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Arbeitsüberschreitung mehr als 11 Stunden

F
Fichte6975
Jul 2025 bearbeitet

Ein Mitarbeiter wurde direkt ohne Information des Vorgesetzten kontaktiert, dass diese mehrmal in 3 Monaten Zeitüberschreitung von mehr als 10,5 Stunden gearbeitet hat. Der Mitarbeiter soll nun hierzu selber eine schriftliche Stellungnahme hierzu schreiben wie zukünftig die vorgeschrieben Arbeitszeiten eingehalten werden soll. Soll dies der Mitarbeiter selber schreiben und der Geschäfsleitung Antworten oder soll er diesbezüglich dies über sein Vorgestezten einleiten oder sogar über einen Rechtsanwalt einleiten, obwohl eine Terminsetzung geannt ist. Da die Thematik beim Vorgesetzten bekannt war und er nicht gesagt hat das kürzer gestempelt werden soll.

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Community-Antworten (8)

C
celestro

22.07.2025 um 21:29 Uhr

1.) der MA kann nicht dazu gezwungen werden, eine Stellungnahme zu verfassen

2.) ob es sinnvoll ist, den Vorgesetzten ins Boot zu holen, kann hier niemand beurteilen

3.) auch ob das Einschalten eines RA sinnvoll ist, kann hier niemand beurteilen

"Da die Thematik beim Vorgesetzten bekannt war und er nicht gesagt hat das kürzer gestempelt werden soll."

Lässt sich der MA auch von seinem Chef sagen, wie lange er zum Kacken brauchen soll?

P.S. in der Überschrift ist von mehr als 11 Stunden die Rede ... im Text von 10,5 Stunden. Sinn?

H
hamsterpups

23.07.2025 um 09:35 Uhr

Habt ihr Dienst-/Schichtpläne? Falls ja, war er mit so langer Arbeitszeit geplant?

War der MA zu 10,5 Stunden eingeteilt? Falls ja, wäre ein Gespräch mit dem Vorgesetzten oder Dienstplanverantwortlichen angebracht.

Oder hat er (eigenmächtig) Überstunden gemacht? Dann sollte der Vorgesetzte ein ernstes Gespräch mit dem MA führen und ihm klar machen, was für Konsequenzen das haben kann.

Eine Stellungnahme und vor allem die Darlegung, wie er das in Zukunft verhindern wird vom MA zu fordern, finde ich nicht zielführend. Das kann man ihn auch gleich 10x das ArbZG abschreiben lassen. Bringt vielleicht sogar mehr. ;)

X
XYZ68

23.07.2025 um 09:52 Uhr

Habt ihr einen BR?

Wenn ja, sollte der BR den AG daran erinnern, dass es bei Überschreitung der gesetzlich erlaubten Arbeitszeit für den Arbeitgeber teuer werden kann. Gegebenenfalls übrigens auch für den Vorgesetzten.

Hier finde ich es ganz gut zusammengefasst: https://www.arbeitsrechte.de/verstoss-gegen-arbeitszeitgesetz/

Den Busgeldkatalog gibt es übrigens hier: https://lasi-info.com/publikationen/lasi-veroeffentlichungen?tx_ikanoslasipublications_publications%5Baction%5D=show&tx_ikanoslasipublications_publications%5Bcontroller%5D=Publication&tx_ikanoslasipublications_publications%5Bpublication%5D=24&cHash=ea39a3cba66a52ca06767001dccdf5fe

@Celestro wenn ich als Vorgesetzter diesen Verstoß billigend in Kauf nehme und vom Arbeitgeber entsprechend eine Beauftragung vorliegt, muss ich ggf. auch Strafe zahlen. Auch Vorgesetzte haben auf die Einhaltung der Gesetze zu achten.

Als BR würde ich dieses Thema anpacken, Mitarbeiter inklusive Vorgesetzte informieren.

