Darf der AG bereits gezahlte Schichtzulage rückwirkend wieder abziehen?
Hallo Eine MA ist teilzeitbeschäftigt in der Altenpflege und macht ausschliesslich Spätdienst. Nun hat man ihr die Schichtzulage gestrichen und diese wird ihr ausserdem für ein halbes Jahr rückwirkend abgezogen. Nun meine Fragen: steht ihr überhaupt eine Schichtzulage zu und wenn nicht, ab wann würde ihr diese zustehen? Ist es rechtens, dass man ihr die bereits gezahlte Schichtzulage nun rückwirkend abzieht?
Community-Antworten (4)
04.02.2006 um 16:43 Uhr
oh snoopy, das ist sicher nicht so einfach zu beantworten. da wären schon informationen zum arbeitsvertrag wichtig.
04.02.2006 um 16:56 Uhr
hallo susi sorglos im arbeitsvertrag steht, dass sie eine arbeitszeit von 20 stunden im monat im schichtdienst hat. mit der stationsleitung wurde abgeklärt, dass sie ausschliesslich spätdienst macht. der spätdienst geht von 13.20h bis 21.42h.
04.02.2006 um 19:07 Uhr
Hallo Snoopy,
die Schichtzulage gibt es nur wenn man regelmäßig zwischen Früh- und Spätdienst wechselt. Im Spätdienst steht ihr ab 21 Uhr die Nachtzulage zu.
Zu der Rückforderung kann ich nichts sagen. Die Änderung ist wohl nicht rechtzeitig weiter geleitet worden, oder der AG hat ein halbes Jahr geschlafen.
ferdi
08.03.2006 um 15:13 Uhr
siehe Ausschlussfrist im Tarifvertrag: da steht wie lange fehlgeazahlte Beträge zurückgefordert werden können... Ansonsten bekommt die Schichtzulage nur, wer regelmäßig in verschiedenen Schichten arbeitet. Wenn jemand nur eine Schicht arbeitet, bekommt er sie auch nicht.
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