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Als Dauernachtwache in den Urlaubstag „rein arbeiten“?

A
Alaska1108
Sep 2025 bearbeitet

Guten Tag,

es ist mir jetzt schon des Öfteren passiert, dass ich einen Tag vor meinem Urlaub eine Nachtschicht habe.

Bedeutet z.B. 31.08 Nachtschicht (21:00 bis 7:00) am 01.09 Urlaub.

Das bedeutet für mich ich arbeite 7 Stunden in meinen genehmigten Urlaub.

31.10 Nachtschicht 01.11 Urlaub.

Ist das rechtens? Für mich ergibt das absolut keinen Sinn, da ich an meinem Urlaubstag ja arbeite.

Ich wäre für Antworten dankbar

Liebe Grüße

1.085027

Community-Antworten (27)

M
Moreno

09.09.2025 um 12:46 Uhr

Der Urlaubstag beginnt um 0.00 Uhr eine Nachtschicht die über diesen Zeitpunkt hinausgeht ist nicht rechtens und widerspricht dem Erholungsgedanken des Urlaubs.

OH
Olav HB

09.09.2025 um 12:58 Uhr

Oder anders gesagt, dein urlaub fängt an dem Tag NACH den letzten Dienst an. Arbeitest Du also bis Mittwoch 07:00, fängt der Urlaub erst am Donnerstag an.

Du kannst Urlaub auch als "Schicht" bezeichnen und zwischen zwei Schichten muss lt. ArbZG eine Ruhepause liegen. Gleiches gilt auch bei Rückkehr, kommst Du Mittwoch aus dem Urlaub zurück, kannst Du erst am Donnerstag wieder für die Arbeit eingeplant werden, also nicht Mittwoch um 23 Uhr in die Nachtschicht gehen.

Ich würde die bei Deinem BR ansprechen, schließlich unterliegen die Schichtpläne die Mitbestimmung.

G
Gewerkschaft

09.09.2025 um 13:03 Uhr

Mit Verlaub völliger Unsinn.

Du bist Dauernachtschicht, da liegt es in der Natur der Sache, dass die Schicht 2 Tage betrifft. Du hast ja Trotzdem 1 Schicht Urlaub. Laut Deiner Logik, hättest Du gerne 2 Tage frei, obwohl nur 1 Tag Urlaub.

Beispiel, Du hast am Dienstag Urlaub.

Selbstverständlich musst Du dann Montag Abend arbeiten, bis Dienstag früh. Die nächste Schicht beginnt dann Mittwoch Abend. Was ist jetzt das Problem dabei?! Du hättest somit die Dienstag Abend Schicht frei.

M
Moreno

09.09.2025 um 13:13 Uhr

Nicht auf den Troll hören der hat keine Ahnung und stänkert nur rum! Niemals braucht man an einem Urlaubstag arbeiten.

G
Gewerkschaft

09.09.2025 um 13:20 Uhr

Bitte keine morenos verbreiten!

@Starter ... Immer die Schicht betrachten, relativ logisch, wenn man als Dauernachtschicht arbeitet. Es entstehen überhaupt keine Nachteile.

M
Moreno

09.09.2025 um 13:35 Uhr

Troll hast Du mal was vom Tagesprinzip gehört???? Sicher Nicht!

G
Gewerkschaft

09.09.2025 um 13:41 Uhr

Such Dir endlich Arbeit, nur dann kann man mitreden und höre auf, morenos zu verbreiten!

M
Moreno

09.09.2025 um 13:43 Uhr

Kannst Du mal die Frage beantworten Troll ...hast Du mal was vom Tagesprinzip gehört?

M
Moreno

09.09.2025 um 13:52 Uhr

Da jetzt ja nichts mehr vom Troll kommt.....

Das Bundesarbeitsgericht geht vom sog. Tagesprinzip aus, d. h. die Gewährung von Urlaub bzw. die Befreiung des Arbeitnehmers von der Arbeitspflicht bezieht sich auf (ganze) Tage und nicht auf Stunden (vgl. BAG, Urt. v. 21.07.2015 – 9 AZR 145/14).

