Krankenpflegeschüler Krank, aber nicht im Dienstplan?
Hallo Krankenpflegeschüler meldet sich 2 Stunden nach Arbeitsbeginn bei der Schichtleitung krank, diese trägt im Dienstplan "krank ab 08:00 Uhr ein. Jetzt kommt Schule und sagt, wenn Schüler auch nur 5 Minuten Arbeitet und sich dann krank meldet gilt der Tag als gearbeitet . Im Dienstplan darf dann auch kein "K" (für krank) stehen, wegen der Stundenberechnung. Krank zählt wie gearbeitet das ist klar, aber die Pflichtstunden der Fachabteilungen fehlen dann ja.Auf Nachfragen bei Schule wieso dies so ist, da die Stunden ja tatsächlich nicht geleistet wurden, der Schüler ab 08:00 Uhr nicht mehr auf Station war und somit die Pflichtstunden in der Fachabteilung nicht erbracht hat und wieso ich das "K" wieder aus dem Dienstplan streichen soll, kam die konstruktive Antwort "weil das halt so ist". Meine Frage: muß das "K ab 08:00 Uhr" wieder aus dem Dienstplan und wenn ja warum ? Kann mich irgendjemand erleuchten ?
Community-Antworten (5)
02.12.2010 um 13:36 Uhr
@nineve
das Krankenpflegegesetz schreibt in seiner neuen Fassung 2010 eine Ausweitung des theoretischen Unterrichts auf 2100 Stunden und 2500 Stunden praktische Ausbildung innerhalb der 3jährigen Ausbildungsdauer vor. Die praktische Ausbildung ist auch noch mal unterteilt in Pflichtstunden für bestimmte Bereiche. Das ist die Theorie, aber in der Praxis sieht es bei euch in der Krankenpflegeschule vermutlich so aus, dass der Rahmen der praktischen Ausbildung so "eng gesteckt" ist, dass die Schule "Angst" hat, wenn dort ein "K" statt "z.b Frühdienst" steht, dass der betroffene Schüler durch "nichterreichen" der praktischen Ausbildungsstunden NICHT zur Prüfung zugelassen wird. Ist aber ein Planungsfehler und nicht das Verschulden des Krankenpflegeschülers. Ansonsten kann ich Dich nicht "erleuchten", das wäre der einzige Grund, den ich mir vorstellen kann.
Gruß Galaxy
02.12.2010 um 16:17 Uhr
hallo,
nachfolgend noch eine Erklärung
Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes
Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen. (BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)
02.12.2010 um 19:51 Uhr
Hallo Liebe nicoline mir geht es nicht um die Krankmeldung und wie der Tag gezählt wird oder wann er eine Krankmeldung bringen muss. Mir ist unklar warum ich in dem Dienstplan kein "K ab 08:00 Uhr" reinschreiben soll/darf, wenn der Schüler doch ab 08:00Uhr krank war. Der Dienstplan ist für mich ein Dokument in dem nachvollziehbar sein muss wer, wann , wie lange , an welchem Tag im Dienst war. Bei uns war schon mal die Staatsanwaltschaft um anhand eines Dienstplanes die Anwesenheit/Abwesenheit von Mitarbeitern festzustellen und die legte großen Wert auf Vollständigkeit. Wenn ich also nicht im Dienstplan gennzeichnen darf/soll daß der Schüler ab 08:00 Uhr nicht mehr im Dienst war, fühle ich mich wie eine Dokumentenfälscherin. Schönen Abend nineve
02.12.2010 um 20:51 Uhr
@nineve
dann fühlst du richtig, denke ich. Das Problem liegt nicht an Dir sondern, wie schon gepostet, vermutlich an der Krankenpflegeschule. Ist denn die Krankenpflegeschule dir gegenüber überhaupt weisungsbefugt? Ich an deiner Stelle würde dokumentieren, dass du aus der Schule die Anweisung erhalten hast, den DP so zu ändern und würde mir dieses von der Schulleitung gegenzeichnen lassen.
Meine Prognose in diesem Fall: "Die Leitung wird sich weigern, dies so zu dokumentieren"
Ich würde den DP EIGENVERANTWORTLICH nicht ändern, nur auf schriftliche Anordnung der Schule oder der PDL und würde dieses auch so dokumentieren, damit ist die Verantwortung dafür bei Schule oder PDL und nicht mehr bei mir.
Gruß Galaxy
03.12.2010 um 08:16 Uhr
Hallo nineve, mir war schon klar, worum es Dir ging, wollte nur erklären, woran es liegen könnte, dass die Antwort hieß, "weil das halt so ist".
Verwandte Themen
Schichtzulage für Krankenpflegeschüler - wie ist das nach TVöD
Unsere Krankenpflegeschüler sind nun aus der Berechtigung für die Schichtzulage rausgefallen,obwohl sie weiterhin Schichtarbeit leisten.Unsere Personalabteilung sagt, das stehe im TVöD so drin.Finde d
Berechnung Arbeitszeit nach EntgFG / TV mit Regelung zu Jahresarbeitszeit
Ich habe es im Rahmen des BR zur Zeit mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu tun. Ich habe mich nun in alles was ich gefunden habe eingelesen und möchte Euch bitten, mal gegenzulesen, ob ich
Stundenzettel bei Krankheit wenn ein Dienstplan für den Monat steht
Wenn ein Arbeitnehmer eine komplette Woche krank geschrieben ist, er laut Dienstplan aber nur zwei Tage in der Woche wo er krank ist arbeiten müsste, dann werden ihm doch auch nur die Stunden lt. Dien
Wochenende vor oder nach urlaub
Hallo, meine Freundin arbeitet bei der Caritas in einem Haus für betreutes Wohnen. Sie haben einen Tarifvertrag aber keinen PR oder BR. Der TV sieht vor, daß der dienstplan bis spätestens 15. Des Mona
Änderung der Arbeitszeit
In meinem Betrieb gibt es zwei Dienstpläne. Dienstplan A (Innendienst) mit den Arbeitszeiten von 6:30 Uhr bis 15.00 Uhr. Dienstplan B (Außendienst) mit den Arbeitszeiten 7.45 Uhr bis 16.30 Uhr. Für mi