BV Homeoffice im Hinblick auf Arbeitsschutz
Community-Antworten (4)
03.12.2020 um 14:51 Uhr
Frag doch mal den Onkel Google, der kennt zu den ganzen Punkten bestimmt Antworten. Wenn man eine solche Aufgabe übernimmt sollte man schon selbst was dazu tun, nicht fertige antworten von anderen übernehmen
03.12.2020 um 14:54 Uhr
na das war ja hilfreich, Danke ;/
03.12.2020 um 16:19 Uhr
Auf jeden Fall in diese BV schrieben, dass ihr immer Bezug auf die gesetzliche Regelungen nehmt. Du hast ja auch schon viele aufgelistet. Ganz wichtig zu beachten ist die Tatsache, dass es zwar ein Zutrittsrecht aufgrund der Gefährdungsbeurteilung gibt, euch aber kein MA in die Wohnung oder das Haus lassen braucht. da gibt es höherwertiges Recht (Unversehrteheit der Wohnung). Jedenfalls hast du dir da ein ganz schönes Brett ans Bein gebunden. Wir sind seit einem halben Jahr an diesem Thema und sind immer noch nicht fertig. Und da macht es keiner allein.....
04.12.2020 um 16:19 Uhr
ein echtes Minenfeld, da sehr viel hier unklar ist. Für eine allgemeine GFB gibt es inzwischen Rechtsprechung genug. Der Gesetzgeber verwendet das Wort aber inzwischen recht häufig. Was gilt für Telearbeit, was gilt beim Mutterschutz? Gerichtlich nicht geklärt. Man kann auf die Verlautbarungen der BG oder so zurückgreifen, aber auch da ist vieles unklar. Insbesondere kann man nicht genau ableiten, welche Topics wie betrachtet werden. Schönes weiteres Thema ist ja die Frage nach Ausstattung. Auch vieles unklar. Mal ein schöner Artikel dazu: https://www.kliemt.blog/2020/12/01/dreht-sich-der-arbeitsschutz-im-kreis-zur-ausstattungspflicht-mit-einem-ergonomischen-buerostuhl-im-homeoffice-und-bei-mobiler-arbeit/
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