Hallo! Ist die monatliche Kappung von Überstunden erlaubt?
Mit dem alten Betriebsrat wurde diese Kappung vereinbart, mit einer monatlichen Ausgleichszahlung immer in gleicher Höhe. Jetzt gibt es einen neuen Betriebsrat!
Nun streicht der AG diese monatl. Ausgleichszahlung und verspricht eine jahrliche Erfolgszahlung.
Was ist wenn wenn der Erfolg ausbleibt?
Ist es rechtens wenn jede anfallende Überstunde monatlich gekappt wird?
mfg
BR-Z