W.A.F. LogoSeminare

Urlaubtage - verfallen wegen Arbeitsunfall?

L
Lynnus32
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen Ich habe folgendes Problem Ein Kollege von uns hatte noch 11 Tage Urlaub von 2005 ins Jahr 2006 mitgenommen. Den er 2005 zwar beantragt hatte aber aus Betrieblichen Gründen abgelehnt wurde. Dann ist folgendes passiert: Am 13.01.2006 hatte er einen Arbeitsunfall und ist dann ab Oktober teilweise für einige Stunden am Tag Arbeiten gekommen.Nun sagte ihm unser Buchhalter das sein Urlaub Verfallen wäre. Aber nach meiner Meinung würde ich sagen, da es ein Arbeitsunfall war und er keine Möglichkeit hatte ihn zu nehmen steht ihm der Urlaub noch zu. PS. Diese Regelung das man Urlaub bis zum März des folgenden Jahres
nehmen muss haben wir nicht (intern geklärt) weil wir wegen der Auftragslage sehr flexibel sein müssen

MFG Frank

12.45907

Community-Antworten (7)

W
wölfchen

08.01.2007 um 23:09 Uhr

Also echt mal - 2005 ist doch nun schon einige Tage her, oder? Auch im urlaubsmäßig günstig angelegten TVÖD ist da nix mehr drin. Und wo anders bestimmt auch nicht, ganz abgesehen vom BUrlG, da ist im März des Folgejahres schon zappenduster.

B
Bergmann

08.01.2007 um 23:13 Uhr

@ Lynnus32 ,

Stimme wölfchen zu-etwas detailierter :

Der Urlaub kann in das nächste Kalenderjahr übertragen werden, wenn dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen des Arbeitnehmers erforderlich ist. (§ 7 III 2 BUrlG) Der Urlaub muss dann bis spätestens Ende März des folgenden Kalenderjahres genommen werden. (§ 7 III 3 BUrlG)

Achtung: Nach dem 31.03. des Folgejahres verfällt der Urlaub auch dann, wenn er (z.B. wegen Krankheit) bis dahin nicht genommen werden konnte.
Info LAG Rheinland-Pfalz BAG

P
paula

08.01.2007 um 23:30 Uhr

bitte erkläre doch mal einen punkt etwas genauer. was soll folgender satz bedeuten:

"Diese Regelung das man Urlaub bis zum März des folgenden Jahres nehmen muss haben wir nicht (intern geklärt) weil wir wegen der Auftragslage sehr flexibel sein müssen "

wenn der urlaub nicht im märz des folgejahres verfallen soll. wann verfällt er denn dann? ist das irgendwo schriftlich niedergelegt? wie ist die sonstige handhabung?

L
Lynnus32

09.01.2007 um 18:18 Uhr

Also ich bin seit 15 Jahren in unserer Firma beschäftigt. Weiß aber von älteren Kollegen das das mit dem alten Urlaub der zum 31.03 des Folgejahres verfallen soll mit unserem Chef anderweitig geregelt wurde so das das bei uns nicht zutrifft. Ich persönlich hatte auch schon alten Urlaub erst im September des Folgejahres genommen (bekommen).

MFG Frank

B
Bergmann

09.01.2007 um 18:27 Uhr

@ Lynnus32 ,

man kann z.B. eine BV machen , die den Urlaub der aufgrund betrieblicher Belange nicht genommen werden könnte , nicht verfallen läßt-(Günstigkeitsprinzip) !

Deine Satzstellung lies mich schmunzeln ! "...mit dem alten Urlaub der zum 31.03 des Folgejahres verfallen soll mit unserem Chef..." Du magst deinen Chef nicht , richtig !"

S
sphinx

09.01.2007 um 19:52 Uhr

@Lynnus 32

Moin,

"Ich persönlich hatte auch schon alten Urlaub erst im September des Folgejahres genommen (bekommen)."-

Also ich bin ja für Flexibilität, aber dies klingt als hättest du vor September des Folgejahres noch nicht Urlaub des laufenden Jahres gehabt. Den hättest du dann den Rest des lft. Jahres oder geht ihr dafür mit gesammeltem Urlaub irgendwann eher in Altersrente. :-)

LG

A
Anton

10.01.2007 um 11:36 Uhr

Wird der Resturlaub denn wenigstens ausbezahlt?

Ihre Antwort