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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Ist die monatliche Kappung von Überstunden erlaubt?

B
BR-Z
Jan 2018 bearbeitet

Hallo! Ist die monatliche Kappung von Überstunden erlaubt? Mit dem alten Betriebsrat wurde diese Kappung vereinbart, mit einer monatlichen Ausgleichszahlung immer in gleicher Höhe. Jetzt gibt es einen neuen Betriebsrat! Nun streicht der AG diese monatl. Ausgleichszahlung und verspricht eine jahrliche Erfolgszahlung. Was ist wenn wenn der Erfolg ausbleibt? Ist es rechtens wenn jede anfallende Überstunde monatlich gekappt wird? mfg BR-Z

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Community-Antworten (2)

T
tramdriver

30.05.2006 um 16:07 Uhr

Abfeiern oder auszahlen. Die Überstunden hat der AN geleistet, also hat er auch Anspruch auf eine gewisse Gegenleistung seitens des AG in Form von Freizeit oder von Geld.

Ggf. befindet sich im Arbeitsvertrag eine Klausel, nach der die Überstunden mit dem Gehalt abgegolten sind. Solange die Überstunden in dieser Klausel nicht quantifiziert sind bzw. wenn die Zahl der abgegoltenen Überstunden im Monat zu gross ist, ist die Klausel nicht zulässig. Da gibt es was vom EUGH, wenn ich mich recht erinnere. Das war auch Thema auf dem einen oder anderen Seminar, also bin ich mir hier mit der Antwort ziemlich sicher.

B
BR-Z

31.05.2006 um 09:55 Uhr

Nur noch einmal zum Verständnis. Wir sind ein Handelsunternehmen das am Tarif angeschlossen ist. Es muss also genau im Arbeitsvertrag definiert werden was mit den Überstunden passiert, entweder abfeiern oder auszahlen. Eine eventuelle jährliche Erfolgszahlung für alle Überstunden im Arbeitsvertrag ist zu ungenau, oder? Die Höhe des Betrages bei Erfolg ist festgelgt. Danke für alle Antworten!

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