Erstellt am 28.06.2019 um 13:33 Uhr von Milchknilch
Wenn man sich tatsächlich über solche Dinge den Kopf zebrechen muss, dann sollte man für sich persönlich wirklich überlegen ob man in einem solchen "Unternehmen" tatsächlich arbeiten will...
Mehr kann man dazu eigentlich gar nicht sagen.
Im ArbZG ist definiert, dass die tägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf. Sie kann auf 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 24 Wochen 8 Stunden im Schnitt nicht überschritten werden. Daraus kann man sich die maximale wöchentliche Arbeitszeit ableiten.
Erstellt am 28.06.2019 um 13:51 Uhr von Pjöööng
Bei der "RICHTLINIE 2003/88/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 4. November 2003 über bestimmte Aspekte der Arbeitszeitgestaltung" handelt es sich um eine Richtlinie. Richtlinien sind nicht direkt anwendbar, sondern müssen in nationales Recht umgesetzt werden. Dies scheint in Deutschland noch nicht vollständig geschehen zu sein.
Nach der EU-Richtlinie wären wohl 60 Stunden pro Woche kurzfristig möglich.
Erstellt am 28.06.2019 um 14:23 Uhr von Kratzbürste
Finde auch, dass der BR sich nicht am gesetzlichen Höchstmaß orientieren sollte. Es liegt doch nicht im Interesse der Mitarbeiter am Limit zu arbeiten.
Man muss ja nicht allem zustimmen , nur weil es erlaubt ist und der AG es gerne hätte.
Erstellt am 28.06.2019 um 14:46 Uhr von Ocrim
Danke für eure Antworten.
Natürliche werden wir alles tun, um eine Lösung für beide Seiten hin zu bekommen. Aber an einer Vereinbarung müssen beide Parteien mitwirken und es ist eine Vereinbarung, die nicht schlechter als das Gesetz sein darf, aber sie muss leider auch nicht besser sein.
Mir geht es in erster Linie erstmal darum, welchen Spielraum der AG hat.
Und der scheint ja leider sehr groß zu sein.
Erstellt am 28.06.2019 um 21:15 Uhr von nicoline
*Ich habe mal 60 Stunden gelesen, höre hier nun aber auch 70 Stunden. Klar, weil man von Mo bis So 10 Stunden kloppen soll. Das macht dann 70 Stunden*
Lassen wir mal die Richtlinie beiseite und konzentrieren uns auf das deutsche Arbeitszeitgesetz.
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgr 48 Std. = 8 Std. tgl. an 6 Werktagen.
10 Std. tgl. an 6 Werktagen = 60 Std. sind nur dann möglich, wenn im Durchschnitt von 24 Wochen wieder 8 Std. werktgl. erreicht werden. Einfache Rechnung: 12 Wochen werktgl. 10 Std. + 12 Wochen werktgl. 6 Std. macht im Mittel von 24 Wochen 8 Std. werktgl. 70 Std. wöchentlich sind nur möglich, wenn in dem Betrieb Sonntagsarbeit erlaubt ist, ändert aber auch nichts an dem Durchschnitt von 24 Wochen!
Ausnahmen von dieser Regelung sind in Paragr. 7 ArbZG zu finden und in der Regel nur aufgrund eines TV oder einer BV aufgrund einer Öffnungsklausel im TV möglich.
Dauerhaft 60 oder 70 Std. geht also nicht!
Erstellt am 28.06.2019 um 21:51 Uhr von Pjöööng
Zitat (Mirco):
"Mir geht es in erster Linie erstmal darum, welchen Spielraum der AG hat.
Und der scheint ja leider sehr groß zu sein."
Nö! Der Spielraum des Arbeitgebers ist sehr sehr klein, um nicht zu sagen "Null"!
Ohne die Zustimmunfg des BR gibt es NULL Überstunden und auch keinen Dienstplan! Lernt man in der ersten BR-Schulung!
Erstellt am 28.06.2019 um 21:57 Uhr von nicoline
Mirco,
das Gesetz regelt erst einmal nur, was erlaubt ist. Ein BR ist ja nicht verpflichtet das alles zuzulassen.
Erstellt am 30.06.2019 um 20:29 Uhr von Ocrim
Pjöööng
10 Stunden am Tag bekommt der BR gar nicht mit. Nur bei Meckern der Kollegen und einmal im Jahr bei Durchsicht der Stundenkonten.
