Erstellt am 08.01.2007 um 22:09 Uhr von wölfchen
Also echt mal - 2005 ist doch nun schon einige Tage her, oder? Auch im urlaubsmäßig günstig angelegten TVÖD ist da nix mehr drin. Und wo anders bestimmt auch nicht, ganz abgesehen vom BUrlG, da ist im März des Folgejahres schon zappenduster.
Erstellt am 08.01.2007 um 22:13 Uhr von Bergmann
@ Lynnus32 ,
Stimme wölfchen zu-etwas detailierter :
Der Urlaub kann in das nächste Kalenderjahr übertragen werden, wenn dies aus betrieblichen oder persönlichen Gründen des Arbeitnehmers erforderlich ist. (§ 7 III 2 BUrlG)
Der Urlaub muss dann bis spätestens Ende März des folgenden Kalenderjahres genommen werden. (§ 7 III 3 BUrlG)
Achtung: Nach dem 31.03. des Folgejahres verfällt der Urlaub auch dann, wenn er (z.B. wegen Krankheit) bis dahin nicht genommen werden konnte.
Info
LAG Rheinland-Pfalz
BAG
Erstellt am 08.01.2007 um 22:30 Uhr von paula
bitte erkläre doch mal einen punkt etwas genauer. was soll folgender satz bedeuten:
"Diese Regelung das man Urlaub bis zum März des folgenden Jahres nehmen muss haben wir nicht (intern geklärt) weil wir wegen der Auftragslage sehr flexibel sein müssen "
wenn der urlaub nicht im märz des folgejahres verfallen soll. wann verfällt er denn dann? ist das irgendwo schriftlich niedergelegt? wie ist die sonstige handhabung?
Erstellt am 09.01.2007 um 17:18 Uhr von Lynnus32
Also ich bin seit 15 Jahren in unserer Firma beschäftigt. Weiß aber von älteren Kollegen
das das mit dem alten Urlaub der zum 31.03
des Folgejahres verfallen soll mit unserem Chef
anderweitig geregelt wurde so das das bei uns nicht zutrifft.
Ich persönlich hatte auch schon alten Urlaub erst im September des Folgejahres genommen (bekommen).
MFG
Frank
Erstellt am 09.01.2007 um 17:27 Uhr von Bergmann
@ Lynnus32 ,
man kann z.B. eine BV machen , die den Urlaub der aufgrund betrieblicher Belange nicht genommen werden könnte , nicht verfallen läßt-(Günstigkeitsprinzip) !
Deine Satzstellung lies mich schmunzeln ! "...mit dem alten Urlaub der zum 31.03
des Folgejahres verfallen soll mit unserem Chef..." Du magst deinen Chef nicht , richtig !"
Erstellt am 09.01.2007 um 18:52 Uhr von sphinx
@Lynnus 32
Moin,
"Ich persönlich hatte auch schon alten Urlaub erst im September des Folgejahres genommen (bekommen)."-
Also ich bin ja für Flexibilität, aber dies klingt als hättest du vor September des Folgejahres noch nicht Urlaub des laufenden Jahres gehabt.
Den hättest du dann den Rest des lft. Jahres oder geht ihr dafür mit gesammeltem Urlaub irgendwann eher in Altersrente. :-)
LG
Erstellt am 10.01.2007 um 10:36 Uhr von Anton
Wird der Resturlaub denn wenigstens ausbezahlt?