Und für alle die, die monieren, dass es ja nie Konsequenzen gibt: ohne Klage kein Richter. Wenn Verstöße nicht angezeigt werden, vertraue ich auf das Zufallsprinzip. Das zufälligerweise kontrolliert wird. Muss jeder selbst wissen.

Gibt es keinen BR würde ich mir als Mitarbeiter schon Gedanken machen. Bei Verstößen gegen das Arbeitszeitgesetz kann es zu Abmahnungen kommen. Ich würde einfach mitteilen, dass ich mir in Zukunft einen Wecker / Timer stellen werde, der mich daran erinnert, nach erreichen meiner täglichen Arbeitszeit nach Hause zu gehen. ? Überstunden muss ja der Arbeitgeber anordnen.

G
Galaxy

23.07.2025 um 10:20 Uhr

Sind die 10,5 Std AZ inklusive Pause von 45min oder ohne Pause? Inklusive Pause von 45min wäre es ja noch in Ordnung.

Gruß Galaxy

G
ganther

23.07.2025 um 11:24 Uhr

der AG ist sich der möglichen Konsequenzen ganz offensichtlich bewusst. Daher wohl sein Ansinnen. Zunächst finde ich es gut, dass der AG hier aufklären will. War es der Dienstplan, dann muss er sich selbst hinterfragen. War es schuld des Vorgesetzen, dann wird er hoffentlich konsequent vorgehen und wenn es der AN eigenmächtig entschieden hat, dann ist es gut, dass der AG fragt, wie dies in Zukunft verhindert werden kann.

Natürlich muss niemand eine Stellungnahme schriftlich abgeben und auch die weiteren Hinweise von celestro sind richtig

C
celestro

23.07.2025 um 13:06 Uhr

"wenn ich als Vorgesetzter diesen Verstoß billigend in Kauf nehme und vom Arbeitgeber entsprechend eine Beauftragung vorliegt, muss ich ggf. auch Strafe zahlen."

Ist zwar alles richtig, aber was hat das mit dem Thema hier zu tun?

Ich erinnere nochmal:

"Soll dies der Mitarbeiter selber schreiben und der Geschäfsleitung Antworten"

der AG schreitet ein, weil jemand zuviel arbeitet und Du willst als BR "Du Du Du ... achte mal darauf, das hier nicht zuviel gearbeitet wird" sagen? Sinn?

G
GabrielBischoff

23.07.2025 um 13:42 Uhr

Ein Mitarbeiter wurde direkt ohne Information des Vorgesetzten kontaktiert, dass diese mehrmal in 3 Monaten Zeitüberschreitung von mehr als 10,5 Stunden gearbeitet hat.

Von wem?

Soll dies der Mitarbeiter selber schreiben und der Geschäfsleitung Antworten oder soll er diesbezüglich dies über sein Vorgestezten einleiten oder sogar über einen Rechtsanwalt einleiten, obwohl eine Terminsetzung geannt ist.

Was ist hier der Anlass der Eskalation zu einem Rechtsanwalt? Was spricht dagegen, den Vorgesetzten zu fragen, ob die Antwort an den Absender gehen soll oder ob er die haben möchte?

C
celestro

23.07.2025 um 18:26 Uhr

"Von wem?"

Aus dem Startpost:

"Soll dies der Mitarbeiter selber schreiben und der Geschäfsleitung Antworten"

also von der GF.

"Was ist hier der Anlass der Eskalation zu einem Rechtsanwalt?"

ein RA ist neutral und weiß, was man schreiben sollte ... und was nicht. Wobei ich das auch nicht als Eskalation sehe, sondern eher "um Rat fragen".

"Was spricht dagegen, den Vorgesetzten zu fragen, ob die Antwort an den Absender gehen soll oder ob er die haben möchte?"

Du empfiehlst einem MA, der von der GF gefragt wird, den Vorgesetzten zu fragen, ob ER die Antwort haben möchte?

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