X
XYZ68

10.09.2025 um 09:28 Uhr

Es kommt halt darauf an, ob Urlaub nach dem Tagesprinzip oder aber nach dem Schichtprinzip gewährt wird. Grundsätzlich musst du mit deinen Urlaubstagen genau so viele Wochen Urlaub abdecken können, wie ein Normalschichtler. Bei uns wird der Urlaub nach dem Schichtprinzip gewährt. Außerdem treffen wir bei abweichenden Schichtsystemen auch Sondervereinbarungen mit dem Arbeitgeber. Das Prinzip ist hier ganz gut erklärt: https://www.gloistein-partner.de/anzahl-der-urlaubstage-bei-schichtarbeit-bundesarbeitsgericht-verpflichtet-arbeitgeber-zur-anpassungerhoehung-von-urlaubsanspruechen

G
Gewerkschaft

10.09.2025 um 09:52 Uhr

Wir sprechen im vorliegendem Fall von einer Dauernachtschicht, in den Urteilen vom BAG sind es regelmäßige Wechselschichten.

Dem AN entsteht immer noch kein Nachteile beim Schichtprinzip, zumal es bei einer Dauernachtschicht mehr Sinn ergibt, diese anzuwenden.

C
celestro

10.09.2025 um 10:29 Uhr

"Wir sprechen im vorliegendem Fall von einer Dauernachtschicht, in den Urteilen vom BAG sind es regelmäßige Wechselschichten."

Das sollte genau .... wieso eine besondere Rolle spielen?

"Dem AN entsteht immer noch kein Nachteile beim Schichtprinzip, zumal es bei einer Dauernachtschicht mehr Sinn ergibt, diese anzuwenden."

Ich habe gar nicht einmal etwas gegen das Schichtprinzip. Aber wenn der AN diese Schicht frei haben will, muss er da eben nicht arbeiten. Du behauptest das Gegenteil und das ist "nicht logisch" um es mal höflich auszudrücken.

G
Gewerkschaft

10.09.2025 um 10:46 Uhr

Weil die Berechnung mit besagten Wechselschichten komplizierter als, als wenn es festgelegte Schichten gibt.

Wo behaupte ich das Gegenteil? Bitte keine morenos verbreiten!

Beispiel, Du hast am Dienstag Urlaub.

Selbstverständlich musst Du dann Montag Abend arbeiten, bis Dienstag früh. Die nächste Schicht beginnt dann Mittwoch Abend. Was ist jetzt das Problem dabei?! Du hättest somit die Dienstag Abend Schicht frei.

C
celestro

10.09.2025 um 12:44 Uhr

Merkst Du überhaupt, was Du für einen Unsinn erzählst?

Der Fragesteller will die Schicht 31.08. auf den 01.09. nicht arbeiten und hat da frei genommen ... soll dort aber arbeiten. Ergibt keinen Sinn, oder?

@Alaska1108

Wie oft hast Du schon Urlaub eingereicht? Denn das Problem könnte ja normalerweise nicht jetzt plötzlich zum ersten Mal auftreten, sondern müsste bei Dir eigentlich immer schon vorgekommen sein.

G
Gewerkschaft

10.09.2025 um 14:09 Uhr

Wieder falsch, der User will am 01.09 frei, somit entfällt die Schicht vom 01.09 auf den 02.09 oder in Tagen, Freitag auf Samstag ist Urlaub.

Vom 31.08 auf den 01.09 muss aber gearbeitet werden oder in Tagen Donnerstag auf Freitag.

In der Annahme, es wird von Montag Abend bis Samstag früh gearbeitet, wäre folglich eine 5 Tage Woche.

A
Alaska1108

10.09.2025 um 18:02 Uhr

Ich verstehe die Logik von Gewerkschaft. Dass wenn ich am 1.9 Urlaub habe ich die Schicht abends nicht antreten muss aber trotzdem verstehe ich die Logik nicht, dass ich wenn ich m 31.8 die Schicht antrete ja dennoch 7 Stunde in den Urlaubstag (1.9) arbeite.

Nochmal fürs Verständnis. Ich arbeite als dauernachtwache 80% in der Pflege.

Ich arbeite meistens 5-8 Nächte am Stück und hab dann sogenanntes „nachtfrei“ meisten 7 Tage frei.

Ich hab mir am 1.11 Urlaub eingetragen habe aber am 31.10 eine Nachtschicht. Bedeutet ich arbeite 3 Stunden von 21-00 Uhr am 31.10 und 7 Stunden von 00 bis 7 Uhr am 1.11

Wie kann ich denn 7 Stunden an meinem Urlaubstag arbeiten müssen?

A
Alaska1108

10.09.2025 um 18:05 Uhr

Sorry wenn manchmal 31.10 oder 31.8 steht. Ich hatte den Fall jetzt schon 3 mal, habe aber jedes Mal meine WBL angesprochen ob sie es bitte ändern könnte, da ich nicht in meinen Urlaub rein arbeiten möchte, sie hat es bisher auch jedes Mal getan nur möchte ich jetzt einfach das rechtliche dahinter wissen.

