Hallo in die Runde,

ich habe ein paar allgemeine Fragen zum Thema "Mobiles Arbeiten" und bin daran interessiert, Eure Erfahrungen zu dem Thema kennenzulernen.

Wir sind ein kleiner Betrieb, in dem die meisten Mitarbeitenden über dienstliche Laptops verfügen und von daher problemlos im Rahmen des Aufgabenbereichs einen oder mehrere Tage in der Woche von zuhause aus arbeiten könnten, da auch alle privat über entsprechende Internetverbindungen verfügen.

Die Mitarbeitenden haben auch ein sehr großes Interesse an der Möglichkeit des "Mobilen Arbeitens" und würden dies auch machen unter Nutzung der vorhanden privaten Telekommunikationsmöglichkeiten und des dienstlichen Laptops. Der AG hat auch nichts dagegen.

Damit sind wir aber im Bereich von § 2 Abs. 7 ArbStättV und den Empfehlungen des ASTA zu diesem Thema. Wenn wir dieses "Mobile Arbeiten" mit dem AG vereinbaren, müsste der AG eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und ggf. entsprechende Maßnahmen einleiten.

Nun meine Fragen: kann diese Gefährdungsbeurteilung entfallen, wenn alle Mitarbeitenden auf Freiwilligkeitsbasis darauf verzichten? Die Mitarbeitenden wollen eine Regelung für das "Mobile Arbeiten", aber keine Gefährdungsbeurteilung.

Wenn wir dies so z. B. in einer BV regeln würden, verstößt diese zuerst einmal gegen geltendes Recht, da aber die Mitarbeitenden freiwillig auf die Gefährdungsbeurteilung verzichten, ersetzt dieses dann die rechtlichen Vorgaben?

Natürlich kommen in diesem Zusammenhang u.a. auch die Pflichten nach § 80 Abs. 1 Pkt. 1 und § 89 Abs. 1 zum Tragen.