Erstellt am 12.12.2018 um 07:31 Uhr von kratzbürste
Der Ball liegt beim BR. Der muss durchsetzen, dass nur der von ihm zugestimmte Dienstplan gilt und jegliche Änderungen ohne Zustimmung des BR zu unterbleiben haben.
Ich würde als einzelner AN mich da nicht so weit aus dem Fenster lehnen.
Erstellt am 12.12.2018 um 09:20 Uhr von nicoline
AprilHeartbreak
Gibt es noch jemanden über deinem Vorgesetzten?
Erstellt am 12.12.2018 um 09:37 Uhr von nicoline
*Auf Nachfrage warum das so ist behauptete er der Betriebsrat hätte seine Zustimmung zurückgenommen und er hätte mir deshalb diese Dienste zusätzlich eingeplant.*
Diese bewusste Lüge ist mindestens eine Beschwerde nach § 85 BetrVG wert und am Besten von allen Betroffenen.
Erstellt am 12.12.2018 um 10:23 Uhr von alraune
Schriftlich dier PDL von der Dienstplanänderung informieren, ihr mitteilen, daß du die zusätzlichen Dienste nicht machen kannst. Noch dazu schreiben, daß der BR mit im Boot ist, einen sofortigen Gesprächstermin mit der PDL ausmachen und dein Schriftstück mitnehmen.Nicht vergessen ein Gesprächsprotoll zu machen . Ich bin inzwischen kein Freund mehr von mündlichen Aussagen, es gab so viele "Missverständnisse". Ich glaube nur noch das was geschrieben steht mit aussagekräftiger Unterschrift.
Erstellt am 12.12.2018 um 11:34 Uhr von nicoline
alraune
*kam er auf mich zu und meinte er musste mir noch 2 Dienste zusätzlich einplanen.*
Da kann man ja nur hoffen, dass das nicht die von dir vermutete PDL war, die das gesagt hat.
Erstellt am 18.12.2018 um 19:21 Uhr von AprilHeartbreak
Ich kann bald nicht mehr. Bin bis jetzt noch keinen Schritt weiter. Ich hatte jetzt ein paar Tage frei und gehofft der Betriebsrat hätte etwas erreicht. Aber alles ist noch beim alten. Meine stationsleitung hat es so dargestellt, daß er mich gefragt hat und ich zugestimmt habe. Er kann sehr gut reden. Was kann ich denn jetzt machen? Meine Leitung hat sich nun frei genommen und so kann ich das auch nicht mit Hilfe des Betriebsrats mit ihm klären. Er kommt erst Silvester wieder arbeiten und es geht ja um nächste Woche.
Erstellt am 18.12.2018 um 20:45 Uhr von schönesitalien
Hallo AprilHeartbreak.
jetzt ist es kurz vor knapp.
Die Arbeitgeberseite sitzt leider am längeren Hebel, die können Dir echt Stress machen und dich arbeitsrechtlich sanktionieren. Wenn Du den Betriebsrat vorher nicht mehr zu Hilfe holen kannst, dann ist es vielleicht wirklich besser diesen Dienst zu machen, damit man dir nichts vorwerfen kann. Du kannst parallel eine Beschwerde nach §85 BetrVG einreichen.
Was für mich die Konsequenz aus der Vorgehensweise wäre, ist grundsätzlich keine mündlichen Absprachen mit dieser Dienstplanerin mehr zu akzeptieren.
Zudem würde ich mir immer eine Kopie ziehen (oder ein Foto machen) von dem Dienstplan, der als "genehmigt" ausgehängt wird. Wenn dann der große Plan ausgehängt wird, und dieser nicht mit dem ersten übereinstimmt und ich keiner Änderung zugestimmt hatte, dann würde ich das wieder dem Betriebsrat vorlegen. Oder einem Anwalt, je nachdem.
Der Betriebsrat muss echt mal klären was in Deiner Abteilung alles so läuft.
Ein genehmigter Dienstplan ist eine Urkunde. Es gibt nur einen Aushang und der ist verbindlich. Änderungen gibt es nur mit Einverständnis der Betroffenen (und da wäre ich wieder bei der Verschriftlichung).
