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Vorsitz und Stellvertretung stehen nicht mehr zur Wahl

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Edelweiss1
Jul 2025 bearbeitet

Wir haben im März 26 die nächste BR Wahl. Dann ist unsere Stellvertretung bereits aus der Firma ausgeschieden und der Vorsitzende lässt sich nicht mehr aufstellen, da er auch im Sommer 26 in Rente geht. Ist der Vorsitzende noch bis zur Wahl oder bis zur Konsti der Vorsitzende? Wenn nur bis zur Wahl, wer führt dann die BR Geschäfte bis zur Konsti?

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Community-Antworten (2)

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Kehler

17.07.2025 um 14:56 Uhr

Der Betriebsratsvorsitzende bleibt grundsätzlich so lange im Amt, bis der neue Betriebsrat in der konstituierenden Sitzung einen neuen Vorsitzenden wählt. Das bedeutet: Nicht die reine Wahl des neuen Betriebsrats beendet das Amt des aktuellen Vorsitzenden, sondern erst die Wahl eines neuen Vorsitzenden im Rahmen der konstituierenden Sitzung des neuen Betriebsrats

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XYZ68

17.07.2025 um 16:01 Uhr

https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsrat/amtszeit

schau dir das Video an und ignoriere die Jahreszahlen.

Und nein, die Amtszeit endet regulär nicht mit der konstituierenden Sitzung des neuen Betriebsrates. Sie dauert genau 4 Jahre. angenommen 1. BR Wahl war außerhalb des regelmäßigen Turnus. Dann gibt es die 1. regelmäßige Wahl in dem gesetzlichen Turnus. Hier käme es noch auf das Datum der Bekanntgabe des Wahlergebnisses an. Dieser Termin ist dann bis zur nächsten unregelmäßigen Wahl der Termin des Amtswechsels. Der Termin bleibt so. Beispiel: In 2010 ist am 25. Januar gewählt worden und der Wahlvorstand hat am 26. Januar 2010 das Ergebnis verkündet. Dieser BR bleibt längstens bis zum 31.5.2014 im Amt. In 2014 fand die Wahl am 10. Mai 2014 statt und das Wahlergebnis wurde am 11. Mai 2014 verkündet. Ab dem 11. Mai ist der neue BR im Amt. 2018 wurde aber schon im April gewählt, trotzdem ist der alte BR noch bis zum 10. Mai 2018 im Amt und der neue BR startet dann am 11. Mai 2018. Übrigens kann sich der neue BR auch schon vor dem 11. Mai konstituieren, er kann nur noch keine weiteren Beschlüsse fassen, die Außenwirkung haben.

Euer alte BRV bleibt also noch solange im Amt, wie auch der alte BR noch im Amt ist. Je nachdem, wann ihr euern Wechseltermin habt, kann man auch rechtzeitig genug wählen, um die Amtsgeschäfte noch vernünftig zu übergeben.

Übrigens müsst ihr nach Ausscheiden des stellvertretenden BRV die Stelle eh nachbesetzen.

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