Ausgleichstage in Wiedereingliederung
Hallo an alle! Ich bin seit einer Woche am Wiedereingliedern. Grundsätzlich muss ich in meinem Arbeitsfeld (stationäre Jugendhilfe) an 365 Tagen arbeiten. Also auch an Feiertagen, Wochenenden. Nun bin ich sowohl für Himmelfahrt und Pfingsten komplett eingetragen. Aber ohne Ausgleich. Ich arbeite auch jedes zweite Wochenende, habe aber dann dafür 2 Tage in der Woche frei. Müsste ich nicht auch innerhalb der Wiedereingliederung Ausgleichstage für Feiertagsarbeit erhalten? Ich habe nur einen Vetrag über 20 Stunden und gliedere derzeit mit 3 Stunden täglich ein. Im Normalfall habe ich schon keine 5 Tage Woche aufgrund langer Dienste habe ich als gesunde Arbeitnhmerein höchstens 4 Tage am Stück gearbeitet. Die 5 Tage pro Woche strengen mich durchaus an, sind aber mit 3 Stunden täglich zu bewerkstelligen. Im Normalfall müsste ich sicher auch nicht Himmelfahrt UND Pfingsten arbeiten. Ist aber jetzt okay so. Ich frage mich halt nur ob es korrekt ist, dass mir kein Ausgleichstag zusteht?
Danke für konstruktive Antworten!
Community-Antworten (5)
26.05.2025 um 01:25 Uhr
Was sagt denn dein Arzt dazu wie viel du arbeiten kannst? Bedenke auch das du weiterhin Geld von deiner Krankenkasse bekommst und nicht vom AG.
26.05.2025 um 09:52 Uhr
Wie schauen diese Wochen im Detail aus?
26.05 - 01.06 an welchen Tagen arbeitest Du jetzt?
02.06 - 08.06 an welchen Tagen arbeitest Du jetzt
26.05.2025 um 10:34 Uhr
Schwierige Frage, für die ich im konkreten Fall auf der Suche nach belastbaren Rechtsquellen nicht fündig geworden bin.
Da Du ja im Krankengeld bist, und hier z.B. keine Zeiterfassung erfolgt und auch keine Schichtzulagen gezahlt werden, würde ich daraus fast herleiten, dass auch die Ausgleichstage wegfallen.
Die Feiertage wegzulassen, wenn Du sie im normalen Alltag auch arbeiten würdest, wäre m.E. auch unzulässig, da sie die Wiedereingliederung als Vorbereitung auf den Alltag unterbrechen bzw. stören würde.
Das einzige was Du machen kannst ist, wenn Du ansonsten keine 5-Tage- Woche arbeitest, diese während der Wiedereingliederung als zu anstrengend deklarierst und sie ablehnst.
Vielleicht kann hier jemand noch entsprechende Rechtsquellen nennen, aber aufgrund der oben genannten Beispiele befürchte ich fast dass Du auch diese Kröte schlucken musst.
26.05.2025 um 14:53 Uhr
Mein Arzt hat in meiner Wiedereingliederung genau vorgegeben wie ich arbeiten soll. Z.B. Montag 2.1. bis Freitag 6.1. von 08:00 Uhr bis 11 Uhr . So sah mein Plan bis zum Ende aus. Da wir ein Dreischichtbetrieb sind hat er mich aus den Wochenenden raus gelassen, damit ich die 2 Tage zur Erholung hatte. Diesem Plan hat der AG zugestimmt und die Abteilungsleitung musste sich dem zähneknirschend fügen. Bei Überforderung in der Arbeit, ist der Arzt ein Ansprechpartner, man kann auch ein BEM Gespräch einfordern und dort um Hilfe ersuchen.
26.05.2025 um 16:45 Uhr
Die entscheidende Frage wäre für mich, was mit tariflichen Vorzügen ist, so lange die Lohnfortzahlung gar nicht dem Arbeitgeber obliegt.
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