Überstunden bzw. Mehrarbeit rückwirkend streichen ?
Moin liebe BR Gemeinde :)
Wir haben mal wieder Stress mit unserm Chef, die Geschäfte laufen schlecht es wurden reichlich Fehler in der Vergangenheit begangen die nun halt auf dem Rücken der Mitarbeitet ausgeglichen werden sollen. Sparen ist ja ne Feine Sache und die Ganze Belegschaft steht auch eigentlich dahinter aber auf diese Art und Weise ist es etwas sehr krass.
Wir haben ja schon so einiges hingenommen bzw. mussten uns durch so einiges durchkämpfen, es wurden einige Leute gekündigt, es wurde das Arbeitszeitkonto ausgeweitet, es wird in naher Zukunft ein Rauchverbot verhängt und noch ein paar Nickeleien..
Wir sind ein Einschichtbetrieb, heißt wir fangen morgen an und machen normalerweise halt pünktlich Feierabend. Wie das aber immer so ist, wenn man noch eben was zum Feierabend hin fertig bekommen möchte und um damit nicht wieder am nächsten Tag extra damit anfangen zu müssen, wird es noch eben fertig gemacht. Halt freiwillig Überstunden geleistet die dann später abgefeiert oder ausbezahlt auch wurden. Die geleisteten Überstunden bzw. Mehrarbeit waren dann auch monatlich mittels Stundenzettel für beide Seiten einsehbar und wir vom BR sahen da kaum Handlungsbefarf, da die Leute freiwillig mehr gearbeitet haben, solang es nicht überhand genommen hatte. So und nun kommt der Knaller..
Unserer Geschäftsleitung ist es in den Sinn gekommen Rückwirkend ab Mai 2014 die Überstunden bzw. Mehrarbeit ersatzlos zu streichen. Das ab Mai auch die tarifliche Lohnerhöhung kam, woran sich unser Betrieb anlehnt, ist dabei natürlich nur reiner Zufall. In dem Großteil der Verträge steht nichts in Sachen " bis xxx Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten oder ähnliches". Vielmehr, das jede geleistete Überstunde in einem Arbeitszeitkonto erfasst wird.
Habt ihr auch schon mit so etwas zu tun gehabt ? Ob das rechtens ist (was ich sehr bezweifele ) wird wohl sehr bald dann ein Arbeitsrichter entscheiden müssen.
Community-Antworten (4)
09.07.2014 um 13:31 Uhr
Ihr habt einen Betriebsrat und ein Arbeitszeitkonto. Da solltet ihr auch eine BV dazu haben, in der steht, wie mit den Stunden verfahren wird.
09.07.2014 um 14:10 Uhr
Wie ? Rückwirkend zu streichen?
Die Zeiten sind doch gearbeitet worden. Und für geleistete Arbeit hat auch die tarifliche bzw. arbeitsvertragliche Gegenleistung zu erfolgen. Das ergibt sich ja schon aus dem bürgerlichen Gesetzbuch (§ 612 BGB).
09.07.2014 um 15:25 Uhr
Gironimo, nur dann, wenn die Stunden auch angefordert (klingt hier nicht so) oder nachträglich zumindest konkludent genehmigt wurden. Man muss bei der Sache auch die andere Seite sehen: Laut Ausgangstext geht es dem Unternehmen recht schlecht. Da sind vorher nicht einkalkulierte Überstunden im Personaletat durchaus ein Problem, insbesondere dann, wenn grundsätzlich kein Überangebot an Arbeit besteht.
09.07.2014 um 17:33 Uhr
Was stehtt den im Tarifvertrag zum Thema Mehrarbeit ?
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