W.A.F. LogoSeminare

Kappung von Überstunden aus dem Zeitkonto

M
Muschelschubser
Jun 2025 bearbeitet

Servus,

wir haben zwei Konstellationen, die Fragen aufwerfen.

1.) Wir haben eine BV zur flexiblen Arbeitszeit. lt. Ampelsystem sind Zeitkonten über 30h nicht zulässig.

Allerdings steht nicht explizit drin, dass alles was darüber hinausgeht, gekappt werden darf. Wird und wurde auch nie gemacht. Jetzt hat ein Vorgesetzter gedroht, diese zu kappen, wenn die Zeitkonten nicht bereinigt werden. Es handelt sich nicht um genehmigte Mehrarbeit, sondern der Zeitsaldo ist sukzessive durch ein- und ausstempeln entstanden (10 Minuten hier, 10 Minuten da...)

2.) Unsere IT hat durchgehend über 100 Stunden auf dem Konto, und zwar durch genehmigte Mehrarbeit. Der AG hat sie genehmigt (Unter Einbindung des BR), allerdings ohne explizit eine Regelung zum Abbau zu treffen. Jetzt, viele Monate später, fielen ihm die hohen Zeitsalden auf. Nun gab es ein Ultimatum von einer Woche, sich für a) Auszahlung oder b) Umbuchung ins Langzeitarbeitszeitkonto zu entscheiden, ansonsten Kappung.

Frage: Ist in den beiden Szenarien eine Kappung überhaupt zulässig, wenn sie vorher weder in einer BV, noch einzelvertraglich vereinbart wurde?

Die Beschäftigten haben nämlich durchaus Gegenvorschläge (z.B. Zeitplan zum sukzessiven Abbau, teilweise oder regelmäßig Auszahlung...) - nur werden diese vom AG nicht gehört, sondern der besteht auf seinem Ultimatum.

491016

Community-Antworten (16)

OH
Olav HB

03.06.2025 um 18:25 Uhr

Zunächst eine Klarstellung:

Wenn der AG entscheidet die Stunden auf dem Zeitkonto eines Beschäftigten zu kappen, muss der betreffende Person seinen Anspruch selbst geltend machen und gerichtlich durchsetzen. Es ist ein Individualanspruch, keine Aufgabe des BR.

Dann: Der AG greift hier m.E. in Regelungen (bzw. nicht vohrandene Regelungen) eines BVs ein. Der BR ist hier auf dem Plan und solte den AG auffordern die im BV festgelegte Regelungen einzuhalten. Eine gute BV enthält auch einen Passus wie verfahren wird wenn es zwischen BR und AG Streitigkeiten in Bezug auf der Umsetzung des BV gibt. Wenn es tatsächlich keine Regelung gibt, muss der BR umgehend die Verhandlungen zur Anpassung des BV aufnehmen, ggf unter Kündigung des existierenden BVs.

Grundsätzlich kann der AG die Zahlung für unstrittig geleistete (weil entweder akzeptiert, tolleriert oder angeordnet) Arbeit verweigern. Das würde der AG aber machen, wenn er die Stunden einfach unterm Tisch fallen lässt. Wenn man den Geist des ArbZG versteht, hat im Übirgen eine zeitlichen Ausgleich den Vorzug vor Auszahlung. Nur wenn ein Ausgleich aus betrieblichen Gründe nicht möglich ist, sollte eine Auszahlung erfolgen.

Wichtig für die betreffende MA: Umgehend alle Mehrarbeitsstunden die man auf sein Konto hat geltend machen. Dies ist wichtig, weil man sonst die Gefahr hat dass diese gekappt werden und die Ansprüche verjähren. Das ist aber, wie Anfangs gesagt, etwas was jeder einzelne selbst in Angriff nehmen muss. Der BR kann da natürlich mit Musterschreiben unterstützen.

