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400€/450€ sowie 400€/ TZ VZ Erhöhung angeblich nicht möglich?

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Viccy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben,

ich habe zwei Fälle dir mir den Kopf zerbrechen:

1 Fall: Eine Kollegin möchte von 400€ auf 450€ erhöhen. Lt. AG geht das nur bei neuen Verträgen. Bei bereits bestehenden Mitarbeitern müssten sonst die Sozialversicherungsbeiträge für das komplette Jahr rückwirkend nachbezahlt werden. Von der Rentenversicherung kann man sich befreien lassen aber lt. AG nicht von den Sozialvers.Beiträgen. Stimmt das so? Oder wo könnte ich mal nachhaken ob das richtig ist?

  1. Fall: Wir haben zugestimmt interne Stundenerhöhungen erstmal befristet zu erhöhen und bei Bedarf zu entfristen. Kolleg/innen möchten nun von 400€ auf Teil- oder Vollzeit erhöhen. Der AG teilte uns mit, dass dies nicht möglich wäre, da er die MA nicht (weder unbefristet noch befristet) auf TZ oder VZ erhöhen kann, denn: er könnte sie angeblich danach nicht mehr auf 400 Euro zurück setzen, sollte der Bedarf eine Entfristung nicht hergeben. Der MA würde quasi den Arbeitsplatz dann verlieren.

Warum? Er stellt danach ja nicht wieder auf befristete Zeit ein, sondern wieder einfach zu 400€ ein. Kann mir jemand hierzu weiterhelfen oder sagen wo (z.B. bei welchen Ämtern) ich das rausbekommen könnte?

Ich Danke Euch allen schon mal ganz herzlich für Eure Mühen!

Viele Grüße, Viccy

86903

Community-Antworten (3)

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nicoline

18.11.2013 um 14:24 Uhr

Hallo, mindestens zu Frage 1 kann ich raten, mal bei einer Krankenkasse anzurufen, über Frage 2 muss ich noch mal nachdenken.

T
thomasi

18.11.2013 um 14:59 Uhr

Betreffen der Mini Jobs einfach einmal bei der www.minijob-zentrale.de anfragen

N
nicoline

18.11.2013 um 19:12 Uhr

Fall 2: Hat der AG keine Begründung für seine Ansicht gegeben? Selbstverständlich kann er eine befristete Arbeitszeiterhöhung vornehmen. Die Frage ist, ob dann nicht irgendwie das Gleiche eintreten könnte wie in Fall 1 beschrieben. *Der MA würde quasi den Arbeitsplatz dann verlieren. * Für diese Äußerung ist mir jedenfalls keine Rechtsgrundlage bekannt.

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