Arbeitsunfall und Artzbesuche/ Nachbehandlungen
Hallo,
ich habe mir vor einigen Wochen auf der Arbeit das Kreuzband und das Knieinnenband gerissen. Der Arzt meinte wir könnte es mal probieren ohne OP wieder fit zu werden.
Ich bin weiterhin in ärztlicher und physiotherapeutischer Behandlung. Bisher habe ich geschafft alle Arzttermine in die Freizeit zu legen. Nun hat der Arzt die Öffnungszeiten geändert und ich muss während der Dienstzeit hin. Wenn ich ein Attest mittbringe, kann ich mir die Zeit beim Arzt wieder gutschreiben lassen? Ich haben auch einen erneuten MRT Termin vom Arzt bekommen. Natürlich auch während der Arbeitszeit. Mir geht es nur um die anwesende Zeit beim Arzt. Schätze Fahrzeit ist nicht anrechenbar.
Kann mir jemand was verlässliches dazu sagen.
Community-Antworten (4)
19.08.2025 um 00:15 Uhr
ich kann Dir verlässlich sagen, dass das eigentlich kein BR-Thema ist. Frag doch am Besten mal die Krankenkasse bzw. schau mal bezüglich Paragraph 616 BGB in einer Suchmaschine Deiner Wahl nach.
19.08.2025 um 09:13 Uhr
Im TvÖD ist das möglich. Arztbesuche die nicht außerhalb der Arbeitszeit zu legen sind werden bezahlt, plus Fahrzeit. Natürlich nur mit Nachweis und man muss den Termin so früh wie möglich dem AG bekannt geben.
Falls du einen TV hast, schau da mal nach, ansonsten kommt es auf den AV oder BV an was da drin steht. Wenn der 616BGB nicht abgedungen ist, darfst du dich auf ihn berufen.
20.08.2025 um 12:05 Uhr
@celestro: "ich kann Dir verlässlich sagen, dass das eigentlich kein BR-Thema ist." -> stimmt, Individualrecht! "Frag doch am Besten mal die Krankenkasse" -> hast du gelesen, dass es ein Arbeitsunfall war? Da ist die BG der Ansprechpartner und nicht die Krankenkasse.
Es kann gut sein, dass alle Zeiten, sowohl die Behandlung, als auch die Wegezeiten, als Arbeitszeit gelten.
@LadyIch: Wurde der Unfall aus Arbeitsunfall erfasst/gemeldet und bist du beim Durchgangsarzt gewesen? Dann kannst Du die Frage auch an die BG richten. Zuvor solltest du aber einfach deinen AG fragen, vielleicht klärt er das ja auch schon (zu deinen Gunsten)
20.08.2025 um 13:00 Uhr
"Da ist die BG der Ansprechpartner und nicht die Krankenkasse."
Für die Kosten hast Du recht ... die Frage kann mit Sicherheit auch die KK beantworten.
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