Erstellt am 06.08.2011 um 21:10 Uhr von Kölner
@jagger
...wenn es nichtr definiert ist, dann macht der AG doch alles richtig. Wo ist das Problem?
Erstellt am 06.08.2011 um 21:10 Uhr von Roxxx
Nun, einen gesetzlichen Anspruch auf Zulage für die Spätschicht gibt es nicht. So was wird im Tarifvertrag geregelt, aber den habt Ihr ja nicht. Eine BV darüber abzuschließen hat der BR ja leider verpasst, jetzt noch eine zu machen dürfte nach dem, was Du schreibst schwierig werden. Erzwingbar ist sie meines Wissens nicht (falls doch, wird mich sicher hier jemand berichtigen).
Des weiteren ist es nicht unüblich in der Probezeit einen geringeren Lohn zu zahlen wie danach.
Ist die Schichtzulage als solche im Lohn ausgewiesen?
Dann könnte man sich auf „gleichen Lohn für gleiche Arbeit“ berufen, und da die Zulage schon Jahrzehnte gezahlt wird auch auf betriebliche Übung. Das wären die zwei Ansatzpunkte mit denen Ihr versuchen könnt etwas zu erreichen.
Und wie läuft’s bei Neueinstellungen im Büro? Bekommen die auch im ersten halben Jahr weniger? Vermutlich nicht. Damit haben wir bei uns die Sache mit einer Endgeltgruppe tiefer im ersten halben Jahr (Probezeit) abschaffen können.
wünsche Euch viel Erfolg, Ro
Erstellt am 07.08.2011 um 10:08 Uhr von jagger
Der Stundenlohn ist schon um einiges geringer gegenüber der Stammbesetzung, und die Zulage ist extra ausgewiesen. Also ist die Leistung doch schon bewertet worden. Die Schichtzulage wird doch in erster Linie dafür gezahlt, dass der AN einen finanziellen Ausgleich dafür erhält, weil die Schichtarbeit erheblich auf seinen Lebensrythmus einwirkt. Und deshalb kann man sie nicht als Leistungszulage hernehmen.
Außerdem bin ich überrascht, dass keiner § 87 (1) Nr. 10 mit in Betracht zieht. Die Zahlungsweise die jetzt vollzogen wird, gab es vorher nicht, sie ist einfach so an uns vorbei eingeführt worden, dass ist die eigentliche Sauerei.
Wir hätten so einer Ungleichbehandlung doch überhaupt nicht zugestimmt, denn bei den langjährigen MA hat es so etwas nicht gegeben.
Der Ansatz mit der betrieblichen Übung, den Roxxx genannt hat, werden wir natürlich auch mit in Betracht ziehen.
Erstellt am 07.08.2011 um 10:13 Uhr von blackjack
BAG Urteil vom 26.08.2008 - 1 AZR 354/07