Neuer Tarif Umgang mit BV
Hallo Zusammen,
derzeit ist es so das über eine BV an einen neuen Tarif angelehnt werden soll, als Übergang bis der Betrieb offiziell in den Tarifvertrag übergeht.
Jetzt ist es so, zunächst sollen alle Überstunden der Mitarbeitenden ausgezahlt werden. Jedoch haben wir eine bestehende BV angelehnt an den AVB (Alter Tarif den es nicht mehr gibt) in welcher festgeschrieben ist das die Überstunden nicht verfallen können und in Freizeitausgleich geltend gemacht werden müssen.
Dadurch das es den AVB in dem Sinne nicht mehr gibt, ist die BV dann überhaupt noch wirksam?
VG
Community-Antworten (3)
21.08.2025 um 15:32 Uhr
Wenn die BV nicht gekündigt wurde ,ist sie noch wirksam.
21.08.2025 um 17:59 Uhr
so ist die BV wirksam. Aber auch ohne Kündigung der BV kann zwischen BR und AG abweichend dazu etwas vereinbart werden
22.08.2025 um 13:11 Uhr
eine Sache kam mir noch im Nachgang. Habt ihr mal prüfen lassen, ob die neue BV überhaupt wirksam ist?
Ich stolpere über folgenden Halbsatz: ....so das über eine BV an einen neuen Tarif angelehnt werden soll... Du hast den §77 Abs. 3 BetrVG. Danach ist der Rahmen sehr begrenzt, den ein BR in Themen, die ein Tarifvertrag regelt oder üblicherweise regelt. Bitte genau anschauen
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