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Führen einer Klinik-Funktionsabteilung ohne Stellvertretung möglich?

F
Fliege
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Klinik stehen allen Pflege- und Funktionsabteilungen jeweils eine Leitung und eine Stellvertretung vor. Nun wechselt eine Stellvertretung einer Funktionsabteilung in ein anderes Haus und die Leitung (sie ist es erst seit einem halben Jahr und auch neu in der Abteilung) möchte keine Stellvertretung mehr haben. Das Team befürchtet, dass sie nun alleine das Sagen haben will. Was ist aber bei Urlaub, Krankheit der Leitung? Kann der BR hier eine Stellvertretung fordern?

Vielen Dank für eure Antworten.

1.31809

Community-Antworten (9)

R
Rattle

11.03.2016 um 11:32 Uhr

kommt darauf an ob dem BR/PR (wenn es ihn gibt?) ein Stellenbesetzungsplan existiert?

MFG

P
Pjöööng

11.03.2016 um 12:04 Uhr

Hier würde ich vor Allemmit dem Arbeitgeber mal darüber sprechen, ob ihm der Begriff des Organisationsverschulden geläufig ist.

G
gironimo

11.03.2016 um 12:27 Uhr

Ganz allgemein ist es ja nun so (wie im BR), dass die Stellvertretung immer nur dann aktiv ist, wenn die eigentliche Position vorübergehend verhindert ist.

Ist die Leitung anwesend, hat sie dann "alleine das Sagen".

Aber ich denke mal, was sich ein AN wünscht und was der AG macht, sind immer noch zwei Paar Schuhe. Darum sprecht mit dem AG und zeigt ihm auf, wie wichtig eine Stellvertretung ist.

F
Fliege

11.03.2016 um 12:38 Uhr

@gironimo Ohne Stellvertretung haben manche Beschäftigte gar keinen Ansprechpartner, wenn sie mit der Leitung im Konflikt stehen... Leider unterstützt die PDL diese Vorgehensweise. Die Leitung ist nämlich der "Liebling" der PDL......

N
nicoline

11.03.2016 um 12:47 Uhr

und die Leitung (sie ist es erst seit einem halben Jahr und auch neu in der Abteilung) möchte keine Stellvertretung mehr haben. Zunächst mal ist hier ja die Frage, ob der AG bereit ist, dass anzunehmen, was die Stationsleitung möchte. Vermutlich ist das dem AG aber ganz recht, er spart ja dadurch.

Ob es sich hier um ein Organisationsverschulden handelt, wage ich zu bezweifeln. Es gibt weder eine gesetzlich noch eine tarifliche Regel, dass es eine "Stellvertretung" geben muss. Der AG könnte seine ganze Klinik ohne Stellvertretungen organisieren und die während der Abwesenheit der Leitung zwingend zu erledigenden Leitungsarbeiten delegieren und gem. § 14 TVöD vergüten. Ob das sinnvoll ist sei mal dahingestellt.

Bevor der AG dem Möchten der Leitung folgt, kann man nochmal den § 92 BetrVG ziehen. Wenn er jedoch keine Stellv. einstellen will, kann man das damit auch nicht erzwingen.

Ich schließe mich gironimos Ausführungen an.

N
nicoline

11.03.2016 um 13:11 Uhr

PS: Der AG ist nicht die PDL

P
Pjöööng

11.03.2016 um 14:27 Uhr

Zitat (nicoline): "Ob es sich hier um ein Organisationsverschulden handelt, wage ich zu bezweifeln."

Du hast meinen Beitrag offensichtlich nicht verstanden.

N
nicoline

11.03.2016 um 16:20 Uhr

Ja, das wird es wahrscheinlich sein!

F
Fliege

12.03.2016 um 13:40 Uhr

@bicoline

"Der AG ist nicht die PDL" In diesem Fall leider (fast) schon.

AG hatte letztes Jahr unsere PDL mit einer Abfindung entsorgt, gerichtsrelevante Gründe lagen keine vor und hat eine Stationsleitung ohne PDL-Ausbildung dafür eingesetzt!

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