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Wiedereingliederung 7 Tage am Stück

T
Terd
Mai 2025 bearbeitet

Guten Tag. Ich bin seit Montag nach sehr langer Krankheit in der Wiedereingliederung. Da ich in meiner Tätigkeit auch an Wochenenden arbeiten muss, arbeite ich jetzt am WE direkt Samstag und Sonntag. Habe dafür heute und morgen frei. Soweit alles prima. Nun würde ich kommende Woche gerne von Montag bis Freitag arbeiten. Mein Vorgesetzter ist der Meinung, dass 7 Tage am Stück zuviel sind und hat mir dafür kommenden Dienstag frei gegeben und mir aber für übernächsten Samstag Dienst eingetragen. Ich würde aber lieber das Wochenende frei haben und dafür 7 Tage am Stück arbeiten. Mein Vorgesetzer meint, das sei rechtlich nicht möglich. Ist dem so?

Grüße Terd

535028

Community-Antworten (28)

OH
Olav HB

08.05.2025 um 17:32 Uhr

Ob es rechtlich nicht möglich ist wage ich zu bezweifeln, wobei ich allerdings keine Rechtsgrundlage habe. Zu bedenken ist aber folgendes:

Sinn und Zweck der Widereingleiderung ist es, langsam die Arbeitsfähigkeit des betreffenden Persons wieder in vollem Umfang herzustellen. Nicht ohne GRund bekommt man während dieser Zeit weiterhin die Lohnersatzleistungen gewährt. Ich persönlich finde es obenswert, dass der Vorgesetzte hier ein Wenig auf die Bremse tritt, sicher nicht zu seinem eigenen Vergnügen, sondern zu deinem Schutz, auch wenn es in manchem Unternehmen gängige Praxis ist möglichst schnell die Leute zu verheizen. Hinzu kommt sicherlich auch, dass die dem Wiedereingliederung begleitenden medizinische Dienst sich dann bitter und böse (berechtigt!) beschweren wird, wenn Du jetzt auf einmal von 0 auf 100 und noch schnleer wieder auf 0 zurück fällst. Dann ist das Ziel der Maßnahme verfehlt, mit alle daran für den Kostenträger verbundene Kosten. So gesehen denke ich, dass es richtig ist dein Wunsch zur Zeit nicht zu entsprechend.

LA
Lutius Albutius

08.05.2025 um 18:20 Uhr

Zitat Terd : Ich würde aber lieber das Wochenende frei haben und dafür 7 Tage am Stück arbeiten.

Existiert ein Betriebsrat ? Wenn ja, dann hat dieser gemäß §87 Abs.1 Nr.2 Betriebsverfassungsgesetz bei Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht.

T
Terd

08.05.2025 um 18:27 Uhr

Nein, es besteht kein BR. Ich kann verstehen, dass mein Arbeitgeber mich nicht überlassen möchte. Für mich ist es aber belastend 3 Wochenenden nacheinander zu arbeiten. Ich würde wirklich lieber 7 Tage am Stück arbeiten als 3 Wochenenden.

R
RudiRadeberger

08.05.2025 um 18:52 Uhr

"Nein, es besteht kein BR."

Dann ist die Geschichte schon zu Ende erzählt.

"In Betrieben ohne Betriebsrat könnte der Arbeitgeber die Lage der Arbeitszeiten ohne Mitspracherecht der Arbeitnehmer allein festlegen." Dr. Kluge

"Ich würde wirklich lieber 7 Tage am Stück arbeiten als 3 Wochenenden."

Ich würde lieber gar nicht arbeiten. Dieses Ansinnen verträgt sich aber leider nicht mit den Preisschildern im Supermarkt.

T
Terd

08.05.2025 um 19:55 Uhr

Mir ist durchaus klar, das ich nicht bei "Wünschdirwas" bin. Und ich bin auch dankbar für die Chance. Nur habe ich auf diesem Wege lediglich heute und morgen zwei freie Tage am Stück m Monat Mai und halt 3 Arbeitswochenenden am Stück. Wenn ich wieder regulär arbeite, habe ich garantiert den Rhythmus dass ich ein Dienstwocenende habe und darauf folgt ein freies und so weiter. Aber nun gut, ich werde mich irgendw8damit abfinden. Danke für alle Antworten!

