könnt ihr mich aufklären. Was sind unsere (Betriebsrat) Rechte bei einer Gefährdungsbeurteilung.
Die Gefährdungsbeurteilung an sich und die Maßnahmen daraus sind unserer Meinung nach mitbestimmungspflichtig. Oder?
Unser Geschäftsführerein lässt derzeit einen Gefährdungsbeurteilung neu machen. Hatt der BR darüber hinaus Mittbestimmungsrechte.
Wie wird die Gefährdungsbeurteilung gemacht?
Wer macht die Gefährdungsbeurteilung (extern)?
Danke schonmal?
Unsere Seminarempfehlung
Arbeits- und Gesundheitsschutz Teil 1
Als Betriebsrat im Arbeits- und Gesundheitsschutz aktiv werden