Gleicher Lohn für gleiche Arbeit?
Hallo zusammen, meine Kollegen und ich arbeiten in einem Lager, am Ende machen alle die selbe Arbeit, kommissionieren von Waren und beladen von LKWs, aber die einen bekommen LG4 die anderen LG5 und einige auch LG6 (IGBCE), wir können wir dem entgegenwirken, hab ihr einen Tipp für mich? Vielen Dank in Vorraus!
Community-Antworten (30)
29.04.2025 um 01:58 Uhr
Hallo Hassan ! Fragst Du als Betriebsratsmitglied?
29.04.2025 um 07:33 Uhr
Hallo Lutius Albutius, zwar nur als Ersatz, aber ja. Im Bertrieb 130 Personen beschäftigt, 7er BR.
29.04.2025 um 08:41 Uhr
Hallo Andreas, fast alle mache die selbe Aufgabe, kommissionieren und Verladen. Unter denen die den selben Tätigskeitbereich haben, gibt es diese Lohnunterschiede.
29.04.2025 um 09:12 Uhr
Andreas, wenn aber der MA mit der niedrigeren Entgeltgruppe, seine Arbeit besser macht als der mit der höheren Entgeltgruppe?
29.04.2025 um 09:14 Uhr
Andreas WAF - oder eher: hallo Tagträumer?
woher weißt du, dass es sich um Leistungslohn handelt und nicht um Zeitlohn?
29.04.2025 um 09:32 Uhr
@Hassan: Andreas WAF ist ein Troll...
29.04.2025 um 10:32 Uhr
Hallo Andreas, ich gehe davon aus das du deine Antworten meinst? Hättest doch Bitte einfach nur meine Frage lesen können.
29.04.2025 um 10:42 Uhr
Du bekommst schon mit, dass man einfach OHNE Grund Kommentare löscht? Unterstellungen, man sei ein "Troll", hingegen bleiben stehen.
Ich kann Dir nur dringend raten, such Dir ein neues Forum.
29.04.2025 um 10:45 Uhr
Andreas WAF: such DIR ein neues Forum...
Wenn du kein Troll bist, warum trollst du hier dann herum?
29.04.2025 um 10:48 Uhr
Ich beantworte lediglich Fragen, dazu gibt es doch dieses Forum oder sehe ich was verkehrt?
Du hast bisher null konstruktiven Beitrag zu diesem Thread geleistet, da stellt sich die Frage eher umgekehrt! Außer Beleidigungen zu verbreiten, hab ich noch nicht viel von Dir gelesen.
29.04.2025 um 10:49 Uhr
Dann lies meine Frage oben noch einmal und beantworte sie.
29.04.2025 um 10:57 Uhr
Hatte ich bereits, nur leider unbegründet gelöscht.
Die allgemeinen Grundsätze, Highperformer müssen besser entlohnt werden, als Lowperformer. Sollte das nicht der Fall sein, dringend mit Vorgesetzten sprechen.
Was geschieht, wenn Lowperformer mehr Geld erhalten und geduldet werden? Der Highperformer kündigt auf lange Sicht, innerlich schon viel eher.
Schuld an solch Konstellationen haben oft Betriebsräte, man muss sich nur hinterfragen, wer da meist im Gremium hockt, eher nicht der Highperformer.
29.04.2025 um 11:04 Uhr
Informiere dich über die Unterschiede von Leistungs- und Zeitlohn.
Außerdem hat sich Hassan dazu auch geäußert: wenn aber der MA mit der niedrigeren Entgeltgruppe, seine Arbeit besser macht als der mit der höheren Entgeltgruppe?
Und nun?
29.04.2025 um 11:12 Uhr
Habe ich jetzt 3x geschrieben und eben auch die Auswirkung erläutert.
Auf zum Vorgesetzten, Lowperformer dürfen niemals mehr Geld erhalten, als Highperformer!
Was verstehst Du an dieser Aussage nicht?
29.04.2025 um 11:19 Uhr
Bei einem AG-Troll gibt es halt nur "das wird schon so richtig sein". Leider ist das völlig realitätsfern, aber naja ....
"Was verstehst Du an dieser Aussage nicht?"
Das ist zwar richtig, hat nur mit der Realität nichts zu tun.
29.04.2025 um 11:23 Uhr
Weil BR Leute nunmal eher keine Highperformer sind, schließt Du darauf. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind Dir auch keine bekannt, immer schön blockieren, Kohle abgreifen und sich dann drüber wundern, warum der AG so reagiert, wie er reagiert.
29.04.2025 um 11:28 Uhr
Völliger Unsinn! Ich habe noch in keiner Firma mitbekommen, das die Leute nach Leistung bezahlt werden. Das ist immer "Nasenfaktor" und oftmals Arschkriecherei.