LA
Lutius Albutius

08.05.2025 um 21:14 Uhr

Zitat Terd : Nein, es besteht kein BR. Oh Oh

Habt Ihr keinen, dann wählt Euch einen. Bist Du Mitglied in der Gewerkschaft Wenn nicht, würde ich Dir empfehlen einzutreten. Dann hat die Gewerkschaft nämlich das Recht, eine Betriebsversammlung anzuberaumen, in der ein Wahlvorstand gewählt wird. Die Gewerkschaft begleitet den Wahlvorstand bei der Einleitung und Durchführung der BR'wahl. Ganz wichtig ist, dass die Gewerkschaft den oder die Initiator/en gegenüber dem AG nicht offenbaren muss und offenbaren wir, falls dieser wissen will, welcher seiner MA Gewerkschaftsmitglied ist.

C
Catweazle

08.05.2025 um 23:42 Uhr

@Luitus, der BR kann beim BEM nur bei den Verfahrensgrundsätzen mitbestimmen. Die Arbeitszeiten werden zwischen AN und AG nach Empfehlung des Arztes vereinbart. Da ist nicht viel Raum für Mitbestimmung.

NB
nicht brauchen

09.05.2025 um 10:57 Uhr

O mei.... Ein Arzt gibt nie die Empfehlung 7 Tage am Stück zu arbeiten. Er gibt höchstens die Empfehlung keine 7 Tage am Stück zu arbeiten. Gewerkschaftsmüll ist eine Wahl des Betriebsrats nicht. Da der Gesetzgeber das vorschreibt (soll = eigentlich immer ausser es spricht irgendein wichtiger Grund dagegen) dass ein BR gewählt wird ist es eher Gesetzesmüll. Da aber der A (von Waf isser nicht) noch nicht ausgewandert ist nach Weitfortistan (leider) hält er sich an die Gesetze in D. So schlecht sind die Gesetze hier gar nicht. Ignore einfach den oberen Post.

NB
nicht brauchen

09.05.2025 um 13:01 Uhr

Es ist keine Lüge. Und wo hätte ich gelogen? Du kannst schlicht nicht lesen.

Im Gesetzestext steht in jedem Betrieb soll ein BR gewählt werden. Soll heißt: Im Normalfall! Wäre anders wenn da stünde: kann.

Die 10 Gebote sind übrigens auch soll Sachen.

Warum bist du eigentlich so angepisst von einem BR? Hat dein BR dir was Schlechtes angetan?

M
Moreno

09.05.2025 um 13:43 Uhr

Traurig, dass WAF nicht in der Lage ist hier solche Trolle zu blockieren oder uns die Möglichkeit geben dies zu tun!

NB
nicht brauchen

09.05.2025 um 14:49 Uhr

kann= freiwilligkeit Soll= ? muss = Pflicht Hab schon erwähnt was "soll" heißt... Das 5te Gebot heißt du sollst nicht töten. Also ist es freiwillig, dies nicht zu tun. O mei...

Ein BR verschwendet zum Beispiel wertvolle Ressourcen zum besseren Arbeitsschutz der Mitarbeiter. Ist das Verschwendung? Dein Geschwafel ist Verschwendung von Platz im Internet. Wo blockiert ein BR Innovationen? O mei... Strategische Entscheidungen trifft der AG. Ob die immer klug sind, wenn er diese alleine macht ist fraglich.

LA
Lutius Albutius

09.05.2025 um 14:58 Uhr

Zitat Andreas AfD : Ein BR verschwendet wertvolle Ressourcen, die ein AG sinnvoller einsetzen könnte. BR blockieren Innovationen bzw. ziehen diese heraus. BR's haben null Relevanz bei strategischen Entscheidungen!

Mit Deinem Müll dokumentierst Du den geistigen Reichtum eines Donnerbalkens der noch in der Obrigkeit des deutschen Kaiserreichs verwurzelt ist. Oder anders formuliert :

" Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt."

Johann Wolfgang von Goethe (1749 - 1832)

LA
Lutius Albutius

09.05.2025 um 15:10 Uhr

Zitat nicht brauchen : Ein BR verschwendet zum Beispiel wertvolle Ressourcen zum besseren Arbeitsschutz der Mitarbeiter. Ist das Verschwendung?

Das kapiert Andreas AfD sowieso nicht

F
Friedvoll22

09.05.2025 um 15:53 Uhr

Diese Antwort wurde von "Administrator" gelöscht.

