Hallöchen, ich stelle die Frage für meine Frau, da ich ein wenig Ratlos bin.
Sie ist in der Pflege tätig und es zählt der TVöD.

In Ihrer Einrichtung ist es so, AU ist erst nach dem dritten Tag, also dem vierten von Nöten, nun ist es aber so, das wenn Sie Krank mit AU ist, werden die etwaigen Zuschläge gezahlt (2 Mon. später und diese werden dann auch versteuert)
Fehlt Sie aber ohne AU, werden die Zuschläge garnicht gezahlt.
Auf Nachfrage in der Verwaltung kam folgende Antwort:

"im Entgeldfortzahlungsgesetz wird Krank mit dem Anspruch auf Aufschläge , als Arbeitsunfähigkeit mit entsprechender Bescheinigung definiert, dies hat zur Folge, dass entschuldigtes Fehlen ohne AU keinen Anspruch auf Aufschläge generiert."

Dies konnte ich so aber so im Entgeldfortzahlungsgesetz nirgends finden..

Ist das so rechtens?

Gruß aus Wuppertal
Tim