Erstellt am 04.04.2017 um 13:51 Uhr von Zappelmann
Durch die Krankschreibung wird der Kollege so gestellt, als hätte er den ganzen Tag gearbeitet. Wo ist das Problem? Er hat keinen Nachteil.
Anders hätte er Stunden doppelt bezahlt bekommen. Wieso sollte man das?
Erstellt am 04.04.2017 um 15:26 Uhr von gironimo
Sehe ich auch so. Der Tag wird voll vergütet - nicht mehr und nicht weniger.
Erstellt am 05.04.2017 um 07:09 Uhr von nicoline
Eintreten der Arbeitsunfähigkeit während des Dienstes
Für eine Erkrankung, die nach der Aufnahme des Dienstes eintritt, wird dieser Tag als gearbeitet gezählt und der erste Krankheitstag ist der Tag danach. Eine Krankmeldung braucht also erst ab dem Tag zu gelten, an dem die Arbeit nicht mehr aufgenommen wurde. Die Fristberechnung erfolgt nach § 187 Abs. 1 BGB. Tritt die Arbeitsunfähigkeit während der Arbeitszeit ein, beginnt die Sechs-Wochenfrist am nächsten Tag zu laufen.
(BAG vom 04.05.1971, BAG vom 22.2.1973 — 5 AZR 461/72, AP LohnFG § 1 Nr. 28, zu 1 der Gründe)
Wie Menschen darauf kommen, dass sie an so einem Tag Anrecht auf die Eintragung von Plusstunden haben ist mir immer wieder ein Rätsel!
Erstellt am 05.04.2017 um 08:07 Uhr von Pitter
Vielen Dank "nicoline".
Darf ich fragen, wo Du diese Antwort recherchiert hast?
Ich würde gerne unserem Personal-Sachbearbeiter eine entsprechende Info (od. Link) geben.
Danke,
Pitter
Erstellt am 05.04.2017 um 09:06 Uhr von Pickel
Pitter:
Dass nicht ganz logisch denkende Betriebsräte diese Frage tatsächlich mit aller Regelmäßigkeit stellen ist kurios genug.
Ich kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass ein Personalsachbearbeiter in der Frage auf deinen Link angewiesen sein muss...
Erstellt am 05.04.2017 um 09:17 Uhr von Pitter
Pickel:
...wenn Du wüßtest... ;-)
Erstellt am 05.04.2017 um 10:10 Uhr von Pjöööng
Pitter,
ich verstehe nicht, warum Du Deinem Personaler da etwas vorlegen willst. Er macht es doch grundsätzlich richtig. Der Arbeitnehmer wird für den vollen Krankheitstag entlohnt, egal ob und wieviel er am des Erkrankungsbeginns bereits gearbeitet hatte, Ob er diesen Tag im System als "krank", "ein bisschen krank" oder 2hat wie Bolle geschafft" einträgt ist doch zweitrangig.
Erstellt am 05.04.2017 um 13:09 Uhr von Pitter
Danke Euch Allen...
Thema ist durch.
Aber noch zur allg. Info:
Der Personalsachbearbeiter war sich eben NICHT wirklich sicher, ob er richtig handelt ;-)
Deshalb lege ich ihm das auch vor.
LG
Pitter
Erstellt am 18.02.2023 um 12:24 Uhr von Margret1996
Ja, aber wie ist es denn als Minijobber? Wenn ich eine reguläre Arbeitszeit von 5 Stunden habe, aber nach 4 Stunden zum Arzt gehe und dieser mich für die ganze Woche krank schreibt? Laut Stundenberechnung bekomme ich für einen Krankheitstag nur 1,35 Stunden gutgeschrieben! Ich habe aber an diesem Tag schon 4 Stunde gearbeitet!?
Erstellt am 20.02.2023 um 07:41 Uhr von xyz68
@ Margret 1996
Du bist aber die gesamte Woche krank geschrieben? Wie wäre denn deine Wochenarbeitszeit?
Prinzipiell gilt krank ist wie gearbeitet.