Kurzarbeit
Hallo. Muss man sich bei angewiesener Kurzarbeit ( Freitags null Stunden ) in einer Art Bereitschaft halten, um dann doch auf Arbeit zu erscheinen ? Vg Gerti
Community-Antworten (5)
02.06.2025 um 16:20 Uhr
nein! die Arbeitszeit wird einmal vom AG festgelegt. Aber es gibt durchaus AG die es anders handhaben wollen
02.06.2025 um 18:40 Uhr
"Muss ich während der Kurzarbeit immer erreichbar sein? Eine weitere Frage, die sich Arbeitnehmer in Kurzarbeit stellen ist die, ob sie sich denn nun ständig bereithalten müssen, um immer für den Arbeitgeber erreichbar zu sein. Arbeitnehmer sollten in der Zeit, in der sie eigentlich arbeiten müssten, auch für den Arbeitgeber erreichbar sein und diesem zur Verfügung stehen. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld erfüllt werden." JuraForum
"Muss ich während der „Kurzarbeit null“ erreichbar sein und zur Verfügung stehen?
Ja, da es sein kann, dass die Kurzarbeit kurzfristig unterbrochen wird und die Arbeit dann wiederaufgenommen werden muss. Solltest Du nicht erreichbar sein und kannst die Arbeit nicht antreten, kann dies arbeitsrechtliche Konsequenzen haben." IG Metall
03.06.2025 um 00:58 Uhr
In einer Vereinbarung kann man auch eine Frist rein schreiben.
03.06.2025 um 10:41 Uhr
Habt ihr einen BR? Wenn ja so muss der AG ja mit dem BR eine Vereinbarung zur KuA abgeschlossen haben, darin sollte ein solcher Fall geregelt sein. Wenn nicht, muss der AG mit jedem einzelnen AN eine Vereinbarung abschließen, auch darin sollte das geregelt sein.
Grundsätzlich aber ja, du musst dich bereit halten.
03.06.2025 um 12:09 Uhr
"Grundsätzlich aber ja, du musst dich bereit halten."
Aber nur während der eigentlich geplanten Arbeitszeit, um ggf. kurzfristig zur Arbeit gerufen zu werden. Außerhalb dieser Zeiten besteht keine Pflicht zur Erreichbarkeit.
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