M
Moreno

04.06.2025 um 11:23 Uhr

Grundsätzlich kann der AG die Zahlung für unstrittig geleistete (weil entweder akzeptiert, tolleriert oder angeordnet) Arbeit verweigern. Zitat Olaf HB

Olaf fehlt da nicht ein....nicht? :-)

OH
Olav HB

04.06.2025 um 13:56 Uhr

@Moreno: Ups...

M
Muschelschubser

04.06.2025 um 14:09 Uhr

Danke für die Antwort.

Wir hatten bereits den Tipp gegeben, selbst Gedankengänge anzustellen, welche Lösung dem MA am liebsten ist und das vorzubringen, bevor eine einseitige Kappung angestrengt wird.

M
Moreno

04.06.2025 um 14:19 Uhr

Muschelschupser es gibt doch bestimmt eine BV zu dem Stundenkonto? Wieso regelt ihr da nichts vernünftiges?

C
celestro

04.06.2025 um 14:46 Uhr

Ich würde auch sagen, das die Drohung des Vorgesetzten hier völlig ins Leere läuft ... der hat nämlich im Bezug auf die Zeiterfassung "nichts zu melden".

P.S. weiter unten steht "Ultimatum seitens des AG" ... also kommt das doch nicht nur von einem Vorgesetzten?

"Wieso regelt ihr da nichts vernünftiges?"

Sollte man auf jeden Fall für die Zukunft angehen ...

M
Muschelschubser

04.06.2025 um 15:06 Uhr

"Muschelschupser es gibt doch bestimmt eine BV zu dem Stundenkonto? Wieso regelt ihr da nichts vernünftiges?"

Ist eine längere Geschichte. Die Überwachung der Einhaltung der BV im Hinblick auf die Ampel wurde den Abteilungsleitern übertragen. Das steht auch so in der BV.

Denen ist das aber wurscht. Wenn die Ampel rot ist, wird nicht reagiert, und die Zeitkonten laufen sukzessive weiter hoch. Und Sonderaufgaben werden meistens stillschweigend abteilungsintern erledigt, obwohl man hierfür eigentlich über GL und BR Mehrarbeit beantragen müsste. Auch das passiert nicht - das Beispiel aus den IT-Projekten war eine erwähnenswerte Ausnahme, wo mal über den AG eine Beantragung vorgenommen wurde.

Jetzt kommen einige Abteilungsleiter ins Schwimmen, weil sie die 3-stelligen Zeitkonten gesehen haben und merken, dass sie ihrer Verantwortung nicht gerecht wurden. Zur Erläuterung: von ihnen gingen dann auch die Ultimaten und Drohungen aus, nicht vom AG.

Der BR hat beim AG mehrfach auf Einhaltung der BV gedrängt, vor allem was Sonderaufgaben und die eigentlich notwendige genehmigte Mehrarbeit angeht. Es wurde mit Nachdruck darauf hingeweisen, dass die Abteilungsleiter nochmal eingenordet werden müssen. Es wurde auch schon zwei Mal mit Kündigung der BV gedroht. Vielleicht hätte man auf diesem Wege einfach mal neue Verhandlungen erzwingen müssen - haben wir aber nicht getan, weil ein Großteil der BRM Angst hatte, den Beschäftigten dadurch evtl. ein weiteres Ei ins Nest zu legen. Zum Beispiel dass die GL bei Neuverhandlungen auf einer Kappung besteht oder sonstige Leitplanken enger setzen will.

Aufgrund der hohen Rückstellungen ist die BV der GL ohnehin ein Dorn im Auge. Und es wäre nicht das erste Mal, dass neue Formulierungsvorschläge mehrere Monate bei der GL liegen, bis mal drauf reagiert wird.

M
Moreno

04.06.2025 um 15:19 Uhr

Muschelschupser dafür gibt es die Einigungsstelle!

