Änderung Arbeitszeit-Wegfall Schichtzulage
Hallo zusammen,
in einer unserer Abteilungen sollen die Arbeitszeiten aufgrund weniger Arbeit (lt. Aussage Chef) so gekürzt werden, dass es dann keine Schichtzulage für die Kollegen mehr gibt. Real fallen dann morgens und Abends gut 1,0 Stunden weg sodass die Voraussetzungen für Schichtarbeit nicht mehr gegeben sind. Dies ärgert natürlich die Kollegen. Laut unserer Auffassung können wir dort als BR aber nicht viel machen. Die Arbeitszeit und das Arbeitsaufkommen zu bewerten, liegt ja in der Aufgabe des Betriebsleiters und des Chefs. Der Wegfall der Zulage ist aufgrund der geringeren Arbeitszeitenspanne auch gerechtfertigt. Was meint Ihr denn dazu
Community-Antworten (6)
08.05.2025 um 09:34 Uhr
Grundsätzlich ist es die Aufgabe des Betriebsrats, auf gesunde Bedingungen der Tätigkeit zu achten. Das bedeutet im Umkehrschluss auch, dass sofern möglich Schichtarbeit vermieden werden sollte. Wenn die Auslastung dies jetzt ermöglicht, ist dies eher zu begrüßen als abzulehnen.
08.05.2025 um 11:09 Uhr
Die Lage der Arbeitszeit ist definitiv mitbestimmt! Die Arbeitszeit wird gekürzt? Das Gehalt bleibt gleich? Auch werfe ich mal Annahmeverzug ins Rennen. Leider wissen wir nicht viel. Bei mehr Informationen kann auch mehr geholfen werden.
08.05.2025 um 11:32 Uhr
Sollen die Schichtzeiten gekürzt werden oder auch die persönlichen Arbeitszeiten der MA?
Bei beidem sehe ich definitiv eine Mitbestimmung des BR.
Habt ihr einen Wirtschaftsausschuss, der bzgl. "weniger Arbeit" sich mal die Zahlen vorlegen lassen kann?
08.05.2025 um 11:38 Uhr
Die Frage lässt durchblicken, dass es weiterhin Schichtarbeit geben soll, aber dann von den Zeiten (mit ggf Verkürzung der Wochenarbeitszeit) wobei die tarifliche Schichtzulagen nicht mehr gezahlt werden müssen. Somit steht für den BR die Frage "Schicht oder nicht?" zunächst nicht zur Debatte.
Wenn die Auftragslage sich so verschlechtert, dass man eine Verringerung der Arbeitszeit in Betracht ziehen muss, kommt der BR nicht nur ins Spiel bei der Regelung der (neue) Arbeitszeiten.
Verkürzen der Arbeitszeiten als Sparmodell bringt der AG tatsächlich in eine schwierige Position. Er kann nämlich die Vergütung nicht ohne Weiteres kürzen, denn solange der AN sagt, er will seine vertraglich verschuldete Arbeitsleistung erbringen, hat der AG diese Zeit zu bezahlen, sonst hat er tatsächlich Annahmeverzug. Der BR ist da in eine wichtige Funktion: Warum will der AG die Arbeitszeiten ändern? Welche Ersparnisse erhofft er sich dabei? Ist die wirtschaftliche Lage des Unternehmens in Schieflage? Soll die Produktivität gesteigert werden indem die gleiche Arbeit in weniger Stunden erledigt werden soll? Gibt es "so da Stunden" (wo die Leute einfach nur so da sind und nichts zu tun haben)? Viele, viele Fragen die der AG mit dem BR besprechen muss. Der Wirtschaftsausschuss ist hier gefragt, denn diese hat Anspruch auf Einsicht in alle Wirtschaftsdaten des Unternehmens. Fehlt die für die Auswertung der Daten notwendige Expertise, kann man ein Sachverständigen (oder sachkundige Mitarbeiter des Unternehmens) hinzuziehen (Verfahren beachten).
Es kommt also viel Arbeit auf den BR zu, viel Spaß dabei!
(PS. Kürzt der AG die Arbeitszeit UND die Vergütung, müssen die Beschäftigten individuell ihre Ansprüche geltend machen.)
08.05.2025 um 11:51 Uhr
Mal eben so Stunden und Gehalt kürzen geht nicht, dass zu wenig Arbeit da ist, ist erstmal in erster Linie das Problem des Arbeitgebers. Auch er hat seine Seite des Arbeitsvertrags zu erfüllen.
09.05.2025 um 17:24 Uhr
Wenn euch die Aufträge fehlen, solltet ihr mit dem AG eventuell über eine BV Kurzarbeit reden?
Kurzarbeit können auch einzelne Bereiche im Betrieb machen: wenn die Produktion nicht viel zu tun hat und kurzarbeitet, kann es vertretbar sein, dass der Vertrieb normal arbeitet um neue Aufträge reinzuholen.
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