Lohnfortzahlung bei Erkrankung nach Arbeitsunfall
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Kollege ist zum Betriebsrat mit folgender Frage gekommen: Seine Frau hatte einen Arbeitsunfall an der rechten Hand (Palette draufgefallen) und wird demnächst operiert. Die Frau hatte nun noch ein anderes Problem an der gleichen Hand. Da wurde bei Untersuchungen festgestellt, dass die Elle der Frau 5mm zu lang ist und deshalb schon länger Schmerzen am Handgelenk verursacht. Diese OP soll kurz nach der OP des Arbeitsunfalls erfolgen. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Zweite OP die Erkrankung durch den Arbeitsunfall ablöst, das heißt, die BG nicht mehr zahlendes Organ für die Erkrankung ist, sondern mit der zweiten OP die 6 wöchige Lohnfortzahlung durch den AG in Kraft tritt? Es sind ja zwei unterschiedliche Erkrankungen. Die erste ein Arbeitsunfall (abgewickelt durch die BG) Die zweite eine "normale" Erkrankung (abgewickelt durch die Krankenkasse)
Oder übersehe ich hier etwas? Danke für eure Antworten.
Community-Antworten (4)
16.02.2018 um 11:14 Uhr
Entgeltfortzahlungsgesetz § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn
- er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
- seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.
Also: Maximal 6 Wochen "am Stück".
16.02.2018 um 12:39 Uhr
Hallo, das Gesetz ist mir bekannt. das trifft auf eine "normale" Erkrankung zu. Hier ist jedoch eine Erkrankung auf einen Arbeitsunfall zurück zu führen. Das heißt die BG zahlt das Entgelt und zwar bis zur Gesundung auch über den Zeitraum von 6 Wochen.. Nun kommt eine Krankheit in welcher die Krankenkasse einspringt. Was ist jetzt mit dem BG Fall?
16.02.2018 um 12:45 Uhr
Meines Wissens erhältst Du in beiden Fällen das Geld von der Krankenkasse ausbezahlt.
Habe aber wohl Deine Frage insgesamt falsch verstanden. Ich dachte es ginge um den Anspruch auf Lohnfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber.
16.02.2018 um 13:52 Uhr
Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Zweite OP die Erkrankung durch den Arbeitsunfall ablöst, das heißt, die BG nicht mehr zahlendes Organ für die Erkrankung ist, sondern mit der zweiten OP die 6 wöchige Lohnfortzahlung durch den AG in Kraft tritt? Es sind ja zwei unterschiedliche Erkrankungen. Die Antwort heißt mal wieder: Kommt darauf an. https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/verletztengeld-114-hinzutritt-einer-krankheit_idesk_PI434_HI2290117.html
Verwandte Themen
Betriebsräte als Arbeitsschutz-Auditoren
Gibt es Betriebsräte mit einem oder mehreren Mitgliedern, die die Befähigung (ISO 19011) haben, Arbeitsschutzmanagementsysteme nach OHSAS 18001:2007 betriebsintern zu auditieren? Der Standard ist f
Kein Anspruch auf Entgeldfortzahlung bei längerer Krankheit. Ist das zulässig?
Unser Chef hat folgenden Aushang gemacht: Betreff: Kein Anspruch auf Entgeldfortzahlung bei länger als sechswöchiger Erkrankung Nach der bislang bestehenden Rechtsprechung musste der Arbeitgeber e
Arbeitsunfall Meldung verspätet - Personalchefin will diesen Arbeitsunfall aber nicht anerkennen, weil der Arbeitnehmer den Unfall nicht gleich gemeldet hat?
Hallo zusammen, ein Arbeitnehmer hatte sich am Freitag in seiner letzten Frühschicht beim Ausleeren von Abfallfolientonnen in einen Container die Rippen geprellt. Er meldete dieses aber nicht gleich
Streichung Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Hallo, ein AN hatte beim Umbau einer Anlage einen Arbeitsunfall. Trotz vorhandener Steighilfen stieg er ohne diese zu benutzen auf den Kabelschacht der Anlage, welcher für dieses Gewicht nicht ausgel
Lohnfortzahlung Arbeitsunfall
Bin seit dem 17.4.23 krankgeschrieben nach einem Arbeitsunfall nach 7 Wochen war ich für drei Tage arbeiten doch leider wurden die Beschwerden so stark das ich wieder krankgeschrieben worden bin .mein