Zum Beispiel dass die GL bei Neuverhandlungen auf einer Kappung besteht...

da dies nicht gesetzeskonform wird es auch in keiner Einigungsstelle beschlossen werden!

Zudem solltet ihr Euch mal an die Nase fassen wie lange Ihr Euch noch vom AG verarschen lassen wollt!

C
celestro

04.06.2025 um 23:18 Uhr

ach ja ... sehr allgemeine Aussagen sind oftmals falsch. Wie z.B. auch:

"da dies nicht gesetzeskonform wird es auch in keiner Einigungsstelle beschlossen werden!"

eine Kappung wäre unter entsprechenden Umständen auch rechtlich völlig in Ordnung.

M
Moreno

05.06.2025 um 00:27 Uhr

Celestro hast du irgendwo gelesen, dass im AV, Tarif oder in der BV von Muschelschupser die Kappung von Überstunden geregelt ist?

C
celestro

05.06.2025 um 01:51 Uhr

Zum Einen ging um Neuverhandlung der BV und zum Anderen würde ich bei Szenario 1 auch ohne Regelung durchaus den Raum für eine Kappung durch die Einigungsstelle sehen.

M
Muschelschubser

05.06.2025 um 10:27 Uhr

Der Betroffene MA wird einen Gegenvorschlag machen. Als nächste Eskalation wäre ein Gesprächstermin mit meiner Anweisenheit angedacht.

Ich denke, weiter wird die Geschichte nicht gehen.

Der Abteilungsleiter hat seine Kompetenzen überschritten, eine derartiges Ultimatum ging nicht vom AG aus.

Außerdem ist in unserem MTV eine Vergütungspflicht für geleistete Mehrarbeit über die 39 Wochenstunden hinaus geregelt, insofern wäre ich da bei Moreno, dass die Einigungsstelle da eher uns in die Karten spielen würde.

Ein ganz anderes Thema: Zum Jahresende gehen wir in ein neues Unternehmen über und werden juristisch übernommen. Alles was wir jetzt noch aushandeln, ist dann für die Tonne. Ich kann dann nur sehr hoffen, dass dann kein Mist übernommen wird und neue Verhandlungen stattfinden.

Damit einhergehend finden auch BR-Neuwahlen binnen 6 Monaten statt. Da können wir nur sehen, dass wir eine gute Liste zur Wahl einreichen und viele Arbeitnehmer zur Wahl mobilisieren können.

Jedenfalls ist das auch ein Grund, warum unsere Antritte zu Verbesserungen aktueller BV eher ausgesessen werden als dass man drauf eingeht.

Das hatte ich anfangs aber nicht mit angesprochen, um a) den Ausgangspost nicht zu kompliziert zu machen und b) weil es mir eigentlich nur um die akute Androhung ging.

X
XYZ68

06.06.2025 um 09:49 Uhr

Ihr habt euch aber schon zu Betriebsübergang schulen lassen?

C
celestro

07.06.2025 um 00:03 Uhr

Ich sehe nicht, das Euch in Sachen Nr. 1 euer MTV hilft.

C
celestro

08.06.2025 um 21:51 Uhr

Mit wem redest Du?

M
Muschelschubser

10.06.2025 um 13:55 Uhr

"Ihr habt euch aber schon zu Betriebsübergang schulen lassen?"

Bislang noch nicht.

Was Verschmelzungsvertrag, Sozialplan und Interessenausgleich angeht, werden wir eng von einer renommierten Kanzlei begleitet, mit der wir schon mehrfach sehr gute Erfahrungen gemacht haben. Dort können wir komplexe Fragen ebenso einfach platzieren wie bei der Gewerkschaft, von der wir ebenfalls immer recht zeitnah Hilfestellung bekommen.

Wir haben allerdings ein Mandat zu diesem Thema, und werden nicht in aller Regelmäßigkeit Fragen zu anderen Themen stellen. Das Pensum ist vermutlich irgendwann mal ausgereizt.

Ihre Antwort