W.A.F. LogoSeminare

Überstunden Rückwirkend erhöhen lassen

B
BR22002
Jul 2025 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe einen Mitarbeiter der eine unbefristete Arbeitszeiterhöhung von 37,5 auf 40h erhalten hat. Zu Beginn wurde besprochen, den Vertrag bis 31.03.2025 laufen zu lassen (auch wenn es nicht detailliert in dem Schreiben zur Arbeitszeiterhöhung stand). Im Februar wurde festgelegt, die Stundenerhöhung noch bis September laufen zu lassen. Mitte/Ende April ist dann aufgellen ( bei der Urlaubsbuchung 7,5h statt 8h), dass die Arbeitszeit auf 37,5h reduziert wurde. Der Mitarbeiter hatte zu diesem Zeitpunkt keine Information über die Reduktion erhalten. Somit sind im gewissen Umfang Überstunden angefallen. Ende April gab es dazu eine Besprechung, in dieser wurde Besprochen die Stunden wieder auf 40h zu erhöhen, allerdings nicht rückwirkend, sondern zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Somit wurde ein Großteil der bisher angefallen Stunden durch Freizeitausgleich abgebaut. Ende Mai hat der Mitarbeiter ein Schreiben erhalten, in dem Festgelegt wurde, dass die Stunden doch rückwirkend erhöht werden. Auf drängen von dem Vorgesetzten wurde die Vereinbarung unterzeichnet, was aktuell zu einigen Minusstunden führt. Diese hat der Mitarbeiter nicht eigentlich nicht zu verantworten. Muss der Mitarbeiter die Stunden nacharbeiten?

36705

Community-Antworten (5)

C
celestro

09.07.2025 um 18:00 Uhr

Der MA hat einen Vertrag unterschrieben ... er hätte mehr arbeiten müssen, bzw. hätte die Mehrstunden nicht (vorher) wieder abfeiern dürfen. Dadurch hat er jetzt Minus ... dagegen ist mEn nichts einzuwenden.

H
hamsterpups

10.07.2025 um 09:35 Uhr

Die erste Arbeitszeiterhöhung wurde schriftlich vereinbart, richtig? Wenn dort kein Befristung angegeben ist, gilt diese mMn unbefristet, d.h. der MA hätte durchgängig 40h arbeiten müssen. Wenn er das getan hat, sind keine Überstunden angefallen, die er hätte "abfeiern" dürfen.

Um wirklich viele Stunden kann es sich ja auch nicht handeln, wenn zu Beginn eh besprochen wurde, dass die AZ-Erhöhung bis Ende März gelten soll und im April aufgefallen ist, dass er wieder auf 37,5h zurückgestuft wurde. 4 Wochen à 2,5h sind maximal 10 Stunden. Oder sind es mehr?

M
Muschelschubser

10.07.2025 um 11:52 Uhr

Für wieviele Stunden ist denn das Gehalt gezahlt worden?

B
BR22002

10.07.2025 um 14:06 Uhr

"Die erste Arbeitszeiterhöhung wurde schriftlich vereinbart, richtig?" ja genau.

"Wenn er das getan hat, sind keine Überstunden angefallen, die er hätte "abfeiern" dürfen."

Das hatten wir bis Mitte April genauso gesehen. Nach Aussage der Personalabteilung wurden die Stunden allerdings zum 01.04 auf die 37,5h/Woche reduziert. Daraufhin wurden die Überstunden abgefeiert.

"Um wirklich viele Stunden kann es sich ja auch nicht handeln, wenn zu Beginn eh besprochen wurde, dass die AZ-Erhöhung bis Ende März gelten soll und im April aufgefallen ist, dass er wieder auf 37,5h zurückgestuft wurde. 4 Wochen à 2,5h sind maximal 10 Stunden. Oder sind es mehr?"

Es geht um ca. 2 Manntage.

"Für wieviele Stunden ist denn das Gehalt gezahlt worden?" Zunächst wurde für April und Mai für eine 37,5h Woche das Gehalt bezahlt. Die Abrechnung wurde im Juni korrigiert.

M
Muschelschubser

10.07.2025 um 14:21 Uhr

"Zunächst wurde für April und Mai für eine 37,5h Woche das Gehalt bezahlt. Die Abrechnung wurde im Juni korrigiert."

Dann hat er zusätzlich zur korrigierten Abrechnung Stunden abgefeiert. Das war dann wohl leider zu voreilig. Erst Recht, wenn er die Prüfung der Abrechnungen veranlasst hat, und gleichzeitig schonmal das Abbauen angefangen hat. Da hätte man vielleicht erstmal das Ergebnis der Überprüfung abwarten sollen.

Insofern wüsste ich nicht, wie er nun rechtlich die Minusstunden loswerden sollte. Er kann lediglich darauf hoffen dass der AG so nett ist, ihm quasi eine Zeitgutschrift zu schenken - wenn er zum Beispiel den Fauxpas komplett auf seine Kappe nimmt. Das wäre m.E. aber Kulanz und kein Rechtsanspruch.

Ihre Antwort