C
celestro

10.09.2025 um 18:46 Uhr

"nur möchte ich jetzt einfach das rechtliche dahinter wissen."

Das ist in Ordnung / nicht in Ordnung!

Das Problem ist ... wie genau sieht Dein Urlaubsplan aus? Also wieviel Urlaub hast Du pro Jahr und wie nimmst Du Deinen Urlaub normalerweise?

Ein MA arbeitet 5 Tage die Woche auf "Tagschicht" ... dann muss er für einen Tag Urlaub, einen Urlaubstag nehmen und hat diesen Tag dann frei.

Bei Dir ist es anders, denn Deine Schichten laufen "über 2 Tage". Wenn Du also eine Schicht nicht arbeiten willst und dafür frei haben, musst Du (Schicht-)Urlaub nehmen.

Wenn Du die 7 Stunden nicht in den Urlaubstag hinein arbeiten willst, musst Du die Schicht "31.08. zum 01.09." frei nehmen. Dann arbeitest Du diese Schicht nicht ... musst aber am 01.09. ggf. abends antreten.

ODER ... es läuft bei Dir völlig anders ... aber das kann hier niemand sagen und daher niemand beurteilen (wenn es anders ist).

A
Alaska1108

10.09.2025 um 19:44 Uhr

Ich habe 34 Urlaubstage.

Nehme normalerweise 1-2 wochen am Stück also 5- 10 Urlaubstage.

Ich glaube ich hab es einfach falsch verstanden. Ich wollte nämlich eigentlich am 31.10 frei haben und habe deshalb am 1.11 einen Urlaub eingetragen, weil ich davon ausgegangen bin, dass ich dann am 31.10 sowieso frei habe, weil man ja nicht in den Urlaub „rein arbeiten“ muss.

Danke für eure Antworten.

P
Ppfried

13.09.2025 um 09:28 Uhr

Das "rechtliche dahinter" hängt davon ab, ob das Tagesprinzip oder das Schichtprinzip gilt.

Erst einmal muss man davon ausgehen, dass das Tagesprinzip gilt, d.h. Urlsubstag ist der Kalendertag - mit der Folge, dass keine Schicht in diesen Tag "hineinragen" darf.

Man kann aber zwischen AN und AG eine explizite Regelung treffen, dass das Schichtprinzip gilt, d.h. eine Regelung darüber, zu welchem Kalendertag eine Schicht, die über den Tageswechsel geht, "gehört". So etwas wird in aller Regel über den TV gemacht.

Alaska1108, wie sieht das bei Euch aus?

A
Alaska1108

13.09.2025 um 15:39 Uhr

Hallo Ppfried,

ich kann dir leider nicht genau sagen, welches Prinzip bei uns gilt. Meines Wissens nach gibt’s aber keine besondere Regelungen. Laut meiner Monatsübersicht in unserem Programm sind die Arbeitszeiten so dargestellt. Beispiel September:

1.09 Urlaub von 01.09 00:00 Uhr bis 02.09 00:00 Uhr 2.09 Urlaub von 02.09 00:00 Uhr bis 03.09 00:00 Uhr . . . 12.09 Urlaub von 12.09 00:00 Uhr bis 13.09 00:00 Uhr 13.09 FREI von 13.09 00:00 Uhr bis 14:09 00:00 Uhr . . .

19.09 Nachtschicht von 19.09 21:00 Uhr bis 20.09 07:00 Uhr 20.09 Nachtschicht von 20.09 21:00 Uhr bis 21.09 07:00 Uhr 21.09 Nachtschicht von 21.09 21:00 Uhr bis 22:09 07:00 Uhr 22:09 FREI von 22:09 00:00 Uhr bis 23.09 07:00 Uhr

So werden unsere Zeiten aufgelistet. Ich hoffe das hilft für die weitere Klärung meines Problems. Also wenn ich Urlaub habe wird von 00:00 bis 00:00 Uhr gezählt oder?

Tut mir leid, wenn ich nicht ganz dahinter steige aber dafür bin ich ja hier und frage nach. Ich werde aber noch in Erfahrung bringen, welches Prinzip bei uns gilt.

A
Alaska1108

13.09.2025 um 15:48 Uhr

Also ich würde mittlerweile auch sagen:

Du hast am 31.10. einen Nachtdienst von 21:00–07:00 Uhr. • Dein Urlaub beginnt am 01.11. um 00:00 Uhr. • Ab Mitternacht bist du offiziell im Urlaub. • Aber: du arbeitest in der Nacht über die Grenze in den 01.11. hinein → das ist rechtlich problematisch, weil dir der erste Urlaubstag genommen wird.