AW
Andreas WAF

09.05.2025 um 17:24 Uhr

Du hast doch gravierende Probleme oder? Weshalb nun afd?! Verfolgungswahn oder bist Du einfach nur dumm?

Um es nochmals zu verdeutlichen, beim Wort "soll" hat der Gesetzgeber keinen Einfluss was geschieht, somit kann nicht von "normal" gesprochen werden. Das Wort "soll" in ein Gesetzestext zu packen, ist so sinnlos, wie dieses Forum hier.

R
RudiRadeberger

09.05.2025 um 18:14 Uhr

"Dir hat man doch komplett ins Hirn geschissen! Weshalb nun afd?! Verfolgungswahn oder bist Du einfach nur dumm?"

§ 185 StGB

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R
Rakshazar

09.05.2025 um 20:16 Uhr

@Andreas Depp Du hast echt eine Vollmeise. Nochmal die Frage an dich, wenn das Forum hier doch so sinnlos ist, warum bist du dann hier? Du hast echt geistige Probleme. Beantworte bitte diese Frage, wenn du dazu überhaupt in der Lage bist. Warum bist du hier?

@moreno das frage ich mich auch. Jede Facebook-Seite macht das weitaus besser. Da wird sofort gekickt. Hier darf der Müll leider bleiben

LA
Lutius Albutius

10.05.2025 um 11:22 Uhr

Zitat Andreas AfD : Du hast doch gravierende Probleme oder? Weshalb nun afd?!

NEIN, die Probleme hast Du. Weil zwischen Dir und dem AfDer Parallelen erkennbar sind. Denn Dein Schwachsinn den Du hier breitlatschst nahezu mit dem geistigen Müll des AfDer zum Teil nahezu deckungsgleich ist. Beispiel : Alice Weidel zu Elon Musk : Adolf Hitler war Kommunist.

M
Moreno

10.05.2025 um 14:18 Uhr

Leute hört doch mit Eurem Politik Quatsch auf der hat hier doch nichts zu suchen Idioten gibt's bei allen Parteien!

T
Terd

10.05.2025 um 14:42 Uhr

Gibt es irgendeine Möglichkeit meine Frage zu löschen? Hier geht es ja mittlerweile um was anderes.

NB
nicht brauchen

13.05.2025 um 09:53 Uhr

Sorry Terd. Leider haben wir hier einen, der nur SCH.... labert. Und das artet ein bißchen aus. Ist deine Frage einigermaßen beantwortet worden?

LA
Lutius Albutius

13.05.2025 um 14:31 Uhr

Zitat nicht brauchen : Leider haben wir hier einen, der nur SCH.... labert. Und das artet ein bißchen aus.

Nicht nur das. 'Andreas AfD' ist ein Irrläufer der Evolution

S
seehas

14.05.2025 um 08:55 Uhr

Solange du in der Wiedereingliederung bist, bist du noch krank geschrieben. Du bekommst kein Gehalt sondern weiterhin Krankengeld von der Krankenkasse. Im Normalfall legt der Arzt fest, in welchem Umfang du eingesetzt werden darfst. Sprich noch einmal mit dem Arzt, der die Wiedereingliederung unterschrieben hat. Er kann festlegen, dass du nur an 5 Tagen in der Woche eingesetzt wirst. Wenn du feststellst, dass die Belastung zu hoch ist kannst du zur vorherigen Stufe zurückkehren oder die Wiedereingliederung abbrechen.

AW
Andreas WAF

14.05.2025 um 09:35 Uhr

War irgendwie die Frage zu hoch gegriffen?! Der MA möchte 7 Tage am Stück arbeiten, der AG lehnt dieses mit Verweis auf die Wiedereingliederung allerdings ab.

T
Terd

14.05.2025 um 10:05 Uhr

Ich benötige keine Antworten mehr! Hat sich alles zu meiner Zufriedenheit geklärt!

C
celestro

14.05.2025 um 11:58 Uhr

dann kannst Du die Frage schließen

AW
Andreas WAF

17.05.2025 um 09:46 Uhr

Selbst dazu zu unfähig, BR eben, bestätigt sich mehrfach täglich!

C
celestro

17.05.2025 um 13:10 Uhr

"Selbst dazu zu unfähig, BR eben,"

Du bist selbst zum Lesen zu dämlich:

"Nein, es besteht kein BR."

Troll eben!

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