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Anspruch auf rückwirkende Gehaltserhöhung nach Todesfall eines Arbeitnehmers?

B
Berlin-Lilly
Aug 2025 bearbeitet

Guten Tag,

Wir haben den besonderen Fall im Unternehmen, dass im Zuge neuer Tarifverhandlungen rückwirkend zum April eine höhere Vergütung an die Mitarbeiter ausgezahlt werden soll. Im August wird das Gehalt tariflich angepasst und die Rückzahlung bis einschließlich April ausgezahlt werden. Im Juli diesen Jahres ist ein aktiver Mitarbeiter verstorben. Hat dieser trotzdem Anspruch auf die rückwirkende Gehaltserhöhung bis zum Zeitpunkt seines Todestages? Wenn ja, würde dieses Geld in die Erbmasse fließen, d.h. dürfen wir es auf das bestehende Konto des Arbeitnehmer auszahlen, als befreiende Wirkung oder müssen wir es zurückhalten bis die Erben uns einen Erbschein vorlegen? Gibt es Gesetzestexte, die solch einen Fall regeln oder Gerichtsbeschlüsse, auf die man sich berufen kann?

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Community-Antworten (12)

OH
Olav HB

20.08.2025 um 09:45 Uhr

Die Ansprüche des verstorbenen Arbeitnehmers sind an seine Erben gegangen. Hierzu zählen z.B. Resturlaubsansprüche, Vergütung geleistete Mehrarbeit die auf ein Zeitkonto gutgeschrieben wurden und auch Ansprüche die Entstehen durch eine rückwirkende Gehaltserhöhung.

Es kann dabei allerdigs problematisch sein, dieses "Vermögen" auf dem alten Gehaltskonto zu überweisen, je nach Status der Abwicklung. u.U. ist das Konto erloschen, sicherlich liegt ein Sperrvermerk für Auszahlungen vor (Ohne Erklärung vom Gericht kein Zugriff für Erben). Am Besten ist es in solche Fälle kontakt aufzunehmen mit den Hinterbliebenen und nachzufragen, wer den Nachlass abwickelt und sich von diese Person erklären zu lassen, auf welchem Konto die Nachzahlung(en) efolgen sollen.

Gibt es keine für den Personalabteilung identifizierbare Hinterbliebenen, kann man beim Familiengericht (Nachlassgericht) aufgrund berechtigte Interessen erfahren, wer den Nachlass abwickelt. Hierzu muss man lediglich ein "berechtigtes Interesse" glaubhaft machen, was in diesem Fall ja kein Problem sein sollte.

S
seehas

20.08.2025 um 11:29 Uhr

@Olaf HB: ich stimme dir zu. Allerdings sehe ich kein Problem darin das Geld auf's Gehaltskonto zu überweisen. Wenn es das Konto nicht mehr gibt kommt das Geld zurück. Dann muss man sich darum kümmern wohin es überwiesen werden kann. Kommt es auf das Konto ist es Bestandteil der Erbmasse und unterliegt der gleichen Behandlung wie das andere Geld auf dem Konto. Bei einer Überweisung auf ein anderes Konto besteht die theoretische Gefahr, dass das Geld am Ende beim Falschen landet.

UK
Uwe Krämer

20.08.2025 um 11:35 Uhr

Das Gehalt wird nicht überwiesen, da der Mitarbeiter verstorben ist und das Unternehmen davon Kenntnis hat. Der Erbe muss sich beim Unternehmen melden und seinen Anspruch geltend machen, alles andere ist absurd!

G
ganther

20.08.2025 um 12:07 Uhr

interessant, dass der BR das Gehalt auszahlen will....

AG sollten andere Möglichkeiten haben als in einem BR Forum zu fragen. Verbindliche Aussagen erteilen Rechtsanwälte.

K
Kehler

20.08.2025 um 12:19 Uhr

@ ganther der Gedanke kam mir auch

B
Berlin-Lilly

20.08.2025 um 13:15 Uhr

Wow, hier herrscht ja ein super Ton. vielen Dank für die zahlreichen Kommentare und Meinungen. Widersprüchlicher geht es schon fast gar nicht mehr. Bin also genauso schlau wie vorher. Ich denke es braucht sich kein weiter Berufener mehr zu antworten. Was ich als Antworten eingesammelt habe reicht mir völlig. Vielleicht wird ja jetzt meine Antwort auch vom Administrator gelöscht, da sie zu unqualifiziert ist. Egal Von mir aus kann meine ganze Fragestellung gelöscht werden, hat eh nichts gebracht.

K
Kehler

20.08.2025 um 13:45 Uhr

Man sollte die Namen richtig lesen! Asche über mein Haupt.

Celistro ist ja unser Forumstroll.

LK
Linda Krustnig

20.08.2025 um 13:47 Uhr

Erlebt man hier leider sehr oft, einige BR Leute können vor Ego kaum mehr laufen.

K
Kehler

20.08.2025 um 13:47 Uhr

Erstellt am 20.08.2025 um 11:15 Uhr von Berlin-Lilly. Ich denke es braucht sich kein weiter Berufener mehr zu antworten.

Ciao

T
takkus

20.08.2025 um 16:48 Uhr

Linda Krustnig-> also Ideenreich ist Tagträumer ja....

@Berlin-Lilly: schade das es dir nichts gebracht hat, aber das ist sicher auch ein Verdienst des Forumbetreibers der es einfach nicht in den Griff bekommt, Trollen den Hahn abzudrehen. Dein Post von 11:15 Uhr und 11:47 Uhr glänzt übrigens auch nicht grade vor Respekt so wie Du ihn Dir einforderst.

@Kehler: atme das nächste Mal erstmal tief durch.

X
XYZ68

20.08.2025 um 17:32 Uhr

@Berlin-Lilly Wir sind hier ein offenes Forum von Laien. Bei deiner Frage spielen so viele Sachen zusammen, was erwartest du da eigentlich von einem Laien. Deine Frage hat auch nichts mit Betriebsratsarbeit zu tun. Wenn, dann wäre es Individualrecht und ich würde jeden der mich fragt, zum Anwalt schicken. Die Kollegen, die Abrechnungen machen müssen, kennen ihre Grenzen (hoffentlich) und haben notfalls die Möglichkeit sich entsprechend beraten zu lassen. Das kann hier keiner leisten.

Das es hier leider immer mal wieder einen Troll mit lustigen Namen gibt, kannst du nicht wissen und was zwischen 10:25 und 11:00 abgelaufen ist, weiß ich nicht, kann es mir aber denken. Die Beiträge werden ja nicht ohne Grund gelöscht.

Ansonsten schließe ich mich takkus an.

M
Meph1977

21.08.2025 um 09:20 Uhr

Ich hab da mal das gefunden wie Lohnzahlungen für Verstorbene Steuerlich zu behandeln sind. https://datenbank.nwb.de/Dokument/1000289_19___9/

Ansonsten wurde eigentlich schon alles gesagt. Im Zweifel den Anwalt fragen.

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