? In der Praxis müsste der Arbeitgeber entweder: • den Urlaub erst ab dem 02.11. eintragen, oder • den Nachtdienst am 31.10. streichen und dich früher freistellen.

•	Laut Rechtsprechung (z. B. BAG-Urteile) gilt: Wenn du in der Nacht in den Urlaubstag hineinarbeitest, wird der Urlaubstag nicht erfüllt.
•	Der Arbeitgeber darf dich also nicht in den Urlaub hinein verplanen.
C
celestro

13.09.2025 um 16:46 Uhr

Redest Du jetzt mit Dir selbst?

Wenn bei Dir (nicht allgemein bei Euch) das Schichtprinzip gilt (was sinnvoll wäre), dann würdest Du quasi "pro Schicht einen Urlaubstag nehmen müssen". Das heißt, wenn Du einen Urlaubstag nimmst, musst Du Dir die Schicht aussuchen, die dafür frei sein soll. Solltest Du am 01.09. komplett frei haben wollen (aus welchem Grund auch immer), müsstest Du dann ggf. 2 Schichten frei nehmen.

A
Alaska1108

13.09.2025 um 17:07 Uhr

Nein, ich habe es in ChatGPT eingegeben :D daher wirkt es so, war einfach copy & Paste.

Ist ja absoluter bullshit. Wenn ich einen Tag komplett frei haben möchte, zwei Urlaubstage dafür verbrauchen?

B
BloodyBeginner

14.09.2025 um 02:43 Uhr

Welche Schicht hättest du denn am 1.9., also an dem Tag wo du Urlaub nehmen willst? Da du am 31.8. eine Nachtschicht hast, wird es am 1.9. wohl auch eine Nachtschicht sein, oder? Eine Frühschicht oder Mittagschicht kann es ja nicht sein da ja dann keine 11 Stunden Ruhezeit zur nächsten Schicht wäre. Bei Schichtarbeit nimmst du dir doch Urlaub für die Schicht, sprich für die Schicht die an dem Tag beginnt.

A
Alaska1108

14.09.2025 um 14:01 Uhr

Ich hatte am 1.9 Urlaub & ich hätte am 31.8 arbeiten müssen (Nachtschicht bin Dauernachtwache), dann habe ich es bei meiner Wohnbereichsleitung, dass ich nicht in meinen Urlaub hinein arbeite, sie hat es geändert und mir den 31.8 freigegeben.

Jetzt habe ich am 1.11 auch Urlaub und wieder eine Nachtschicht am 31.10 eingetragen bekommen. Somit arbeite ich praktische wieder in meinen Urlaub hinein.

Ich bin davon ausgegangen, dass ich dann den 31.10 auf jeden Fall frei habe, da ich ja am 1.11 Urlaub habe. Was bringt mir der Urlaubstag am 1.11, wenn ich den halben Tag noch schlafe aufgrund der Nachtschicht und 7 Stunden an meinem Urlaubstag arbeite? Klar muss ich abends die Schicht nicht antreten aber ich nehme mir doch Urlaub an einem Tag, wenn ich zum Beispiel etwas vorhabe und den Tag ganz nutzen möchte. Zum Beispiel am 1.11 findet eine Hochzeit statt, die meist morgens beginnt , auf Grund der Nachtschicht die ich aber noch an dem Tag gearbeitet habe, wäre ich gar nicht in der Lage auf die Hochzeit morgens/ vormittags zu gehen, weil ich da meinen Schlaf nachhole.

Nach der Logik von manchen hier, muss ich dann, wenn ich am 1.11 den Tag Urlaub brauche am 31.10 Urlaub eintragen und den 1.11 ggf. auch noch. Das ist doch nicht fair, dass ich zwei Urlaubstage dann verbrauchen müsste.

C
celestro

14.09.2025 um 16:46 Uhr

"Nach der Logik von manchen hier, muss ich dann, wenn ich am 1.11 den Tag Urlaub brauche am 31.10 Urlaub eintragen und den 1.11 ggf. auch noch. Das ist doch nicht fair, dass ich zwei Urlaubstage dann verbrauchen müsste."

Die Frage wäre, ob man Dir nicht komplett doppelt soviele Urlaubstage geben müsste. Das kann Dir aber nur ein RA beantworten ... denn MA mit reiner Dauernachtschicht sind jetzt nicht gerade alltäglich.

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