Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein Kollege ist zum Betriebsrat mit folgender Frage gekommen:
Seine Frau hatte einen Arbeitsunfall an der rechten Hand (Palette draufgefallen) und wird demnächst operiert. Die Frau hatte nun noch ein anderes Problem an der gleichen Hand. Da wurde bei Untersuchungen festgestellt, dass die Elle der Frau 5mm zu lang ist und deshalb schon länger Schmerzen am Handgelenk verursacht. Diese OP soll kurz nach der OP des Arbeitsunfalls erfolgen.
Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Zweite OP die Erkrankung durch den Arbeitsunfall ablöst, das heißt, die BG nicht mehr zahlendes Organ für die Erkrankung ist, sondern mit der zweiten OP die 6 wöchige Lohnfortzahlung durch den AG in Kraft tritt?
Es sind ja zwei unterschiedliche Erkrankungen.
Die erste ein Arbeitsunfall (abgewickelt durch die BG)
Die zweite eine "normale" Erkrankung (abgewickelt durch die Krankenkasse)

Oder übersehe ich hier etwas?
Danke für eure Antworten.