Erstellt am 04.06.2012 um 20:03 Uhr von Lernender
zunächst mal die vorzulegenden Zahlen überprüfen oder überprüfen lassen.
Habt ihr schon mal an Kurzarbeit gedacht?
Erstellt am 04.06.2012 um 20:09 Uhr von Kollege
Im letzten Jahr hatten wir Kurzarbeit gemacht.
Jetzt will die GF keine Kurzarbeit anmelden, sondern den gestundeten Lohn in Zwangsurlaub umwandeln.
Erstellt am 04.06.2012 um 20:28 Uhr von Globus
??? auch Urlaub wird bezahlt - muß bezahlt werden - oder verstehe ich da etwas falsch?
Ihr solltet euch umgehend richtig sschlau machen von wegen Sozialplan usw...
Wenn es ist wie es sich liest, sieht es nicht gut aus für euch...
Erstellt am 04.06.2012 um 20:39 Uhr von Snooker
Hier sollte das Motto unbedingt heissen: Nix ohne meinen Anwalt.
Erstellt am 04.06.2012 um 20:53 Uhr von wahlvst
Ihr solltet euch dringend einen Insolvenzfachman hinzuztiehen. Denn ihr lauft Gefahr, dass das Geld ganz weg ist. Denn wenn AN trotz Wissen bekannter wirtschaftlicher Schwierigkeiten auf solches einlassen, kann ggf. sogar der Insolvenzverwalter später das Geld blocken.
Wer sagte eigentlich, dass AN das Geld überhaupt stunden müssten?? Der BR kann solche nicht per BV vereinbaren.
Die AN sollten sich sehr genau überlegen sich auch unbezahlten Urlaub einzulassen. Denn dann besteht auch kein Anspruch auf ALG oder ähnliches und es kann sogar sein, dass sie die Krankenkasse und Sozialversicherung selbst zahlen müssen oder aus dieser herausfallen.
Erstellt am 05.06.2012 um 10:10 Uhr von Mundwerker
"Später das Geld blocken" klingt ja noch recht harmlos...
Hier etwas konkreter:
http://www.focus.de/finanzen/karriere/arbeitsrecht/rechte-und-pflichten/insolvenzanfechtung-mitarbeiter-muessen-gehalt-zurueckzahlen_aid_364568.html
Und unbezahlten Urlaub als Sonderurlaub zu bezeichnen - wie zynisch ist das denn!
Unbezahlter Urlaub ist der absolute Ausnahmefall, z. B. wenn der AN keinen Erholungsurlaub mehr zur Verfügung hat, aber noch welchen benötigt. (Wenn man z. B. wegen einer Naturkatastrophe auf einem anderen Kontinent festsitzt oder so.)
Doch Vorsicht, wie von wahlvst schon erwähnt, nach spätestens einem Monat wären die Krankenversicherungsbeiträge selbst zu tragen, in Deutschland besteht eine allg. Krankenversicherungspflicht.
Kurzarbeit ist bei Auftragsmangel eigentlich der üblichste Weg und sobald der AG mehr als eineinhalb Monatslöhne schuldet, muss umgehend gehandelt werden! Das Insolvenzausfallgeld deckt lediglich drei Monate ab.
Erstellt am 05.06.2012 um 13:31 Uhr von Paddy
Ich weiß nicht ob es hilfreich ist, aber mir fällt dabei immer wieder die Geschichte unserer Firma ein.
Plötzlich ging es unserer Firma ganz ganz schlecht. Ersatzteile kriegte unser "Stadtfahrer" nur noch gegen Bargeld.
Wir brachten uns schon Putzlappen von zu hause mit weil in unserer Werkstatt absolute tröstlosigkeit ausgebrochen war. Das Lager war leer !!!!!
Dann kam die Kriesensitzung und wir rechneten schon mit Arbeitslosigkeit.
Wir wurden "überredet" das halbe Urlaubsgeld , das halbe Weihnachtsgeld und noch eine weitere Prämie abzutreten, was wir bereitwillig taten..........hauptsache wir behalten unsere Arbeit.
So wurde dies amtlich gemacht und unterschrieben.
Eine Woche später war die Firma wieder gesund wie nie zuvor. Das Lager war gefüllt und alles war gut.
Aus heutige Sicht war das ganze eine "Vorgetäuschte Armut" in die warscheinlich der BR sogar eingeweit war, denn er war Koruppt !!!
Ich will nicht sagen dass es bei dir genau so ist, aber seitdem bin ich immer etwas vorsichtig wenn es einer Firma "schlecht geht"