Erstellt am 01.06.2007 um 12:30 Uhr von pit47
Hallo DUKE,
wenn der AG mit den Mitarbeitern Einzelverträge abschließt, die günstiger sind als der neue Tarifvertrag, dann kann er das machen.
Erstellt am 01.06.2007 um 13:05 Uhr von Konrad
@Duke
2004 Tarifaustritt, damals war der TV vom Jahr 19.12.03 gültig, der lief wohl Frühjahr 2004 aus.
Da AG aus dem Verband ausgetreten ist, gelten zumindest für Nichtgewerkschaftler die Nachwirkung aus TV 2003/ 2004. Neue bessere Tarifabschlüsse gelten nicht. Mit neuen MA kann er das per "Einzelvertrag" regeln wie er möchte.
Das ist vermutlich der Grund, warum sich dies auf Tarif 2003/2004 bezieht. Dabei wurde das Gehaltsniveau wohl auf Dauer „eingefroren“ Bei Inflation von 2-3 % verliert man mit der Zeit sein Lohn/Gehalt.
Eine BV kann es nach § 77.3 BetrVG (Tarifvorbehalt) nicht geben.
Die Frage ist ob BR oder die Belegschaft sich das einfach gefallen lassen sollte!! Es gibt auch da bessere Lösungen.
Erstellt am 01.06.2007 um 13:14 Uhr von DUKE
Hi alle
Natürlich kann der AG dieses oder jenes machen meine Frage war eigendlich so zu verstehen..
wenn er in einer Stellenausschreibung sie nachdem "Gültigem Tarifvertrag" bezieht muss er dann nicht auch nach diesem Bezahlen.
Der AG ist ja 2004 Ausgetreten aus dem Tarifvertrag,wenn er sich jetzt 2007 in eiener Stellenausschreibung nach em Gültigem Tarifvertrag bezieht bedeutet das dann nicht der am 1.1.2007 Neue Tarifvertrag.
Rob.
Erstellt am 01.06.2007 um 13:37 Uhr von Konrad
NEIN ! Neue TV sind bei Euch nicht mehr rechtlich gültig!!!! Oder bekommt ihr den aus 2007 bezahlt?
Der TV aus 2003/ 04 wird als "gültiger Haustarifvertrag" betrachtet oder einfach in der Stellenauschreibung ein Fehler?
Fragt doch beim AG einfach mal nach oder besser regelt es .
Erstellt am 01.06.2007 um 13:58 Uhr von DUKE
Hi Konrad
Natürlich sind Neue TV nicht mehr rechtlich gültig wen weir 2004 Augetretten sind das ist klar...
Nur wenn der AG selber bei der eingruppieren eines Neuen Mitarbeiters auf dem neuen Gültigen Tarifvertrag beruft,ob ein fehler oder nicht ist es dann nicht sein problem....du verstehst.
Er kann doch einem Neuen Mitarbeiter bezahlen was er möchte und wenn das nach dem Neuen tarifvertrag ist oder nicht...
und wenn er es in eine Stellenausschreibung reinsetzt das er ihn nach dem Neuen Tarif bezahlen will,kann es doch dann nicht mehr der alte von 2004 sein...
Rob.