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Wiedereingliederung Dienste

J
Jeasy
Jun 2025 bearbeitet

Hallo! Ich befinde mich in einer 8 wöchigen Wiedereingliederung. Im Sozialen Bereich. Also auch Wochenende und Feiertage. Den Plan Mai hat die stellvertrende Leitung geschrieben (also die Arbeitstage und Zeiten festgelegt) Die Person hat aber gekündigt. Die Leitung ist seit letzter Woche wohl krank. Eine Vetretung gibt es wohl nicht. Nun hat niemand meinen Plan für Juni geschrieben. Daher hab ich jetzt selber einen Plan entworfen. Da ich Himmelfahtt gearbeitet habe, habe ich mir Pfingstmontag nun frei eingetragen. Wenn ich 'normal' arbeiten würde, müsste ich auch nicht jeden Feiertag arbeiten. Habe auch nur eine 20 Stunden Stelle.

Ist es in Ordnung Pfingstmontag frei zu haben? Pfingstsonntag arbeite ich.

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Community-Antworten (3)

C
celestro

30.05.2025 um 00:36 Uhr

Dein AG kann sich freuen, das Du überhaupt einen Plan aufstellst. Dein regulärer Job scheint das ja nicht zu sein.

M
Moreno

30.05.2025 um 13:28 Uhr

Die Wiedereingliederung sollte im Vorfeld mit Arzt und AG abgesprochen sein und so gestaltet werden, dass du jederzeit abbrechen kannst und nach Hause gehen darfst.

A
alraune

31.05.2025 um 16:40 Uhr

Du gibst deinen Plan der sich mit dem Plan deckt den du und der Arzt für die Wiedereingliederung aufgestellt haben, bei einem Vorgesetzten ab, Stationsleitung, Bereichsleitung, PDL, wer auch immer für dich verantwortlich ist, ab. Dann wartest du was passiert, ob dem Plan widersprochen wird oder ob andere Vorschläge kommen. Bei einer Wiedereingliederung arbeitet man nicht nach einem Dienstplan den der AG vorgibt, sondern nach dem Plan den der Arzt mit dir zusammen erstellt hat. Wenn der AG einer Wiedereingliederung zugestimmt hat, dann liegt ihm, meines Wissens nach auch der Arbeitsplan vor. Jedenfalls war das bei mir so. Hat der AG der Wiedereingliederung zugestimmt, dann beinhaltet das ja auch den Arbeitsplan.

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