Dauernachtwache im Pflegeheim
Hallo ich arbeite ebenfalls als Dauernachtwache in einem Pflegeheim und bei allen Nachtwachen von uns kommt es immer wieder mal vor das uns unsere PDL mit den Nächten so plant das wir in unseren ersten Urlaubstag rein Arbeiten ! Nun meine Frage darf sie das oder muss ich sie höflich daran erinnern das sie mir den tag vor dem Urlaub frei geben muss nach 5 Nächten ?Jacky
Community-Antworten (3)
14.03.2024 um 12:11 Uhr
Nein, ist es nicht. https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/urlaub/nachtdienst-vor-urlaubstag-ist-das-erlaubt/
Nach einer Nachtschichtphase sollte eine möglichst lange Ruhephase folgen. Sie sollte auf keinen Fall weniger als 24 Stunden betragen. https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/arbeitszeit-hoechstarbeitszeit-pausen-ruhezeit-gemaess-arbzg-42-besonderheiten-fuer-nacht-und-schichtarbeitnehmer_idesk_PI42323_HI1505494.html
14.03.2024 um 12:13 Uhr
Urlaub wird tageweise gegeben. Ab Mitternacht bist du also offiziell im Urlaub und musst nicht arbeiten.
Gibt es einen Betriebsrat?
14.03.2024 um 12:15 Uhr
"das sie mir den tag vor dem Urlaub frei geben muss nach 5 Nächten ?"
Das muss sie allerdings nicht. Aber deine Schicht endet spätestens um 23.59 Uhr.
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