BR Vorsitz zurückgetreten_wann muss Neuwahl erfolgen
Unser BR Vorsitz hat sein Amt nieder gelegt. Bleibt aber BR Mitglied. Nun haben wir keinen Vorsitz. Die Wahl eines Vorsitz und Stellvertretung ist per BetrVG eine Pflichtaufgabe und der AG kann Verhandlung mit dem BR ablehnen, wenn es keinen Vorsitz gibt. a) Welche Stellung hat die Stellvertretung? Es gibt ja nun keinen Vorsitz. Er ist ja nicht krank oder im Urlaub. b) Darf die Stellvertretung nun den BR "leiten"/"führen"? c) Gibt es eine zeitliche Frist, wann eine Sitzung zur Neuwahl des Vorsitz stattfinden muss?
Community-Antworten (3)
18.07.2025 um 09:40 Uhr
Hallo, a)+b) StV übernimmt die laufenden Geschäfte des BR bis ein neuer Vorsitzender gewählt ist c) direkte Frist nicht aber muss ohne schuldhaftes Verzögern passieren
Wie groß ist euer Gremium und habt ihr denn Anwärter?
18.07.2025 um 11:03 Uhr
danke für die Antwort. Unser Gremium ist groß genug und es gibt Interessierte.
18.07.2025 um 13:45 Uhr
na dann habt ihr doch kein Problem, der StV setzt die Wahl des neuen BRV auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung und ihr wählt. Wenn der StV selber auch gerne kandidieren will dann müsste auch die Wahl eines neuen StV auf die Tagesordnung.
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