29.04.2025 um 11:36 Uhr
Wie will jemand wie Du beurteilen, wer Leistung liefert?
29.04.2025 um 11:51 Uhr
Zitat Andreas WAF : Weil BR Leute nunmal eher keine Highperformer sind, schließt Du darauf. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind Dir auch keine bekannt, immer schön blockieren, Kohle abgreifen und sich dann drüber wundern, warum der AG so reagiert, wie er reagiert.
Wieder mal mit gequirlter Scheiße unterwegs. Ich wünsche Dir noch einen guten Appetit
29.04.2025 um 11:52 Uhr
"Wie will jemand wie Du beurteilen, wer Leistung liefert?"
Du bist wirklich nur kaputt.
29.04.2025 um 12:00 Uhr
Hallo Andreas WAF !!!
" Zwei Dinge sind unendlich. Das Universum und die menschliche Dummheit " Albert Einstein
29.04.2025 um 12:01 Uhr
@Hassan Den Tarif der IG BCE kenne ich nicht. Üblicherweise gibt es in Tarifverträgen Beschreibungen für welche Tätigkeiten die Beschäftigten in bestimmte Tarifgruppen eingruppiert werden. Ihr könnt als BR die Stellenbeschreibungen der Beschäftigten anfordern. Wenn alle die gleiche Stellenbeschreibung haben könnt ihr nachfragen worauf die Unterschiede basieren. Der BR kann verlangen, dass die Tarifverträge korrekt angewendet werden. Wenn einzelne MA schlechter eingestuft sind als es im TV vorgesehen kann der BR fordern die Verträge anzugleichen. Die Mitarbeiter können vor dem Arbeitsgericht auf korrekte Bezahlung klagen, Wenn neue Mitarbeiter mit einer zu niedrigen Eingruppierung eingestellt werden sollen könnt ihr der Einstellung widersprechen. Ihr könnt einzelne Kollegen bitten euch die Arbeitsverträge (Namen geschwärzt) zu kopieren um zu sehen ob alle die gleichen Verträge haben. Wenn in allen Verträgen das gleiche steht könnt ihr nachfragen woher die Unterschiede in der Entlohnung kommen. @liebe Kollegen wir alle wissen, dass sich hier ein Troll unterwechselnden Namen herumtreibt. Er geht mir genauso auf die Nerven wie euch. Aber ebenso nervig finde ich es hier seitenweise gegenseitige Beschimpfungen zu lesen die mit der Sache nichts zu tun haben. Ein Besucher unseres Forums wird die unterschiedlichen Aussagen lesen und zu gewichten wissen. Wenn nicht, dann ist ihm wahrscheinlich sowieso nur schwer zu helfen. Ignoriert die haltlosen Aussagen doch einfach.
29.04.2025 um 12:22 Uhr
Nunja celestro, Du fragst ja auch keinen Schimpansen, um Deine Deutschkenntnisse zu beurteilen oder? So ist es nunmal auch mit der Leistung ...
29.04.2025 um 12:44 Uhr
@seehas schön dass es Kolleg:innen hier gibt, die sich mit dem tatsächlichen Thema auseinandersetzen. 2 Hinweise nur: "Wenn einzelne MA schlechter eingestuft sind als es im TV vorgesehen kann der BR fordern die Verträge anzugleichen." Fordern kann der BR viel, aber nicht rechtlich durchsetzen. Wie du schreibst müssen die MA ggf selbst klagen. Der BR hat hier keinen rechtlichen Hebel. In einem früheren Unternehmen in dem ich gearbeitet habe, hat die IGM mal einen AG auf Anwendung des TV verklagt. Das Verfahren wurde aber nicht durchgezogen. Da hat man sich anderweitig geeinigt (leider nicht im Sinne der MA, schon damals wuchs meine Skepsis bezgl der GEW) "Wenn neue Mitarbeiter mit einer zu niedrigen Eingruppierung eingestellt werden sollen könnt ihr der Einstellung widersprechen." Nein! Ihr könnt der Eingruppierung widersprechen aber nicht der Einstellung. AG legt ja rein formal 2 Sachen zur Zustimmung vor.
29.04.2025 um 13:06 Uhr
Leider kann man ein gewisses Gefälle nicht immer glattziehen.
Wenn es Lohngrundsätze gibt, und die im Tarif festgelegte Eingruppierung stellt in Eurem Hause das Minimum der bestehenden Bandbreite dar, wird es schwierig.
Wenn jemand unter diesem definierten Standard liegt, ist das einklagbar. Aber wie ganther schon richtig schrieb, kann der BR versuchen was zu bewegen - der Rechtsweg obliegt aber dem Mitarbeiter selbst.
