bedingt ist??? Danke schon mal für Eure Hilfe...

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Community-Antworten (7)

M
myquestions1

11.09.2025 um 12:43 Uhr

Eine Freistellung seitens des AG - 1. haben viele Kollegen zu dieser Zeit des Jahres keinen Urlaub mehr übrig und zum gegebenen Zeitpunkt aufgrund wenig Arbeit vielleicht auch keine Überstunden, die man abbauen kann!

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myquestions1

11.09.2025 um 13:24 Uhr

Macht er ja nicht...wir werden integriert. Das ist ein kleiner Unterschied mein Lieber ;-) ...ich nehme dann doch lieber andere Antworten entgegen, du scheinst ein bisschen Aggressivität loswerden zu wollen haha

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XYZ68

11.09.2025 um 14:13 Uhr

Habt ihr einen Betriebsrat? Falls Ja, was sagt der dazu?

OH
Olav HB

11.09.2025 um 14:15 Uhr

So wie die Beschäftigten die Verpflichtung haben ihre Arbeitskraft anzubieten, so ist der arbeitgeber verpflichtet Arbeit anzubieten. Entscheidet der AG an einem regulären Arbeitstag keine Arbeit anzubieten, kann er die Beschäftgiten nicht dazu zwingen Urlaub zu nehmen. Beschäftigten die dies nicht wollen, haben trotzdem Anspruch auf normale Bezahlung. Damit in diesem Fall Annahmeverzug geltend gemacht werden kann, sollten die betroffene Beschäftigten den AG am Besten in Text- oder Schriftform, mitteilen, dass sie an diesem Tag unbedingt arbeiten wollen.

Kleiner Haken, es muss im Streitfall jeder einzelne Beschäftgiten seinen Anspruch auf Annahmeverzug geltend und ggf. auch gerichtlich durchsetzen.

Etwas anders gelagert ist es mit dem Abbau von Überstunden. Da gilt, dass Überstunden grundsätzlich in Freizeit ausgeglichen werden müssen, es sei denn, das dies aus betrieblichen Gründe nicht möglich ist. In diesem Fall kann der AG also tatsächlich fordern, dass Beschäftigten mit Überstunden diesen Tag nutzen zum Abbauen eben dieser.

M
Moreno

11.09.2025 um 15:35 Uhr

In diesem Fall kann der AG also tatsächlich fordern, dass Beschäftigten mit Überstunden diesen Tag nutzen zum Abbauen eben dieser. Zitat Olaf

Vielleicht hierzu müsste man wissen ob es eine BV zum Arbeitszeitkonto gibt und was geregelt ist. Bei uns hat der AN die volle Verfügung über sein Stundenkonto und bestimmt selber wie er die Stunden abbaut.

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Muschelschubser

11.09.2025 um 17:00 Uhr

"In diesem Fall kann der AG also tatsächlich fordern, dass Beschäftigten mit Überstunden diesen Tag nutzen zum Abbauen eben dieser."

Wenn es nicht arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich geregelt ist, und auch keine BV oder sonstige Abrede existiert, dann kann das sein. Unter der Voraussetzung dass der AG auf die persönlichen Belange der Beschäftigten Rücksicht nimmt.

Das Direktionsrecht ist hier also an Bedingungen geknüpft, die auf die meisten größeren Unternehmen kaum noch zutreffen, weil in den meisten Fällen wohl irgendwelche Regelungen getroffen wurden.

Heißt: wenn es einzelne AN gibt, die die verbleibenden Überstunden für Arzttermine brauchen, oder verbleibende Urlaubstage wegen der Kinder in der Ferienzeit.

Insofern bin ich hier ziemlich klar beim Annahmeverzug.

P
Ppfried

13.09.2025 um 09:22 Uhr

Das Stichwort "Annahmeverzug" ist bereits gefallen.

Jetzt wäre die Info wichtig, ob es einen BR gibt, und wenn ja, ob der da beteiligt wurde, und wenn ja, welche Regelungen zu Stundenkonti o.ä. Es da gibt.

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