Hallo zusammen
Ich habe folgendes Problem
Ein Kollege von uns hatte noch 11 Tage Urlaub von 2005
ins Jahr 2006 mitgenommen. Den er 2005 zwar beantragt hatte aber aus Betrieblichen Gründen abgelehnt wurde. Dann ist folgendes passiert: Am 13.01.2006 hatte er einen
Arbeitsunfall und ist dann ab Oktober teilweise für einige Stunden am Tag Arbeiten gekommen.Nun sagte ihm unser Buchhalter das sein Urlaub Verfallen wäre.
Aber nach meiner Meinung würde ich sagen, da es ein Arbeitsunfall war und er keine Möglichkeit hatte ihn zu nehmen steht ihm der Urlaub noch zu.
PS. Diese Regelung das man Urlaub bis zum März des folgenden Jahres
nehmen muss haben wir nicht (intern geklärt) weil wir wegen der
Auftragslage sehr flexibel sein müssen

MFG
Frank