Das Problem liegt aber meist dort, wo Mitarbeiter durch gute Verhandlungen mehr bekommen als andere. Es ist rechtlich nämlich nicht zu beanstanden, wenn Mitarbeiter bevorteilt werden, so lange bei den anderen die Eingruppierung stimmig ist. Moralisch natürlich nicht.
Eingruppierungen basieren im übrigen grundsätzlich auf der Stellenbeschreibung. Freiwillige Zulagen sind allerdings nochmal ein anderes Thema.
Natürlich kann es im Kollektiv auch eine leistungsorientierte Vergütung geben - aber nur, wenn diese inklusive der Quantifizierung vorab mit dem Arbeitgeber vereinbart wurde. Bis dahin ist alles Wunschdenken unseres Trolls, der schon mit 3526 Accounts versucht, den Leuten mit Lingorrhoe den Spaß am Forum zu verderben.
29.04.2025 um 13:25 Uhr
"So ist es nunmal auch mit der Leistung ..."
Was für besondere Kenntnisse benötigt man denn, um Leistung zu beurteilen? Wir hatten hier z.B. einen Fall, bei dem der eine MA mit weniger Stunden deutlich mehr leistete, als der andere MA mit mehr Stunden. Dennoch verdiente er 3 Lohngruppen schlechter.
Das lag u.a. daran, das er eine schlechtere Ausbildung hatte. Aber sollte man nicht die Arbeit bewerten? Was bringt eine bessere Ausbildung, wenn die Arbeit die am Ende herauskommt schlechter ist? Es gab nur leider keinen Chef, der sich für ihn einsetzte. Traurig, aber wahr.
Oder wie Du so schön sagen würdest ... mit solchen "Aktionen" vergrault man Leistungsträger. Kapieren die Chefs nur leider nicht bzw. ist ihnen oftmals auch einfach egal ... solange "der Laden irgendwie läuft".
29.04.2025 um 23:01 Uhr
Zitat Hassan : ....... meine Kollegen und ich arbeiten in einem Lager, am Ende machen alle die selbe Arbeit, kommissionieren von Waren und beladen von LKWs, aber die einen bekommen LG4 die anderen LG5 und einige auch LG6 (IGBCE), wir können wir dem entgegenwirken, .........
Wenn das exakt so zutrifft, wie Du es geschildert hast, dann erfüllt der AG den Tatbestand der willkürlichen Ungleichbehandlung. Frage :
- Sind die benachteiligten Mitarbeiter Mitglied der Gewerkschaft ?
- Dies wäre ein fettes Thema, dies in einer Betriebsversammlung aufzumischen !!!
30.04.2025 um 09:26 Uhr
@ Hassan bist du im BR bzw. habt ihr einen BR? Der könnte eine generelle Überprüfung der Eingruppierung anstoßen.
Ansonsten hilft nur individualrechtlich die Eingruppierung anzugreifen. Bei uns läuft das dann so: MA beschwert sich bei der Personalabteilung darüber, dass die Eingruppierung nicht stimmt. Das wird überprüft und entweder einigt man sich gütlich oder aber es geht vor die paritätische Kommission. Wenn auch dort keine Einigung zustande kommt, bleibt nur die individuelle Klage. Dazu sollte man aber in der entsprechenden Gewerkschaft sein.
Allerdings komme ich aus dem Bereich Metall, es gelten also andere Tarifverträge.
30.04.2025 um 23:48 Uhr
Vielen Dank, für die vielen Antworten, da ich zur Zeit nur Ersatzmitglied bin, kann ich nicht an jeder Sitzung teilnehmen, werde aber nachfragen ob der Betriebsrat mich nicht zu einer Anhörung einladen kann und ich dieses Thema auf den Tisch bringe. Gruß Hassan und allen einen schönen 1 Mai!
02.05.2025 um 10:38 Uhr
Schaut euch mal die Entgelttransparenzrichtlinie der EU an, diese muss spätestens nächstes Jahr in deutsches Recht umgesetzt werden, da gibt es dann Möglichkeiten für die einzelnen AN, denn es geht darin nicht nur um die Entgeltgerechtigkeit zwischen unterschiedlichen Geschlechtern.
Aber ihr müsst natürlich Ausbildung (also z.B. Fachkraft für Lagerlogistik etc.), ggfls. Betriebszugehörigkeit und so weiter bei der Betrachtung berücksichtigen.
Tarife sollten heutzutage in den Eingruppierungsrichtlinien so genau sein, dass das alles abgebildet ist, aber leider findet man immer wieder welche (so auch den unseren) die immer noch sehr weich formuliert sind.
Geht auf den AG zu, sprecht mit ihm und schaut was er dazu sagt.
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