Dienstplanänderung
Bei uns wurde ein Dienstplan ausgehängt und als vom Betriebsrat genehmigt markiert. Nach ca 1-2 Wochen kam er auf mich zu und meinte er musste mir noch 2 Dienste zusätzlich einplanen. Auf Nachfrage warum das so ist behauptete er der Betriebsrat hätte seine Zustimmung zurückgenommen und er hätte mir deshalb diese Dienste zusätzlich eingeplant. Er fragte auch ob das ok ist. Ich sagte das ich gucken muss. Dies hat er mit fast allen Kollegen gemacht. Ich war die einzige die nach dem Grund gefragt hat. Nun habe ich aber aufgrund einer anderen Unstimmigkeit beim Betriebsrat auch nachgefragt warum denn die Genehmigung zurückgenommen wurde. Dieser wusste von nichts und hat einen anderen Plan vorliegen als der bei uns aushängt. Dieser unterscheidet sich außerdem auch zu dem der vorher als genehmigt aushing. Bei uns ist es üblich das zunächst ein kleiner Ausdruck des Dienstplans mit dem Vermerk genehmigt aushängt und dann zum 1. des Monats in Großformat ausgedruckt wird. In den letzten Monaten kam es regelmäßig vor das es Unterschiede in den Plänen waren und Kollegen nicht zum Dienst erschienen oder wieder gehen durften weil sie nichts von den Änderungen wussten. Gerade nach einem längeren frei. Deshalb wurde diesmal wahrscheinlich auch jedem mitgeteilt das es Änderungen gab und welche. Nun möchte ich aber diese beiden Dienste nicht machen. Mein Dienstplaner meint aber nun ich hätte diesen zugestimmt und damit mein recht auf die freien Tage verwirkt. Ich sagte nur das ich diesen nie direkt zugestimmt habe und sie mir unter Vortäuschung falscher Tatsachen aufgezwungen wurden. Er meint dann steht Aussage gegen Aussage und ich bekomme das frei nicht. Ich habe bereits den Betriebsrat eingeschaltet. Es ist aber nicht mehr viel Zeit bis zu diesen Diensten. Zwei andere Dienste stehen im Plan der dem Betriebsrat auch anders als auf dem der aushängt. Genau diese hatte ich bei meinem Dienstplaner sogar bemängelt und um Änderung gebeten bevor ich von dem ganzen wusste. Wie kann ich jetzt vorgehen und hat der Betriebsrat recht und ich kann die beim Betriebsrat angegebenen Dienste einfordern? Oder habe ich das Recht auf die freien Tage wirklich verloren wie mein Dienstplaner meint? Und hat sich mein Dienstplaner eventuell sogar strafbar gemacht?
Community-Antworten (12)
12.12.2018 um 08:31 Uhr
Der Ball liegt beim BR. Der muss durchsetzen, dass nur der von ihm zugestimmte Dienstplan gilt und jegliche Änderungen ohne Zustimmung des BR zu unterbleiben haben. Ich würde als einzelner AN mich da nicht so weit aus dem Fenster lehnen.
12.12.2018 um 10:20 Uhr
AprilHeartbreak Gibt es noch jemanden über deinem Vorgesetzten?
12.12.2018 um 10:37 Uhr
Auf Nachfrage warum das so ist behauptete er der Betriebsrat hätte seine Zustimmung zurückgenommen und er hätte mir deshalb diese Dienste zusätzlich eingeplant. Diese bewusste Lüge ist mindestens eine Beschwerde nach § 85 BetrVG wert und am Besten von allen Betroffenen.
12.12.2018 um 10:53 Uhr
Ja die pflegedirektion. Ich arbeite im Krankenhaus. Diese gibt aber den Statonsleitungen allerdings sogar die Anweisung so zu handeln.
12.12.2018 um 11:23 Uhr
Schriftlich dier PDL von der Dienstplanänderung informieren, ihr mitteilen, daß du die zusätzlichen Dienste nicht machen kannst. Noch dazu schreiben, daß der BR mit im Boot ist, einen sofortigen Gesprächstermin mit der PDL ausmachen und dein Schriftstück mitnehmen.Nicht vergessen ein Gesprächsprotoll zu machen . Ich bin inzwischen kein Freund mehr von mündlichen Aussagen, es gab so viele "Missverständnisse". Ich glaube nur noch das was geschrieben steht mit aussagekräftiger Unterschrift.
12.12.2018 um 12:34 Uhr
alraune kam er auf mich zu und meinte er musste mir noch 2 Dienste zusätzlich einplanen. Da kann man ja nur hoffen, dass das nicht die von dir vermutete PDL war, die das gesagt hat.
18.12.2018 um 20:21 Uhr
Ich kann bald nicht mehr. Bin bis jetzt noch keinen Schritt weiter. Ich hatte jetzt ein paar Tage frei und gehofft der Betriebsrat hätte etwas erreicht. Aber alles ist noch beim alten. Meine stationsleitung hat es so dargestellt, daß er mich gefragt hat und ich zugestimmt habe. Er kann sehr gut reden. Was kann ich denn jetzt machen? Meine Leitung hat sich nun frei genommen und so kann ich das auch nicht mit Hilfe des Betriebsrats mit ihm klären. Er kommt erst Silvester wieder arbeiten und es geht ja um nächste Woche.
18.12.2018 um 21:45 Uhr
Hallo AprilHeartbreak. jetzt ist es kurz vor knapp.
