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Krank wie gearbeitet?

S
Schlaumeier38
Aug 2025 bearbeitet

In unserem Schichtsystem sind nicht all unsere Stunden verplant. Ca. 6 pro Jahr werden kurzfristig (ca. 1Woche) verplant. Wenn wir an diesen Tag nicht da sind (krank) müssen wir den Tag an einem anderen Tag nochholen. Ist das so korrekt?

Dachte immer krank ist wie gearbeitet. Danke

24909

Community-Antworten (9)

C
celestro

25.08.2025 um 23:51 Uhr

Wer sagt denn, das ihr das nachholen müsst und aufgrund welcher gesetzlichen Regelung?

S
Schlaumeier38

26.08.2025 um 00:23 Uhr

es gibt einen BV die das so regelt bzw. besagt!

C
celestro

26.08.2025 um 00:46 Uhr

Nicht alles, was in einer BV steht, ist rechtlich korrekt. Wurde die BV vor dem Abschluss von einem Anwalt geprüft?

S
Schlaumeier38

26.08.2025 um 01:05 Uhr

das ist ja meine Frage ob das korrekt ist oder nicht? oder kommt es daruaf an?! Denke nicht das es geprüft wurden ist!

C
celestro

26.08.2025 um 01:18 Uhr

Mir würde kein Szenario einfallen, wo das korrekt wäre. Aber wer weiß ...

S
Schlaumeier38

26.08.2025 um 01:37 Uhr

klasse Antwort!

W
WiederDa

26.08.2025 um 08:33 Uhr

Im EFZG ist geregelt, dass min. 6 Wochen das Gehalt oder der Lohn bei Krankheit weiter zu bezahlen sind. Gesetze kann man nicht per BV außer Kraft setzen. Es gilt immer die günstigere Regelung, wenn ein Sachverhalt sowohl im Gesetz, als auch in einer BV geregelt werden. Der Teil in eurer BV ist ganz einfach ungültig! Das ist weiter nicht schlimm, sollte man aber beim Abschluss einer BV unbedingt vermeiden.

L
Locke69

26.08.2025 um 08:34 Uhr

Die Frage, ob krankheitsbedingte Arbeitsausfälle nachgeholt werden müssen oder gar als Überstundenabbau gewertet werden dürfen, ist ganz klar zu verneinen. Sobald der Dienstplan einmal verbindlich festgeschrieben ist, sind auch die zu leistenden Arbeitszeiten verbindlich. Dies ist im heutigen Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) konkreter bestimmt: Fällt die Arbeit unverschuldet aufgrund von Krankheit aus, so besteht ein Recht auf Entgeltfortzahlung gemäß § 3 EntgFG. Die versäumten Arbeitsstunden werden also weiterhin bezahlt, ohne dass sie nachgeholt werden muss.

C
celestro

26.08.2025 um 10:23 Uhr

@Locke69

Danke nochmal für die Zusammenfassung. Allerdings:

"Die Frage, ob krankheitsbedingte Arbeitsausfälle nachgeholt werden müssen oder gar als Überstundenabbau gewertet werden dürfen, ist ganz klar zu verneinen."

Die Frage, ob a) oder b) zutreffend ist, kann nicht "Nein" lauten. ;-)

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