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Krankschreibung durch Arzt, aber vorher ein paar Stunden gearbeitet... wie abrechnen?

P
Pitter
Feb 2023 bearbeitet

Bei uns gibt es unterschiedliche Meinungen zum Thema "krank und gearbeitet".

Ein Kollege hat bis gegen Mittag gearbeitet und mußte dann zum Arzt. Der Arzt schrieb ihn dann für den GESAMTEN Tag krank.

In der elektr. Zeiterfassung wurde dieser Tag nun als "krank" eingetragen. Also quasi so, dass der Kollege grds. keinen Vor- od. Nachteil hat.

Aber... Er hatte ja schon 3 Stunden gearbeitet.

Einige Mitarbeiter sind der Meinung, dass man dem Kollegen nun 3 Stunden als Plus-Stunden gutschreiben müßte. Andere Kollegen meinen, dass es doch egal sei, ob er schon gearbeitet habe - er habe ja keinen Nachteil in Bezug auf sein Stundenkonto.

Wie steht Ihr dazu - bzw. - wie wäre es korrekt nach Eurer Ansicht?

Grüße, Pitter

34.198010

Community-Antworten (10)

Z
Zappelmann

04.04.2017 um 15:51 Uhr

Durch die Krankschreibung wird der Kollege so gestellt, als hätte er den ganzen Tag gearbeitet. Wo ist das Problem? Er hat keinen Nachteil. Anders hätte er Stunden doppelt bezahlt bekommen. Wieso sollte man das?

G
gironimo

04.04.2017 um 17:26 Uhr

Sehe ich auch so. Der Tag wird voll vergütet - nicht mehr und nicht weniger.

N
nicoline

05.04.2017 um 09:09 Uhr

Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes

Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen. (BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)

Wie Menschen darauf kommen, dass sie an so einem Tag Anrecht auf die Eintragung von Plusstunden haben ist mir immer wieder ein Rätsel!

P
Pitter

05.04.2017 um 10:07 Uhr

Vielen Dank "nicoline". Darf ich fragen, wo Du diese Antwort recherchiert hast? Ich würde gerne unserem Personal-Sachbearbeiter eine entsprechende Info (od. Link) geben.

Danke, Pitter

P
Pickel

05.04.2017 um 11:06 Uhr

Pitter:

Dass nicht ganz logisch denkende Betriebsräte diese Frage tatsächlich mit aller Regelmäßigkeit stellen ist kurios genug.

Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Personalsachbearbeiter in der Frage auf deinen Link angewiesen sein muss...

P
Pitter

05.04.2017 um 11:17 Uhr

Pickel:

...wenn Du wüßtest... ;-)

P
Pjöööng

05.04.2017 um 12:10 Uhr

Pitter,

ich verstehe nicht, warum Du Deinem Personaler da etwas vorlegen willst. Er macht es doch grundsätzlich richtig. Der Arbeitnehmer wird für den vollen Krankheitstag entlohnt, egal ob und wieviel er am des Erkrankungsbeginns bereits gearbeitet hatte, Ob er diesen Tag im System als "krank", "ein bisschen krank" oder 2hat wie Bolle geschafft" einträgt ist doch zweitrangig.

P
Pitter

05.04.2017 um 15:09 Uhr

Danke Euch Allen...

Thema ist durch. Aber noch zur allg. Info: Der Personalsachbearbeiter war sich eben NICHT wirklich sicher, ob er richtig handelt ;-)

Deshalb lege ich ihm das auch vor.

LG Pitter

M
Margret1996

18.02.2023 um 13:24 Uhr

Ja, aber wie ist es denn als Minijobber? Wenn ich eine reguläre Arbeitszeit von 5 Stunden habe, aber nach 4 Stunden zum Arzt gehe und dieser mich für die ganze Woche krank schreibt? Laut Stundenberechnung bekomme ich für einen Krankheitstag nur 1,35 Stunden gutgeschrieben! Ich habe aber an diesem Tag schon 4 Stunde gearbeitet!?

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XYZ68

20.02.2023 um 08:41 Uhr

@ Margret 1996 Du bist aber die gesamte Woche krank geschrieben? Wie wäre denn deine Wochenarbeitszeit? Prinzipiell gilt krank ist wie gearbeitet.

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