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Neueinstellungen nach Tarif

B
BRV-SH
vor 3 Std.

Moin zusammen,

unsere Kraftfahrer werden nach einem Punktesystem vergütet und das schon so lange ich hier Arbeite.

Das Einstiegsgehalt liegt unter dem Tarif, allerdings durch die Punkte kommen die Kollegen über den Tarifbetrag hinaus (durch BV geregelt).

Nun möchte unser AG, Neueinstellungen nach Tarif vergüten (Wir sind Tarifgebunden), da es nur die Tarifliche Eingruppierung geben soll, würden die neuen Kollegen ´´Höchstwahrscheinlich´´ weniger bekommen für die gleiche Arbeit.(Großhandel)

Der AG gibt auch die Möglichkeit der Bestandskollegen in den aktuellen Tarif zu wechseln (was aber keiner will).

Wir sind circa 500 Mitarbeiter und die Kraftfahrer ist die einzige Abteilung die nicht nach Tarif eingestellt wird!

Ist der Umstieg auf Tarifliche Einstellungen (ab 01.xx.2026), mitbestimmungspflichtig?

Worauf muss der BR achten, bei einer solchen Umstellung?

Danke

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Community-Antworten (1)

G
ganther

11.08.2026 um 09:35 Uhr

die Mitbestimmung wird über die BV ausgeübt. Er wird euch aber wahrscheinlich die BV wegkündigen und ich habe Zweifel, dass diese Nachwirkung entfaltet. Dann müsste man sehen, was das für den Bestand bedeutet.

Ihr solltet dringend juristischen Sachverstand an eure Seite holen

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