Tach alle

Unsere Firma ist ende 2004 aus dem Tarifvertrag ausgetreten das zur Info.

jetzt bekommen wir Stellenausschreibungen und Neu Einstellung wo sie sich.....

a) Nach Tarif 2003/2004 beziehen

b) Gemäß Tarif K4

c) Gemäß Tarifvertrag v.19.12.2003

d) Gemäß für (Firmennamen) geltemdem Tarifvertrag

e) Nach gültigem Tarifvertrag

beziehen......

es gibt keine BV oder etwas anderes wo sowas geregelt ist.
Nach der Meihnung des BR muss der AG alle die seid dem 1.1.2007 (Neue Tarifabschluss) nachdem neuen gültigem Tarif entlohnen.

Wie sieht ihr das...

Rob.