Führen einer Klinik-Funktionsabteilung ohne Stellvertretung möglich?
In unserer Klinik stehen allen Pflege- und Funktionsabteilungen jeweils eine Leitung und eine Stellvertretung vor. Nun wechselt eine Stellvertretung einer Funktionsabteilung in ein anderes Haus und die Leitung (sie ist es erst seit einem halben Jahr und auch neu in der Abteilung) möchte keine Stellvertretung mehr haben. Das Team befürchtet, dass sie nun alleine das Sagen haben will. Was ist aber bei Urlaub, Krankheit der Leitung? Kann der BR hier eine Stellvertretung fordern?
Vielen Dank für eure Antworten.
Community-Antworten (9)
11.03.2016 um 11:32 Uhr
kommt darauf an ob dem BR/PR (wenn es ihn gibt?) ein Stellenbesetzungsplan existiert?
MFG
11.03.2016 um 12:04 Uhr
Hier würde ich vor Allemmit dem Arbeitgeber mal darüber sprechen, ob ihm der Begriff des Organisationsverschulden geläufig ist.
11.03.2016 um 12:27 Uhr
Ganz allgemein ist es ja nun so (wie im BR), dass die Stellvertretung immer nur dann aktiv ist, wenn die eigentliche Position vorübergehend verhindert ist.
Ist die Leitung anwesend, hat sie dann "alleine das Sagen".
Aber ich denke mal, was sich ein AN wünscht und was der AG macht, sind immer noch zwei Paar Schuhe. Darum sprecht mit dem AG und zeigt ihm auf, wie wichtig eine Stellvertretung ist.
11.03.2016 um 12:38 Uhr
@gironimo Ohne Stellvertretung haben manche Beschäftigte gar keinen Ansprechpartner, wenn sie mit der Leitung im Konflikt stehen... Leider unterstützt die PDL diese Vorgehensweise. Die Leitung ist nämlich der "Liebling" der PDL......
11.03.2016 um 12:47 Uhr
und die Leitung (sie ist es erst seit einem halben Jahr und auch neu in der Abteilung) möchte keine Stellvertretung mehr haben. Zunächst mal ist hier ja die Frage, ob der AG bereit ist, dass anzunehmen, was die Stationsleitung möchte. Vermutlich ist das dem AG aber ganz recht, er spart ja dadurch.
Ob es sich hier um ein Organisationsverschulden handelt, wage ich zu bezweifeln. Es gibt weder eine gesetzlich noch eine tarifliche Regel, dass es eine "Stellvertretung" geben muss. Der AG könnte seine ganze Klinik ohne Stellvertretungen organisieren und die während der Abwesenheit der Leitung zwingend zu erledigenden Leitungsarbeiten delegieren und gem. § 14 TVöD vergüten. Ob das sinnvoll ist sei mal dahingestellt.
Bevor der AG dem Möchten der Leitung folgt, kann man nochmal den § 92 BetrVG ziehen. Wenn er jedoch keine Stellv. einstellen will, kann man das damit auch nicht erzwingen.
Ich schließe mich gironimos Ausführungen an.
11.03.2016 um 13:11 Uhr
PS: Der AG ist nicht die PDL
11.03.2016 um 14:27 Uhr
Zitat (nicoline): "Ob es sich hier um ein Organisationsverschulden handelt, wage ich zu bezweifeln."
Du hast meinen Beitrag offensichtlich nicht verstanden.
11.03.2016 um 16:20 Uhr
Ja, das wird es wahrscheinlich sein!
12.03.2016 um 13:40 Uhr
@bicoline
"Der AG ist nicht die PDL" In diesem Fall leider (fast) schon.
AG hatte letztes Jahr unsere PDL mit einer Abfindung entsorgt, gerichtsrelevante Gründe lagen keine vor und hat eine Stationsleitung ohne PDL-Ausbildung dafür eingesetzt!
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