Der Chef kann von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen und die Kollegen 10 Stunden pro Tag antanzen lassen, ebenso 32 Tage am Stück.
Wir sind ein Vollkontibetrieb in dem 24 Stunden, 7 Tage die Woche gearbeitet wird.
Unsere aktuelle Vereinbarung gibt erstmal nur her, dass 12 Sonntage im Jahr frei sein müssen.
Und genau deshalb, weil es gerade ausufern, sind wir in Diskussion.
Erstellt am 30.06.2019 um 21:12 Uhr von nicoline
*Der Chef kann von seinem Direktionsrecht Gebrauch machen und die Kollegen 10 Stunden pro Tag antanzen lassen, ebenso 32 Tage am Stück.*
Ich frage mich gerade, als was du hier fragst...als BRM kann ja wohl schlecht sein. Das Direktionsrecht des AG wird eingeschränkt durch einen funktionsfähigen BR, den es bei euch ja nicht zu geben scheint.
*Wir sind ein Vollkontibetrieb in dem 24 Stunden, 7 Tage die Woche gearbeitet wird.*
Ja und, was möchtest du mit diesem Satz ausdrücken?
*Unsere aktuelle Vereinbarung gibt erstmal nur her, dass 12 Sonntage im Jahr frei sein müssen. *
Das Gesetz schreibt 15 freie Sonntage vor. Auf welcher Rechtsgrundlage hat denn wer eine solche Vereinbarung abgeschlossen?
Erstellt am 30.06.2019 um 21:55 Uhr von ocrim
Mir bringt es nichts, wenn mir nur gesagt wird, dass man in solch einem Unternehmen nicht arbeiten will und dass der BR Mitspracherecht hat und das man das alles im ersten Seminar lernt.
Mir alles klar.
Zudem heiße ich die aktuelle Situation nicht für gut und will mich hier schlau machen, da der AG und der AG freunfreundliche Vorsitzende dies alles zu lassen.
Ebenso erhalten wir als Gremium nur eine Info über größer 10 Stunden, welches der Vorsitzende mit ok absegnet.
Mit 24 Stunden rund um die Uhr meine ich, dass Sonn und Feiertage gearbeitet wird.
Seit Januar sind wir mit drei Neuen in den BR gerückt und bekommen die Fragezeichen nicht mehr aus dem Kopf.
Erstellt am 01.07.2019 um 09:03 Uhr von nicoline
* da der AG und der AG freunfreundliche Vorsitzende dies alles zu lassen.
Seit Januar sind wir mit drei Neuen in den BR gerückt und bekommen die Fragezeichen nicht mehr aus dem Kopf.*
Schade, dass diese Info nicht zu Beginn des threads gekommen ist.
Wie groß ist das Gremium?
Bist du oder irgend einer der drei Neuen gewerkschaftlich organisiert?
Erstellt am 01.07.2019 um 11:19 Uhr von seehas
Der Vorsitzende des BR kann nur dann Dinge mit okay absegnen, wenn er dazu einen gültigen Beschluss des BR vorliegen hat. Er handelt nur auf der Grundlage der Beschlüsse des Gremiums. Bringt zur nächsten Sitzung einen TOP zu dem Thema ein und fasst einen Beschluss der ihm direkt widersagt ohne Gremiumsbeschluss irgendwelchen Überstunden zuzustimmen, dann hat er es schriftlich. Wenn er dagegen verstößt ist das ein grobes Pflichtversäumnis.
Erstellt am 01.07.2019 um 16:53 Uhr von nicoline
*wenn er dazu einen gültigen Beschluss des BR vorliegen hat. *
Wie man aufgrund der bisherigen Antworten von ocrim stark vermuten könnte, scheint das den BRV einen Sch...dreck zu interessieren.
* Bringt zur nächsten Sitzung einen TOP zu dem Thema ein*
Guter Vorschlag, nur hättest du dazu schreiben sollen, welche Formalitäten dafür erforderlich sind:
§ 29 Einberufung der Sitzungen
(3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
Deshalb meine Frage, wie groß das Gremium ist.
*und fasst einen Beschluss der ihm direkt widersagt ohne Gremiumsbeschluss irgendwelchen Überstunden zuzustimmen*
Und auch das könnte sich als nicht so einfach herausstellen.
§ 33 Beschlüsse des Betriebsrats
(1) Die Beschlüsse des Betriebsrats werden, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst. Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.
(2) Der Betriebsrat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt; Stellvertretung durch Ersatzmitglieder ist zulässig.
