Gefährdungsbeurteilung
In unserem Container-Büro arbeiten normalerweise zwei Mitarbeiter/innen.Ein Kollege ist Betriebsratsmitglied und nimmt an Sitzungen teil, wodurch die andere Mitarbeiterin während dieser Zeiten allein arbeitet (4std). Das Container-Büro liegt außerhalb von Sichtweite zu anderen Personen. Meine frage ist; Ist eine Gefährdungsbeurteilung für Alleinarbeit im Container Büro erforderlich, und seht ihr weitere potenzielle Probleme, wie z. B. eine erhöhte Arbeitsbelastung?
Community-Antworten (3)
28.05.2025 um 17:15 Uhr
Müsste die Gefährdungsbeurteilung auf Basis von §5 ArbSchG nicht sowieso gemacht werden, egal wie klein der Bereich ist?
Bei Alleinarbeit wäre das Thema psychische Belastung mit aufzunehmen, was laut unserer AS-Fachkraft ebenfalls inzwischen verpflichtend mit aufzunehmen ist. Nicht jeder ist dafür gemacht, allein zu arbeiten.
Ansonsten wäre für mich noch ein Notfallkonzept interessant (Fluchtwege, Bedrohung...).
Insbesondere bei einem Container interessieren mich pauschal noch Dinge wie Größe, Ergonomie und Brandschutz.
Ich hoffe, der AG führt die Gefährdungsbeurteilung von allein durch, denn es ist seine Aufgabe. Ansonsten würde ich mal die AS-Fachkraft zu Rate ziehen.
Erhöhte Arbeitsbelastung dürfte eigentlich gar keine Rolle spielen. Der verbliebene MA muss seine Arbeit schaffen, die er vertragsgemäß schuldet. Ist die Übernahme der Tätigkeiten des BRM in der Menge nicht zumutbar, ist es ebenfalls die Verantwortung des AG, hier für Ausgleich zu sorgen. Das darf nicht auf dem Rücken des verbliebenen MA ausgetragen werden. Hier könnte im Bedarfsfall ein Hinweis durch den BR erfolgen.
28.05.2025 um 17:23 Uhr
Alleine im Büro arbeiten sollte sich in der Gefährdungsbeurteilung wiederfinden. Allerdings mit einer sehr niedrigen Gefährdungsstufe (1-3).
30.05.2025 um 15:40 Uhr
ich kenne die Diskussion auch von uns. Seit es aber Mobilarbeit gibt sind die Menschen, die sich durch Alleinarbeit gefährdet fühlen deutlich weniger geworden ;)
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