Erstellt am 18.12.2018 um 21:10 Uhr von AprilHeartbreak
Das klingt nicht gut. Ich habe eine Kopie des angeblich genehmigten dienstplans. Dieser stimmt jedoch auch nicht mit der Version die der Betriebsrat hat überein.
Ich bräuchte diese freien Tage wirklich.
Mein Partner hat für die freien Tage was gebucht als Wihnachtsgeschenk. Irgendwann sah er dann, daß sich der Plan verändert hat und ich bat ihn darum es einfach zu stornieren. Dies ist aber leider nicht möglich. Ich kann auch einfach nicht mehr.
Ich habe bereits im Juli ein zwischenzeugnis beantragt und dies bis heute nicht erhalten. Das war nach einem langzeitkrank und beim Bem Gespräch meinte meine Leitung das ich nicht belastbar genug für die Station bin. Da ist mir rausgeplatzt, daß ich für diese Leitung nicht belastbar genug bin. Ich war einfach sauer. Dieses Gespräch fand am 3.12. statt. Ich bin seit dem 29.7. aus der Wiedereingliederung raus. Ich habe doch schon gesagt, daß ich mich nach einer anderen Stelle umsehe. Ich verstehe nicht warum mich meine Leitung dann noch innerbetriebliche loswerden möchte
Erstellt am 18.12.2018 um 21:19 Uhr von AprilHeartbreak
Diese Antwort wurde von "AprilHeartbreak" gelöscht.
Erstellt am 18.12.2018 um 22:46 Uhr von AprilHeartbreak
@schönesitalien
Wie könnten diese Sanktionen aussehen?
Erstellt am 25.12.2018 um 18:11 Uhr von schönesitalien
Hallo AprilHeartbreak,
ich habe keine Ahnung was der Arbeitgeberseite einfallen könnte. In jedem Fall lese ich aus Ihrer Schilderung, dass man Dich bereits im Fokus hat. Für mich ist es deshalb nicht so sinnvoll nicht zur Arbeit zu erscheinen, weil anzunehmen ist, dass man Dir gegenüber nicht kulant sein wird.
Die ganze Sache mit dem Betriebsrat rettet Dich in dieser Situation erst mal nicht aus der Verantwortung. Es wird auf die Schnelle (Feiertage) keine Lösung für Dich rauskommen, deshalb liegt derzeit der schwarze Peter bei Dir. Durch Deinen Urlaub, dem Urlaub der Stationsleitung und dem Urlaub des Betriebsrates hat man Dich leider in einer blöden Situation alleine gelassen.
Du hast durch den Dienstplaner die Bestätigung bekommen, dass Du arbeiten musst. Erscheinst Du an dem Tag nicht zur Arbeit und fehlst unentschuldigt, dann könntest Du richtig Ärger bekommen. Ich denke das rechtfertigt sogar eine fristlose Kündigung. Was passieren würde, wenn Patienten zu Schaden kämen möchte ich mir nicht ausmalen.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung regelt wenigstens, dass Du nicht unentschuldigt fehlst, aber da man vermuten wird, dass Du in der Zeit verreist, könnte man Dir mindestens eine Abmahnung geben, wenn nicht sogar eine Kündigung.
>> Ich würde sagen, dass Du noch versuchen solltest mit Kollegen/Kolleginnen zu tauschen.
>> Was die Kosten für die Stornierung der Reise angeht, die würde ich der Arbeitgeberseite in Rechnung stellen und bei Ablehnung musst Du Dir das Geld einklagen. Vor Gericht könntest Du mit der Geschichte der zwei Dienstpläne gute Chancen haben.
Trotzdem wünsche ich schöne Feiertage
Erstellt am 27.12.2018 um 20:19 Uhr von HarleyQuinn
Wir haben zur Zeit einen ähnlichen Fall und einen Anwalt zur Seite. Denn der AG verstößt gegen § 87 Abs. 1 und 2. Dort wird klar gesagt das Pläne mitbestimmungspflichtig sind und wenn der AG diese mit dem Vermerk "genehmigt" aushängt, aber der BR weiß nichts davon, so handelt er rechtswidrig. jedenfalls war dies bei uns der Fall. Ergo solange du und der BR nicht dein OK für diese Zeiten gegeben haben, darf der AG den Plan nicht einfach ändern und aushängen.