W.A.F. LogoSeminare

Lohnfortzahlung bei Erkrankung nach Arbeitsunfall

B
Betriebsfrosch
Feb 2018 bearbeitet

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Kollege ist zum Betriebsrat mit folgender Frage gekommen: Seine Frau hatte einen Arbeitsunfall an der rechten Hand (Palette draufgefallen) und wird demnächst operiert. Die Frau hatte nun noch ein anderes Problem an der gleichen Hand. Da wurde bei Untersuchungen festgestellt, dass die Elle der Frau 5mm zu lang ist und deshalb schon länger Schmerzen am Handgelenk verursacht. Diese OP soll kurz nach der OP des Arbeitsunfalls erfolgen. Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Zweite OP die Erkrankung durch den Arbeitsunfall ablöst, das heißt, die BG nicht mehr zahlendes Organ für die Erkrankung ist, sondern mit der zweiten OP die 6 wöchige Lohnfortzahlung durch den AG in Kraft tritt? Es sind ja zwei unterschiedliche Erkrankungen. Die erste ein Arbeitsunfall (abgewickelt durch die BG) Die zweite eine "normale" Erkrankung (abgewickelt durch die Krankenkasse)

Oder übersehe ich hier etwas? Danke für eure Antworten.

72504

Community-Antworten (4)

P
Pjöööng

16.02.2018 um 11:14 Uhr

Entgeltfortzahlungsgesetz § 3 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (1) Wird ein Arbeitnehmer durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an seiner Arbeitsleistung verhindert, ohne daß ihn ein Verschulden trifft, so hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Wird der Arbeitnehmer infolge derselben Krankheit erneut arbeitsunfähig, so verliert er wegen der erneuten Arbeitsunfähigkeit den Anspruch nach Satz 1 für einen weiteren Zeitraum von höchstens sechs Wochen nicht, wenn

  1. er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht infolge derselben Krankheit arbeitsunfähig war oder
  2. seit Beginn der ersten Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit eine Frist von zwölf Monaten abgelaufen ist.

Also: Maximal 6 Wochen "am Stück".

B
Betriebsfrosch

16.02.2018 um 12:39 Uhr

Hallo, das Gesetz ist mir bekannt. das trifft auf eine "normale" Erkrankung zu. Hier ist jedoch eine Erkrankung auf einen Arbeitsunfall zurück zu führen. Das heißt die BG zahlt das Entgelt und zwar bis zur Gesundung auch über den Zeitraum von 6 Wochen.. Nun kommt eine Krankheit in welcher die Krankenkasse einspringt. Was ist jetzt mit dem BG Fall?

P
Pjöööng

16.02.2018 um 12:45 Uhr

Meines Wissens erhältst Du in beiden Fällen das Geld von der Krankenkasse ausbezahlt.

Habe aber wohl Deine Frage insgesamt falsch verstanden. Ich dachte es ginge um den Anspruch auf Lohnfortzahlung gegenüber dem Arbeitgeber.

N
nicoline

16.02.2018 um 13:52 Uhr

Gehe ich richtig in der Annahme, dass die Zweite OP die Erkrankung durch den Arbeitsunfall ablöst, das heißt, die BG nicht mehr zahlendes Organ für die Erkrankung ist, sondern mit der zweiten OP die 6 wöchige Lohnfortzahlung durch den AG in Kraft tritt? Es sind ja zwei unterschiedliche Erkrankungen. Die Antwort heißt mal wieder: Kommt darauf an. https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-office-professional/verletztengeld-114-hinzutritt-einer-krankheit_idesk_PI434_HI2290117.html

Ihre Antwort