Erstellt am 04.01.2018 um 17:17 Uhr von RoterFaden
Steht was in euren Arbeitsverträgen?
Z.B. "die Bezahlung richtet sich nach Tarif xy"?
Erstellt am 04.01.2018 um 17:24 Uhr von Uwenstein
Nicht das ich wüsste, es gibt halt nur tarifliche Trennung, ich z.b bin Untervertrag distribution in meiner Abteilung Packing Center. Und werde dort auch so vergütet. Haben wir Überstunde in den anderen genannten Abteilungen verrichtet würden wir immer mit Seehafen Tarif vergütet. Was jetzt nicht mehr der Fall ist Aussee Schiff seitige Arbeit. Das bleibt. Anders rum wenn Kollegen aus anderen Bereichen bestellt werden arbeiten sie bei uns nach dem Tarif dem sie angehören. Also werden nur wir benachteiligt. Und ich habe mehr als genug Abrechnungen der letzten wo nachweislich Seehafen Tarif bezahlt wurde.
Erstellt am 04.01.2018 um 20:21 Uhr von Pjöööng
Anspruch auf Bezahlung nach Tarif besteht nur wenn
- Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Mitglied der) Tarifparteien sind.
oder
- die Anwendung eines Tarifes vereinbart wurde
oder
- der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde.
Bei Dir scheit all das nicht der Fall zu sein!
Also hast Du keinen Anspruch auf tarifliche Entlohnung.
Allerdings wird er wohl für die Seehafentätigkeiten weiterhin den regelmäßig für diese Tätigkeiten gewährten Stundenlohn zahlen müssen. Lohnkürzungen können nichtohne Weiteres durchgeführt werden.
Kurz gesagt:
Wenn es bisherz.B. 9,- € für distribution Tätigkeiten gab und 10,- € für Seehafen Tätigkeiten, dann sind diese Bezahlungen vermutlich weiter zu zaheln. Anspruch auf Erhöhungen gibt es bei beiden nicht!
Erstellt am 04.01.2018 um 21:04 Uhr von Uwenstein
Ok also heißt das kurz gesagt nur weil er jetzt Bock hat einfach den Tarif für DC Mitarbeiter zu entfernen, kommt er damit durch obwohl schon immer der andere gezahlt wurde. Muss ich jetzt wenn ich sonntags Doppel Schicht machen würde in der Abteilung nach meinen Tarif arbeiten und alle anderen behalten ihren tarif. Dh ich bekomm dann 250 euro und die anderen 390 Euro für die gleiche Arbeit.