Die Arbeitgeberseite sitzt leider am längeren Hebel, die können Dir echt Stress machen und dich arbeitsrechtlich sanktionieren. Wenn Du den Betriebsrat vorher nicht mehr zu Hilfe holen kannst, dann ist es vielleicht wirklich besser diesen Dienst zu machen, damit man dir nichts vorwerfen kann. Du kannst parallel eine Beschwerde nach §85 BetrVG einreichen.
Was für mich die Konsequenz aus der Vorgehensweise wäre, ist grundsätzlich keine mündlichen Absprachen mit dieser Dienstplanerin mehr zu akzeptieren.
Zudem würde ich mir immer eine Kopie ziehen (oder ein Foto machen) von dem Dienstplan, der als "genehmigt" ausgehängt wird. Wenn dann der große Plan ausgehängt wird, und dieser nicht mit dem ersten übereinstimmt und ich keiner Änderung zugestimmt hatte, dann würde ich das wieder dem Betriebsrat vorlegen. Oder einem Anwalt, je nachdem.
Der Betriebsrat muss echt mal klären was in Deiner Abteilung alles so läuft. Ein genehmigter Dienstplan ist eine Urkunde. Es gibt nur einen Aushang und der ist verbindlich. Änderungen gibt es nur mit Einverständnis der Betroffenen (und da wäre ich wieder bei der Verschriftlichung).
18.12.2018 um 22:10 Uhr
Das klingt nicht gut. Ich habe eine Kopie des angeblich genehmigten dienstplans. Dieser stimmt jedoch auch nicht mit der Version die der Betriebsrat hat überein. Ich bräuchte diese freien Tage wirklich. Mein Partner hat für die freien Tage was gebucht als Wihnachtsgeschenk. Irgendwann sah er dann, daß sich der Plan verändert hat und ich bat ihn darum es einfach zu stornieren. Dies ist aber leider nicht möglich. Ich kann auch einfach nicht mehr. Ich habe bereits im Juli ein zwischenzeugnis beantragt und dies bis heute nicht erhalten. Das war nach einem langzeitkrank und beim Bem Gespräch meinte meine Leitung das ich nicht belastbar genug für die Station bin. Da ist mir rausgeplatzt, daß ich für diese Leitung nicht belastbar genug bin. Ich war einfach sauer. Dieses Gespräch fand am 3.12. statt. Ich bin seit dem 29.7. aus der Wiedereingliederung raus. Ich habe doch schon gesagt, daß ich mich nach einer anderen Stelle umsehe. Ich verstehe nicht warum mich meine Leitung dann noch innerbetriebliche loswerden möchte
18.12.2018 um 23:46 Uhr
@schönesitalien Wie könnten diese Sanktionen aussehen?
25.12.2018 um 19:11 Uhr
Hallo AprilHeartbreak, ich habe keine Ahnung was der Arbeitgeberseite einfallen könnte. In jedem Fall lese ich aus Ihrer Schilderung, dass man Dich bereits im Fokus hat. Für mich ist es deshalb nicht so sinnvoll nicht zur Arbeit zu erscheinen, weil anzunehmen ist, dass man Dir gegenüber nicht kulant sein wird.
Die ganze Sache mit dem Betriebsrat rettet Dich in dieser Situation erst mal nicht aus der Verantwortung. Es wird auf die Schnelle (Feiertage) keine Lösung für Dich rauskommen, deshalb liegt derzeit der schwarze Peter bei Dir. Durch Deinen Urlaub, dem Urlaub der Stationsleitung und dem Urlaub des Betriebsrates hat man Dich leider in einer blöden Situation alleine gelassen.
Du hast durch den Dienstplaner die Bestätigung bekommen, dass Du arbeiten musst. Erscheinst Du an dem Tag nicht zur Arbeit und fehlst unentschuldigt, dann könntest Du richtig Ärger bekommen. Ich denke das rechtfertigt sogar eine fristlose Kündigung. Was passieren würde, wenn Patienten zu Schaden kämen möchte ich mir nicht ausmalen.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung regelt wenigstens, dass Du nicht unentschuldigt fehlst, aber da man vermuten wird, dass Du in der Zeit verreist, könnte man Dir mindestens eine Abmahnung geben, wenn nicht sogar eine Kündigung.
Ich würde sagen, dass Du noch versuchen solltest mit Kollegen/Kolleginnen zu tauschen.
Was die Kosten für die Stornierung der Reise angeht, die würde ich der Arbeitgeberseite in Rechnung stellen und bei Ablehnung musst Du Dir das Geld einklagen. Vor Gericht könntest Du mit der Geschichte der zwei Dienstpläne gute Chancen haben.
Trotzdem wünsche ich schöne Feiertage
27.12.2018 um 21:19 Uhr
Wir haben zur Zeit einen ähnlichen Fall und einen Anwalt zur Seite. Denn der AG verstößt gegen § 87 Abs. 1 und 2. Dort wird klar gesagt das Pläne mitbestimmungspflichtig sind und wenn der AG diese mit dem Vermerk "genehmigt" aushängt, aber der BR weiß nichts davon, so handelt er rechtswidrig. jedenfalls war dies bei uns der Fall. Ergo solange du und der BR nicht dein OK für diese Zeiten gegeben haben, darf der AG den Plan nicht einfach ändern und aushängen.
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