Gleiches Geld für gleiche Arbeit: Erfahrung mit AGG?
Wir vehandeln als Betriebsrat den Fall einer jungen Frau, die für die gleiche Arbeit deutlich weniger verdient als ein männlicher Kollege mit gleicher Ausbildung und gleicher Berufserfahrung. Die Abteilungsleiter beharren auf dem Standpunkt, dass diese Ungleichheit in der Geschichte der Anstellung begründet liegt: Die ANin war früher frei für die Firma tätig, allerdings tat sie das im Haus. Im Anschluss wurde sie als feste Freie mit einem Pauschalvertrag beschäftigt. Mittlerweile wurden alle diese Verträge in Festanstellungen gewandelt. Der vergleichbare Kollege übernahm dagegen eine feste Planstelle, die frei geworden war. De facto erledigen sie heute beide in ihrer Festanstellung die gleichen Aufgaben, die ANin mit deutlich geringerem Gehalt. Die AG sind der Meinung, sie haben mit der Vergabe des fest-freien Vertrags und der späteren Festanstellung schon sehr viel für die Frau getan (die Festanstellung war ein Muss, die der Konzern angeordnet hat). Der Unterschied im Gehalt beruhe eben auf dieser Historie, daher sei es keine ungleichbehandlung, sondern nur Pech. Die ANin hat noch nie eine Honorar- oder Lohnerhöhung bekommen, immer mit Verweis darauf, dass man schon so viel für sie getan habe. Der Betriebsrat vermutet, dass man sie wenig schätzt und eigentlich loswerden will. Nun die Frage: Hat die geschichtliche Entwicklung dieser ungleichen Bezahlung wirklich so viel Gewicht? Wiegt der Grundsatz "gleiches Geld für gleiche Arbeit" nicht ebenso viel, wenn nicht mehr?
Community-Antworten (1)
25.10.2018 um 10:29 Uhr
Woher hast du den Grundsatz „gleiches Geld für gleiche Arbeit?“. So man sie vermutlich loswerden will, den Kollegen aber nicht - ist die Arbeit die die Personen abliefern vielleicht doch nicht so gleich? Mit dem agg kommt ihr bei der Sachlage vermutlich nicht weiter.
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