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BV Homeoffice im Hinblick auf Arbeitsschutz

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AlexSlayer
Dez 2020 bearbeitet
Hallo ich darf für eine BV Homeoffice den Teil Arbeitsschutz in verschiedenen Punkten beleuchten. Vielleicht ist jemand so nett Quellen oder Vorschlääge der einzelnen Punkte bezüglich zur Verfügung zu stellen :) ?! - Anforderungen an Home-Office-Arbeitsplatz im Hinblick auf Arbeits- und Gesundheitsschutz - Insbesondere: Raum genügt Anforderungen des ArbSchG, ASiG und Arbeitsstättenverordnung Gefährdungsbeurteilung Home-Office-Arbeitsplatz - Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG des Home-Office-Arbeitsplatzes - Gestaltung der Gefährdungsbeurteilung mit Blick auf Gefährdungspotenziale (§ 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG) - Zutritt zur häuslichen Arbeitsstätte zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung - Begehung der häuslichen Arbeitsstätte durch Mitglieder Arbeitsschutzausschuss/Betriebsrat - Unter Umständen Gefährdungsbeurteilung im Dialog mit Bild- und Videonachweis (Unverletzlichkeit der Wohnung) Unterweisung Arbeits- und Gesundheitsschutz - Unterweisung nach § 12 ArbSchG - Unterrichtung/Schulung über gesetzliche und betriebliche Maßgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz (Videoprüfung /Zettel für MA Prüfung -z.b. Checkliste o.ä) -
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Community-Antworten (4)

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rtjum

03.12.2020 um 14:51 Uhr

Frag doch mal den Onkel Google, der kennt zu den ganzen Punkten bestimmt Antworten. Wenn man eine solche Aufgabe übernimmt sollte man schon selbst was dazu tun, nicht fertige antworten von anderen übernehmen

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AlexSlayer

03.12.2020 um 14:54 Uhr

na das war ja hilfreich, Danke ;/

U
UdoWoe

03.12.2020 um 16:19 Uhr

Auf jeden Fall in diese BV schrieben, dass ihr immer Bezug auf die gesetzliche Regelungen nehmt. Du hast ja auch schon viele aufgelistet. Ganz wichtig zu beachten ist die Tatsache, dass es zwar ein Zutrittsrecht aufgrund der Gefährdungsbeurteilung gibt, euch aber kein MA in die Wohnung oder das Haus lassen braucht. da gibt es höherwertiges Recht (Unversehrteheit der Wohnung). Jedenfalls hast du dir da ein ganz schönes Brett ans Bein gebunden. Wir sind seit einem halben Jahr an diesem Thema und sind immer noch nicht fertig. Und da macht es keiner allein.....

G
ganther

04.12.2020 um 16:19 Uhr

ein echtes Minenfeld, da sehr viel hier unklar ist. Für eine allgemeine GFB gibt es inzwischen Rechtsprechung genug. Der Gesetzgeber verwendet das Wort aber inzwischen recht häufig. Was gilt für Telearbeit, was gilt beim Mutterschutz? Gerichtlich nicht geklärt. Man kann auf die Verlautbarungen der BG oder so zurückgreifen, aber auch da ist vieles unklar. Insbesondere kann man nicht genau ableiten, welche Topics wie betrachtet werden. Schönes weiteres Thema ist ja die Frage nach Ausstattung. Auch vieles unklar. Mal ein schöner Artikel dazu: https://www.kliemt.blog/2020/12/01/dreht-sich-der-arbeitsschutz-im-kreis-zur-ausstattungspflicht-mit-einem-ergonomischen-buerostuhl-im-homeoffice-und-bei-mobiler-arbeit/

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