Krank wie gearbeitet?
In unserem Schichtsystem sind nicht all unsere Stunden verplant. Ca. 6 pro Jahr werden kurzfristig (ca. 1Woche) verplant. Wenn wir an diesen Tag nicht da sind (krank) müssen wir den Tag an einem anderen Tag nochholen. Ist das so korrekt?
Dachte immer krank ist wie gearbeitet. Danke
Community-Antworten (9)
25.08.2025 um 23:51 Uhr
Wer sagt denn, das ihr das nachholen müsst und aufgrund welcher gesetzlichen Regelung?
26.08.2025 um 00:23 Uhr
es gibt einen BV die das so regelt bzw. besagt!
26.08.2025 um 00:46 Uhr
Nicht alles, was in einer BV steht, ist rechtlich korrekt. Wurde die BV vor dem Abschluss von einem Anwalt geprüft?
26.08.2025 um 01:05 Uhr
das ist ja meine Frage ob das korrekt ist oder nicht? oder kommt es daruaf an?! Denke nicht das es geprüft wurden ist!
26.08.2025 um 01:18 Uhr
Mir würde kein Szenario einfallen, wo das korrekt wäre. Aber wer weiß ...
26.08.2025 um 01:37 Uhr
klasse Antwort!
26.08.2025 um 08:33 Uhr
Im EFZG ist geregelt, dass min. 6 Wochen das Gehalt oder der Lohn bei Krankheit weiter zu bezahlen sind. Gesetze kann man nicht per BV außer Kraft setzen. Es gilt immer die günstigere Regelung, wenn ein Sachverhalt sowohl im Gesetz, als auch in einer BV geregelt werden. Der Teil in eurer BV ist ganz einfach ungültig! Das ist weiter nicht schlimm, sollte man aber beim Abschluss einer BV unbedingt vermeiden.
26.08.2025 um 08:34 Uhr
Die Frage, ob krankheitsbedingte Arbeitsausfälle nachgeholt werden müssen oder gar als Überstundenabbau gewertet werden dürfen, ist ganz klar zu verneinen. Sobald der Dienstplan einmal verbindlich festgeschrieben ist, sind auch die zu leistenden Arbeitszeiten verbindlich. Dies ist im heutigen Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) konkreter bestimmt: Fällt die Arbeit unverschuldet aufgrund von Krankheit aus, so besteht ein Recht auf Entgeltfortzahlung gemäß § 3 EntgFG. Die versäumten Arbeitsstunden werden also weiterhin bezahlt, ohne dass sie nachgeholt werden muss.
26.08.2025 um 10:23 Uhr
@Locke69
Danke nochmal für die Zusammenfassung. Allerdings:
"Die Frage, ob krankheitsbedingte Arbeitsausfälle nachgeholt werden müssen oder gar als Überstundenabbau gewertet werden dürfen, ist ganz klar zu verneinen."
Die Frage, ob a) oder b) zutreffend ist, kann nicht "Nein" lauten. ;-)
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