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Gefährdungsbeurteilung

P
PaulBreitner
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

könnt ihr mich aufklären. Was sind unsere (Betriebsrat) Rechte bei einer Gefährdungsbeurteilung. Die Gefährdungsbeurteilung an sich und die Maßnahmen daraus sind unserer Meinung nach mitbestimmungspflichtig. Oder?

Unser Geschäftsführerein lässt derzeit einen Gefährdungsbeurteilung neu machen. Hatt der BR darüber hinaus Mittbestimmungsrechte. Wie wird die Gefährdungsbeurteilung gemacht? Wer macht die Gefährdungsbeurteilung (extern)?

Danke schonmal?

1.52003

Community-Antworten (3)

G
gironimo

14.09.2015 um 20:34 Uhr

Da das ArbSchG nur sagt, dass eine Beurteilung gemacht werden muss aber nicht wie, ist der BR über den § 87 BetrVG in der Mitbestimmung. Die Frage, ob der AG die so festgelegte G-Beurteilung selbst durchführt oder machen lässt ist zwar grundsätzlich seine Sache - es muss aber sichergestellt sein, dass die Vereinbarungen mit dem BR auch umgesetzt werden, auch wenn eine Externer damit beauftragt wird. Und dieser muss natürlich überhaupt die Eignung dafür haben

B
Betriebsbonsai

15.09.2015 um 01:03 Uhr

Der Arbeitgeber muss gemäß der neuen Betriebssicherheitsverodnung eine Gefährdungsbeurteilung durchführen. Der BR hat die Pflicht die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen zu überwachen. Gemäß Paragraph 80 BetrVG muss dem BR auch die aktuelle Gefährdungsbeurteilung vorgelegt werden, bzw. er kann die Erstellung verlangen.

G
Globus

15.09.2015 um 17:00 Uhr

ne, ne, ne, ne, der BR ist bei GfB in der vollen Mitbestimmung §87,1,7 BetrVG und die dazugehörige Rechtssprechung ist da eindeutig...

Nachtrag: http://www.boeckler.de/pdf/mbf_as_brmitb_2006.pdf

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