Ich arbeite in einem Unternehmen der Gesundheitsbranche mit etlichen Betriebsstätten in ganz Deutschland. Verdi hat mit unserem Arbeitgeber einen Gehaltstarif und einen Manteltarif ausgehandelt. Und seit einigen Jahren gibt es auch einen Tarifvertrag zur variablen Vergütung.
Nun ist es so (wie sicher überall), dass nicht alle Mitarbeiter nach Tarif bezahlt werden. Eine immer größer werdende Anzahl der Kollegen ist sozusagen AT (außer Tarif). Nicht weil sie unter Tarif bezahlt werden, sondern weil sie weit über Tarif bezahlt werden. Diese Mitarbeiter handeln ihr Gehalt, Ihren Urlaub usw. selbst mit dem Arbeitgeber aus. Wenn Verdi mit dem Arbeitgeber eine Tariferhöhung verhandelt, so wird den AT-Mitarbeitern diese Erhöhung ebenfalls gewährt und die variable Vergütung bekommen sie auch.

Der Betriebsrat hat jetzt die Idee für die AT-Mitarbeiter eine Betriebsvereinbarung bezüglich der variablen Vergütung mit dem Arbeitgeber abzuschließen. Es soll vereinbart werden, dass AT-Mitarbeiter gestaffelt bis zum Jahr 2020 ein Vielfaches von dem erhalten was im Tarif vereinbart ist.

Vor dem Hintergrund, dass vor nicht allzu langer Zeit das Unternehmen in einer schweren finanziellen Krise war und etliche Mitarbeiter gekündigt oder, nicht immer ganz freiwillig, in Altersteilzeit gedrängt wurden, halte ich dieses Vorgehen des Betriebsrates für unkollegial.

Außerdem frage ich mich und hiermit auch Euch ob es überhaupt zulässig ist, dass der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung abschließt mit der er den bestehenden Tarifvertrag für einen Teil der Mitarbeiter aushebelt. Da immerhin für 10 Jahre auch für die AT-Mitarbeiter nach Tarif gehandelt wurde, gibt es da doch so etwas wie eine betriebliche Übung.

Was meint ihr dazu??