Hallo,
ich habe folgende Frage, folgendes Problem:
Der Vorsitz eines BRs unterscheidet sich in der "Bevollmächtigung" gegenüber des Gremiums lediglich in der Aufgabe des Sprachorgans und "Postempfängers", "Antragsentgegennehmers". Entsprechend hat er meines Verständnisses weder die Befugnis alleinig Entscheidungen zu treffen oder gar gegen die Beschluesse des Gremiums zu handeln.
Bei uns hat sich nun zugetragen, dass das Gremium einen Beschluss gefasst hat, welcher auch durch einstweiliger Verfügung des zuständigen Arbeitsgerichtes bekräftigt wurde (Grund und Thema zweitranging, daher lasse ich diese Information draussen vor). Soweit so gut. Während aber einer Versammlung hat dieser Vorsitz ohne Wissen, Kenntnis oder Absprache gegen den Beschluss und Verfügung der erweiterten GL Erlaubnisse gegeben, "Ausnahmen" abgesegnet die nicht nur gegen die Entscheidung des Gremiums, sondern auch gegen die Verfügung widersprechen. Der eigentliche Grund zur Klage wurde vom Vorsitz ad absurdum geführt durch diesen Alleingang. Warum einen Beschluss fassen, wenn der Vorsitz es dann doch erlaubt? Nicht nur die Grundlage für weitere Verhandlungen mit der GL sind somit mit einem Schlag zunichte gemacht worden, sondern auch die Glaubwürdigkeit des BRs - in meinen Augen. Warum sollte ein Gericht bei etwaigen Schiedsverhandlungen etwas verbieten, wenn der Vorsitz es keinen Tag später als "Ausnahme", "Entgegenkommen" oder was auch immer der perfide Grund war, es eh erlaubt. Sicherlich ist es schwer nachzuvollziehen und mit Beispielen anschaulicher, aber zum Schutze der BR-Arbeit ist es meiner Meinung nach angebrachter, weder Sparte noch Urteilsgegenstand zu erwähnen. Meine Frage ist nun, welche Konsequenz kann dieser Vertrauensbruch/Pseudobefugnismissbrauch für den Vorsitz haben? Misstrauensvotum? Da aber, wie meist überall, nicht alle den Mumm haben sich dafür oder dagegen zu äussern, reicht ein gewisses Stimmenverhältnis aus, den Vorsitz aus dem Amt zu entheben?
Ich brauche nicht zu erwähnen, dass nur wenige den Mund aufgemacht haben, um diesen Misstand bei folgender Sitzung anzusprechen. Angeblich war es kein Alleingang sondern unser Rechtsanwalt hätte das eigenmächtig entschieden (haha...als ob ein Anfwalt die Befugniss hätte, gegen seinen Klienten Entscheidungen zu treffen). Das nun Beschluesse in solchen Sitzungen gefasst werden, wenn die ordentlichen Mitglieder, welche sachlich und stichfest fuer Verfuegung gestimmt hatten, nicht im Hause sind ...tja, dagegen laesst sich ja nichts unternehmen solange die Formvorschriften und Nachmeldungen Frist- und Gesetzeskonform bewahrt bleiben...
Ich danke vorab für Euren Rat und wünsche alles Gute.