Erstellt am 02.07.2019 um 12:39 Uhr von Milchknilch
Was soll man denn auch anderes sagen, als dass niemand der bei Verstand ist in so einem Menschenschinderunternehmen arbeiten möchte. Sorry wenn ich das so hart ausdrücken muss.
Der BRV segnet mehr als 10 Stunden tägliche Arbeitszeit ab? Worüber unterhalten wir uns eigentlich? Das ist ein klarer Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz. Denn mehr als 10 Stunden sind überhaupt nicht erlaubt, bzw. nur in ganz speziellen Branchen.
Ihr solltet mal mit Grundlagen anfangen: Eine vernünftige BV zum Thema Flexibilisierung der Arbeitszeit mit qualifizierter Personalbemessung und klar definierten Stundenkonten. Ein vernünftiges Vollkonti Schichtmodell, in dem es möglich ist, seine Arbeit in 8 Stunden täglich zu schaffen und das den Mitarbeitern ausreichend Freizeit gewährt. Ansonsten braucht ihr das gar nicht anfangen.
Wenn ihr solche einfachen und grundlegenden Sachen nicht auf die Kette bekommt ist sowieso Hopfen und Malz verloren. Da kann euch dann auch niemand mehr im Forum helfen. Wird man ernsthaft Betriebsrat, um seine Kollegen in so "perversen" Arbeitsbedingungen versauern zu lassen?
Erstellt am 02.07.2019 um 14:17 Uhr von nicoline
Milchknilch,
nun ja, wenn alle wegrennen, ändert sich ja nie etwas. Ich finde es ziemlich ehrenwert, wenn sich jemand trotz dieser Situation noch bereit erklärt, im BR mit zu arbeiten. Und nach den Schilderungen von ocrim kann ich mir gut vorstellen, dass neue, kritische BRM weder bei Schulungen noch bei Abstimmungen zum Zuge kommen. Insofern finde ich deinen verbalen Angriff ziemlich kontraproduktiv.
Erstellt am 02.07.2019 um 18:16 Uhr von Ocrim
Also ich möchte hier nochmal sagen, dass ich diese Situation nicht OK bzw falsch finde. Bin aber auf der Suche nach schlagkräftigen Argumenten bzw auf Antworten auf meine Fragen. Denn dies haut mir der Arbeitgeber und Vorsitzende um die Ohren.
Sie legen das Arbeitszeitgesetz eben so aus, dass mathematisch 32 Tage am Stück OK sind, sowie 10 Stunden am Tag. Die EugH Richtlinie sei eine Richtlinie, die im deutschen Recht nicht angewendet werden muss.
Und da möchte ich einfach nur wissen, ob dies so stimmt.
Ja, ich bin gewerkschaftlich organisiert, aber komme auch da nicht groß weiter, da das hier alles eine Gemeinschaft ist. Alle haben sich lieb.
Neben meinen Argumenten des Gesundheit und Arbeitsschutzes, möchte ich eben auch "gesetzliche" Vorgaben anbringen. Ebenso eine vorausschauende, vernünftige Arbeitsplanung, so dass Arbeiten von 10 Stunden oder 32 Tage am Stück nicht entstehen.
Einiges habe ich aus den Antworten raus nehmen können, aber muss wohl mal nen Anwalt zu Rate ziehen.
Erstellt am 02.07.2019 um 19:43 Uhr von nicoline
ocrim,
eine gesetzliche Vorgabe hast du doch: 10 Std. sind eben nur unter den hier schon genannten Bedingungen möglich und mehr als 10 Std.auch nur unter ganz bestimmten Bedingungen, die bei euch wohl nicht vorhanden sind. Und der BR muss dem nicht zustimmen, auch, wenn das Gesetz es erlaubt und der AG es will.
Erstellt am 03.07.2019 um 15:06 Uhr von Milchknilch
Ich wollte hier keinesfalls jemanden persönlich angreifen. Nur bei solchen Unternehmen und Betriebsräten (ich meine hier das Gremium und NICHT den TE) platzt mit echt die Hutschnur.
Die gesetzlichen Vorgaben sind halt einfach ein Witz. Insofern halte ich meine Vorschläge für Betriebsvereinbarung, Personalbemessung und Co. für den einzig gangbaren Weg. Ich wüsste nicht, was man sonst tun könnte um den Mitarbeitern zu helfen. Aber mit so einem Gremium scheint das ja ein aussichtsloses Unterfangen.