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Tarifänderungen

U
Uwenstein
Dez 2021 bearbeitet

Hallo liebes WAF Team, da ich noch nicht soviel Erfahrungen habe brauche ich Hilfe. Ich arbeite seit ca 5 Jahren in einer Container stauerrei und meine Abteilung obliegt dem Tarif in distribution und Container Packing. Wir haben aber mehrere Tarife in der Firma, z.b den Seehafen Tarif der auch immer für uns gegriffen ist,wenn man bei uns Arbeiten verrichtet hat die damit vergütet werden. Mann kann sich da so vorstellen. Wir haben die Abteilung Packing Center ( distribution) mafiplatz ( Seehafen Tarif) seegerei ( Seehafen Tarif) Technik ( Seehafen Tarif) schiffsseitige Arbeit( Seehafen Tarif). Nun zum eigentlichen, bisher war es immer so das wenn man überstanden z.b. mafiplatz geleistet hat das für uns mit Seehafen Tarif vergütet worden ist. Nun aber hat man entschieden auch dies zu ändern und man vergütet uns nun nach dem distribution Tarif. Wurde von heute auf morgen an das schwarze Brett gehangen und auch vom BR abgesegnet. Man muss aber sagen unser aktueller BR ist ein kollektiv von ja sagen die alle eh komplett im Seehafen Tarif stehen. Nun ist die Frage kann man da gegen angehen und das auf die betriebliche Übung schieben? Oder sind die Chefs im Recht?

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Community-Antworten (4)

R
RoterFaden

04.01.2018 um 18:17 Uhr

Steht was in euren Arbeitsverträgen? Z.B. "die Bezahlung richtet sich nach Tarif xy"?

U
Uwenstein

04.01.2018 um 18:24 Uhr

Nicht das ich wüsste, es gibt halt nur tarifliche Trennung, ich z.b bin Untervertrag distribution in meiner Abteilung Packing Center. Und werde dort auch so vergütet. Haben wir Überstunde in den anderen genannten Abteilungen verrichtet würden wir immer mit Seehafen Tarif vergütet. Was jetzt nicht mehr der Fall ist Aussee Schiff seitige Arbeit. Das bleibt. Anders rum wenn Kollegen aus anderen Bereichen bestellt werden arbeiten sie bei uns nach dem Tarif dem sie angehören. Also werden nur wir benachteiligt. Und ich habe mehr als genug Abrechnungen der letzten wo nachweislich Seehafen Tarif bezahlt wurde.

P
Pjöööng

04.01.2018 um 21:21 Uhr

Anspruch auf Bezahlung nach Tarif besteht nur wenn

  • Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Mitglied der) Tarifparteien sind. oder
  • die Anwendung eines Tarifes vereinbart wurde oder
  • der Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt wurde.

Bei Dir scheit all das nicht der Fall zu sein!

Also hast Du keinen Anspruch auf tarifliche Entlohnung.

Allerdings wird er wohl für die Seehafentätigkeiten weiterhin den regelmäßig für diese Tätigkeiten gewährten Stundenlohn zahlen müssen. Lohnkürzungen können nichtohne Weiteres durchgeführt werden.

Kurz gesagt:

Wenn es bisherz.B. 9,- € für distribution Tätigkeiten gab und 10,- € für Seehafen Tätigkeiten, dann sind diese Bezahlungen vermutlich weiter zu zaheln. Anspruch auf Erhöhungen gibt es bei beiden nicht!

U
Uwenstein

04.01.2018 um 22:04 Uhr

Ok also heißt das kurz gesagt nur weil er jetzt Bock hat einfach den Tarif für DC Mitarbeiter zu entfernen, kommt er damit durch obwohl schon immer der andere gezahlt wurde. Muss ich jetzt wenn ich sonntags Doppel Schicht machen würde in der Abteilung nach meinen Tarif arbeiten und alle anderen behalten ihren tarif. Dh ich bekomm dann 250 euro und die anderen 390 Euro für die gleiche Arbeit.

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