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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nach neuem Tarif bezahlen

D
Duke
Jan 2018 bearbeitet

Tach alle

Unsere Firma ist ende 2004 aus dem Tarifvertrag ausgetreten das zur Info.

jetzt bekommen wir Stellenausschreibungen und Neu Einstellung wo sie sich.....

a) Nach Tarif 2003/2004 beziehen

b) Gemäß Tarif K4

c) Gemäß Tarifvertrag v.19.12.2003

d) Gemäß für (Firmennamen) geltemdem Tarifvertrag

e) Nach gültigem Tarifvertrag

beziehen......

es gibt keine BV oder etwas anderes wo sowas geregelt ist. Nach der Meihnung des BR muss der AG alle die seid dem 1.1.2007 (Neue Tarifabschluss) nachdem neuen gültigem Tarif entlohnen.

Wie sieht ihr das...

Rob.

3.58305

Community-Antworten (5)

P
pit47

01.06.2007 um 14:30 Uhr

Hallo DUKE, wenn der AG mit den Mitarbeitern Einzelverträge abschließt, die günstiger sind als der neue Tarifvertrag, dann kann er das machen.

K
Konrad

01.06.2007 um 15:05 Uhr

@Duke

2004 Tarifaustritt, damals war der TV vom Jahr 19.12.03 gültig, der lief wohl Frühjahr 2004 aus. Da AG aus dem Verband ausgetreten ist, gelten zumindest für Nichtgewerkschaftler die Nachwirkung aus TV 2003/ 2004. Neue bessere Tarifabschlüsse gelten nicht. Mit neuen MA kann er das per "Einzelvertrag" regeln wie er möchte.

Das ist vermutlich der Grund, warum sich dies auf Tarif 2003/2004 bezieht. Dabei wurde das Gehaltsniveau wohl auf Dauer „eingefroren“ Bei Inflation von 2-3 % verliert man mit der Zeit sein Lohn/Gehalt. Eine BV kann es nach § 77.3 BetrVG (Tarifvorbehalt) nicht geben.

Die Frage ist ob BR oder die Belegschaft sich das einfach gefallen lassen sollte!! Es gibt auch da bessere Lösungen.

D
Duke

01.06.2007 um 15:14 Uhr

Hi alle

Natürlich kann der AG dieses oder jenes machen meine Frage war eigendlich so zu verstehen..

wenn er in einer Stellenausschreibung sie nachdem "Gültigem Tarifvertrag" bezieht muss er dann nicht auch nach diesem Bezahlen.

Der AG ist ja 2004 Ausgetreten aus dem Tarifvertrag,wenn er sich jetzt 2007 in eiener Stellenausschreibung nach em Gültigem Tarifvertrag bezieht bedeutet das dann nicht der am 1.1.2007 Neue Tarifvertrag.

Rob.

K
Konrad

01.06.2007 um 15:37 Uhr

NEIN ! Neue TV sind bei Euch nicht mehr rechtlich gültig!!!! Oder bekommt ihr den aus 2007 bezahlt? Der TV aus 2003/ 04 wird als "gültiger Haustarifvertrag" betrachtet oder einfach in der Stellenauschreibung ein Fehler? Fragt doch beim AG einfach mal nach oder besser regelt es .

D
Duke

01.06.2007 um 15:58 Uhr

Hi Konrad

Natürlich sind Neue TV nicht mehr rechtlich gültig wen weir 2004 Augetretten sind das ist klar...

Nur wenn der AG selber bei der eingruppieren eines Neuen Mitarbeiters auf dem neuen Gültigen Tarifvertrag beruft,ob ein fehler oder nicht ist es dann nicht sein problem....du verstehst.

Er kann doch einem Neuen Mitarbeiter bezahlen was er möchte und wenn das nach dem Neuen tarifvertrag ist oder nicht... und wenn er es in eine Stellenausschreibung reinsetzt das er ihn nach dem Neuen Tarif bezahlen will,kann es doch dann nicht mehr der alte von 2004 sein...

Rob.

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