Krankmeldung bei Teilzeit
Ich arbeite 24 Stunden an 3 Tagen- Montag, Mittwoch und Donnerstag. Mittwoch und Donnerstag war ich krank und bin davon ausgegangen, dass ich am Montag wieder arbeiten kann, was aber leider nicht so war. Bin dann zum Arzt wegen Krankschreibung ab Freitag, weil das offiziell der 3. Krankheitstag war. Nun wurden mir in der Arbeit für Mittwoch und Donnerstag Minusstunden (16!) eingetragen, weil ich mich schon ab Mittwoch hätte krankschreiben lassen müssen, was ich nicht verstehe. Wäre ich nicht übers Wochenende krank gewesen, sondern von Montag bis Freitag, hätte ich erst am Mittwoch ein Attest gebraucht. Kann mir das jemand erklären? Vielen Dank
Community-Antworten (5)
13.05.2025 um 08:24 Uhr
Der dritte Tag einer Krankheit, der die Anforderung für eine Krankschreibung auslöst, wird berechnet, indem die ersten drei Kalendertage der Arbeitsunfähigkeit (einschließlich Wochenenden und Feiertage) gezählt werden. Beginnt die Arbeitsunfähigkeit am Freitag, so wird der dritte Tag am folgenden Montag erreicht (Samstag und Sonntag zählen als Kalendertage).
3-Tages-Frist: Arbeitnehmer müssen ihre Krankschreibung innerhalb von drei Tagen beim Arbeitgeber einreichen. Diese Frist schließt Wochenenden und Feiertage mit ein, da sie als Kalendertage zählen.
Arbeitsvertrag beachten: Die genauen Fristen für die Vorlage einer Krankschreibung können im Arbeitsvertrag individuell geregelt sein. Ein Blick in den Vertrag ist daher essenziell, um Fristen korrekt einzuhalten. Gefunden auf "Arbeitsrecht Siegen".
Da nicht von einer Regelung von Arbeitstagen, sondern von Kalendertagen ausgegangen wird, könnte dein AG recht haben. Auch bei uns im Tarifvertrag steht ... 3 Kalendertage...
Kannst du nochmal das Gespräch suchen und deine Unwissenheit/ Versehen kommunizieren? Vielleicht sind die MA in eurer Firma nicht richtig informiert worden und es hilft, wenn auf Grund deines Falles nochmal alle MA sensibilisiert werden.
Aber wenn du keine einvernehmliche Lösung findest, könnten die 16 Minusstunden stehen bleiben...
13.05.2025 um 09:43 Uhr
AU nach dem dritten also ab dem vierten Tag. Wenn es nach Gesetzlicher Regelung geht. Ab Mittwoch Krank, wäre das Samstag gewesen. Montag muss dann die AU vorgelegt werden. (oder wieder gearbeitet werden) Dann kann man aber nicht für den Mittw. und Do. stunden abziehen.
13.05.2025 um 10:19 Uhr
Aber wenn du keine einvernehmliche Lösung findest, könnten die 16 Minusstunden stehen bleiben... Zitat Lehi26
Oder man geht mal zur Gewerkschaft oder zum Anwalt...ich lass mir doch vom AG keine 16 Stunden klauen! Wenn es keine Regelung gibt, dass man die AU am ersten Tag bringen muss dann hat der AG diese ersten zwei Tage zu bezahlen ohne wenn und aber!
13.05.2025 um 10:25 Uhr
Ich gehe mal davon aus das du dich ja für Mi und Do Krankgemeldet hast, somit dürfen sie dir die zwei Tage nicht abziehen. Ich würde das Gespräch mit deinem AG suchen oder gibt es einen BR, dann zu dem. Wenn alles nichts hilft, ab zum Anwalt oder zur Gewerkschaft.
14.05.2025 um 09:37 Uhr
Gibt es eventuell eine Regelung im Arbeitsvertrag, ab wann eine AU-Bescheinigung notwendig ist oder ggf. in einem Tarifvertrag?
Verwandte Themen
Abmahnung rechtens?
Ist die Abmahnung berechtigt? Text der Abmahnung: Vom Dienstag, 8. April bis Donnerstag, 10. April sind Sie nicht zur Arbeit erschienen. Für den Zeitraum vom 8. bis 9. haben sie uns fristgerecht ein
Abmahnung eines BR-Mitgliedes - wegen angeblich verspäteter Krankmeldung?
hallo an alle bin br mitglied und wurde abgemahnt aber erst zur vorgeschichte: habe vor jahren eine schriftliche aufforderung vom AG erhalten das ich mich auch wenn es nur um einen tag krank geht ich
Abmahnung wegen fehlender Krankmeldung
Liebe Mitstreiter Habe folgenden Fall vorliegen: Ein Kollege war eine Tag krank (Freitag). Da in unserer Firma wird vornehmlich nachts gearbeitet und eben tagsüber geschlafen wird war es dem Ko
Krankschreibung rückdatiert
War am Dienstag nach dem Ostermontag arbeiten, obwohl ich 38 Fieber hatte in der Nacht, Am Mittwoch + Donnestag 39,6 Fieber und bin am Freitag zur Vertretung meines Hausarztes. Hat mich am Freitag bi
Anhörung: Nicht identisch mit Stellenausschreibung - neu
Wir haben eine Anhörung erhalten. Folgende Abweichung: Die Stelle war als "Vollzeit" ausgeschrieben. Die Einstellung einer externen Person ist nun in der Anhörung auf "Teilzeit" vorgenommen worden. Da